Bundesbeauftragter und Landesbischof informieren sich über ZivildienstGespräch mit Zivildienstleistenden am 4. Februar 2010 in Rostock

27.01.2010 | Rostock/Berlin (cme). Der Bundesbeauftragte für den Zivildienst, Dr. Jens Kreuter, und Landesbischof Dr. Andreas von Maltzahn suchen das Gespräch mit Zivildienstleistenden aus diakonischen Einrichtungen in der Hansestadt Rostock. „Wir möchten hören, was die Zivildienstleistenden in ihrer Arbeit bewegt, wo Schwachstellen und Entwicklungspotentiale gesehen werden und welche positiven Erfahrungen es gibt“, so Landesbischof von Maltzahn.

 

Dazu sind Zivildienstleistende am Donnerstag, 4. Februar 2010, um 11 Uhr in die Rostocker Stadtmission, Service-Wohnen für Senioren, Arnold Bernhard-Straße 3-4, 18057 Rostock, eingeladen. Anwesend sind bei dem Gespräch ebenso Vertreter der vier diakonischen Einrichtungen in Rostock, die insgesamt 14 Zivildienststellen eingerichtet haben.

 

Der Bundesbeauftragte für den Zivildienst, Dr. Jens Kreuter, ist Ansprechpartner und Ombudsmann für die Sorgen und Nöte von Zivildienstleistenden.

 

PROGRAMM

11:00 Uhr Eröffnung/ Begrüßung

11:10 Uhr Gesprächsrunde mit Zivildienstleistenden aus dem Raum Rostock

12.30 Uhr Runde für Pressenachfragen und Imbiss

12:50 Uhr Gesprächsrunde mit Vertretern der diakonischer Einrichtungen bzw. den Beauftragten für Zivildienst

13:30 Uhr Verabschiedung/ Ende

 

Medienvertreter sind herzlich eingeladen, bei dem Gespräch dabei zu sein und darüber zu berichten. Bitte Teilen Sie uns per e-Mail an pressestelle@ellm.de mit, ob wir Sie erwarten dürfen.

 

Hintergrund Zivildienst und Bundesbeauftragter

 

Die Dauer des Zivildienstes beträgt derzeit neun Monate und wird vom 1. Januar 2011 an auf sechs Monate verkürzt. Insgesamt haben in Deutschland in den vergangenen 45 Jahren mehr als 2,5 Millionen junge Männer Zivildienst geleistet. Die meisten - etwa 80 Prozent - arbeiten mit kranken oder behinderten Menschen in Krankenhäusern, Altenpflegeheimen, Kindertagesstätten und Schulen. Zum Zivildienst herangezogen wird jeder taugliche Wehrpflichtige, der aus Glaubens- und Gewissensgründen den Kriegsdienst nach Artikel 4 Abs. 3 Grundgesetz verweigert hat.

 

Der Bundesbeauftragte für den Zivildienst vertritt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in grundsätzlichen politischen Fragen des Zivildienstes gegenüber der Öffentlichkeit, den Zivildienstleistenden aber auch den Wohlfahrtsverbänden sowie den übrigen Trägern. Er ist darüber hinaus zuständig für die Gesetzgebung im Bereich der Kriegsdienstverweigerung und des Zivildienstes und hat die Fachaufsicht über das Bundesamt für den Zivildienst.