Für Verzicht auf Anbau von genveränderten Amflora-Kartoffeln Mecklenburgische Kirchenleitung: Folgen sind nicht abschätzbar
15.11.2010 | Schwerin (cme). Für einen Verzicht auf den Anbau von gentechnisch veränderten Kartoffeln hat sich die Kirchenleitung der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs bei ihrer jüngsten Sitzung (13. November 2010) in Schwerin ausgesprochen. Sie schloss sich damit Voten des Kirchenkreisrates Güstrow und der Müritzpropstei aus dem Herbst 2010 an.
„Die Mitglieder der Kirchenleitung halten die Folgen beim Anbau der gentechnisch veränderten Kartoffel Amflora gegenwärtig für nicht ausreichend abschätzbar“, informierte Kirchenrat Markus Wiechert. Als Regierungsbeauftragter habe er in dieser Thematik auch das Gespräch mit Fachleuten gesucht. Für den Anbau der gentechnisch veränderten Kartoffel Amflora „besteht keine Notwendigkeit, da die Stärkeindustrie die gewünschte Optimierung im Herstellungsverfahren auch durch gentechnikfreie Alternativprodukte erzielen kann“. Hintergrund: Es gibt bereits zwei herkömmlich gezüchtete Stärkekartoffeln, die fast ausschließlich den gewünschten Stoff Amylopektin enthalten, der bei der Stärkeproduktion so wichtig ist.
Als weiteres Argument führt die Kirchenleitung die Risiken im speziellen Fall ins Feld. So könnten negativen Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit nicht ausgeschlossen werden, da die Verwendung von Produktionsresten der gentechnisch veränderten Kartoffeln in der Futtermittelherstellung gestattet sei. „Die Nähe zum Nahrungskreislauf ist so gegeben, wie auch durch die Aufnahme von Wildtieren und durch Durchwuchs“, zitiert Markus Wiechert aus dem Beschluss und ergänzt: „Die Amflora-Kartoffel enthält zudem einen bedenklichen Antibiotikaresistenz-Marker. Daraus ergibt sich das Risiko einer Beeinträchtigung der Wirksamkeit von medizinisch relevanten Antibiotika.“ Dies werde wissenschaftlich zwar als gering eingeschätzt, könne aber nicht vollends ausgeschlossen werden.
Für die Mecklenburgische Kirchenleitung ist klar: Durch Verzicht auf den Anbau der Amflora-Kartoffel entfallen sowohl „der zusätzliche Aufwand für die Sicherstellung der getrennten Produktionswege als auch die zusätzlichen Qualitätskontrollen für weiterverarbeitende Betriebe“. Dies entlaste konventionell und ökologisch wirtschaftende Landwirtschaftsbetriebe gleichermaßen.
Anerkannt: Orgelstiftung für St. Georgen
Förmlich anerkannt hat die Kirchenleitung die „Orgelstiftung St. Georgen zu Wismar“, die als rechtsfähige kirchliche Stiftung bürgerlichen Rechts errichtet wird. Die Stiftungsinitiative kommt vom Förderkreis St. Georgen zu Wismar e. V. sowie Einzelpersonen, die Geld zum Einbau einer Kirchenorgel in der Backsteinkathedrale sammeln möchten. Zugleich soll die Stiftung künftig kirchliche Kunst und Kultur in der Hansestadt Wismar finanziell fördern.
Benannt: Vertreter für den Gesangbuch-Arbeitskreis
Die drei Kirchen im Norden nutzen unterschiedlich gestaltete Ausgaben des Evangelischen Gesangbuches: So ist in Mecklenburg und Pommern das Gesangbuch in einer speziellen Ausgabe nach bayerisch-thüringischem Modell und in Nordelbien das Gesangbuch nach dem Gestaltungsmodell der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) im Umlauf. Die Verständigung über den Weg mit den Gesangbüchern in der geplanten Nordkirche soll eine Arbeitsgruppe vorbereiten, der aus Mecklenburg Pastorin Friederike Jaeger, Kantorin Eva
Kienast, Kirchenmusikdirektorin Christiane Werbs sowie Oberkirchenrat Andreas Flade angehören. Darüber informierte der Oberkirchenrat die Mitglieder der Kirchenleitung, die diese Benennung begrüßten.
Entsandt: Vertreter für Institutionsberatung
Landessuperintendent Wulf Schünemann wird künftig die strukturierte Personalentwicklung für Pastoren, Mitarbeiter und Ehrenamtliche begleiten. Die Anliegen und Erfahrungen aus Mecklenburg und Pommern wird der Güstrower zunächst in den bestehenden Ausschuss „Institutionsberatung“ der nordelbischen Kirchenleitung einbringen – „quasi als Vorgriff auf künftige Entwicklungen im Kontext der Nordkirche“, hieß es auf der Sitzung der Kirchenleitung.