Ein Gesetz für zwei mögliche FälleLandessynodale debattieren über Wahlprozedere im kommenden Jahr

19.11.2010 | Plau (cme). Ausführlich diskutierte die Landessynode heute (19. November 2010) über ein Kirchengesetz zur Zusammensetzung und zur Neuwahl der XV. Landessynode im kommenden Jahr. Hintergrund: Die reguläre Legislatur der jetzigen Synode läuft am 11. Januar 2012 aus. Die Gründung einer Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland und das Inkrafttreten der Verfassung sind aber erst für Pfingsten 2012 vorgesehen. Aus der jetzigen Landeskirche wird dann gegebenenfalls der Kirchenkreis Mecklenburg, in dem eine Kirchenkreissynode zu wählen ist.

 

„Das bisherige Wahlverfahren der Mecklenburgischen Landessynode soll verfassungsrechtlich so angepasst werden, dass die Möglichkeit besteht, dass die neu gewählte XV. Landessynode mit Inkrafttreten der Verfassung der Nordkirche als Kirchenkreissynode weiterarbeiten könnte“, sagt Kirchenrat Sebastian Kriedel aus dem Oberkirchenrat. Das Wahlverfahren dafür sei aus Fristgründen im Frühsommer 2011 in Gang zu setzen. Die Entscheidung über gesetzliche Änderungen müsse daher auf der dieser Herbstsynode fallen.

 

Gegenüber der bisherigen Praxis sind diverse Änderungen vorgesehen, die sich an der Verfassung für die künftige Nordkirche orientieren. So sollen künftig zwei Drittel der Synodalen Ehrenamtliche und ein Drittel Hauptamtliche sein. Die Kirchgemeinderäte sind als alleiniger Wahlkörper für alle Synodalen vorgesehen. Bisher gab es ein getrenntes Wahlrecht unter den Ordinierten (Pastorinnen und Pastoren) und den Nichtordinierten. Und künftig soll die Wahl in Wahlgängen für Personengruppen (Gemeinde-, Pastoren-, Mitarbeiter- und Werkesynodale) erfolgen. Darüber hinaus wird vorgeschlagen, die Zahl der zu wählenden Synodalen von 57 auf 44 zu begrenzen. Wie bisher soll es neben den gewählten ebenso von der Kirchenleitung berufende Synodale geben, deren Anzahl ein Elftel ausmachen darf.

 

Der Rechtsausschuss empfahl eine Annahme des Gesetzes, allerdings plädiert er nach den Worten des Vorsitzenden, Dr. Stefan Mahlburg, für eine Synodengröße von 55 Mitgliedern statt der vorgeschlagenen 44. Der Beschluss über das Gesetz ist für den abschließenden Synodentag am Sonnabend vorgesehen.