Presseinformation vom 18. November 2010Gemeindekirchgeld: Verfahren soll im Zuge der Nordkirche angeglichen werden
18.11.2010 | Plau (cme). „Das gestaffelte Kirchgeld hat in der Mecklenburgischen Landeskirche eine lange Tradition. Mit der Zahlung dieser zusätzlichen Ortskirchensteuer ist ein Mehr an kirchlicher Arbeit in den 271 Gemeinden zwischen Boltenhagen und Stavenhagen möglich. Insgesamt etwa 2 Millionen Euro kommen so jährlich der Arbeit vor Ort zugute“, sagt Oberkirchenrat Rainer Rausch.
Dennoch bat die Verwaltung heute (18. November 2010) die Landessynodalen das entsprechende Kirchengesetz aus dem Jahr 1999 aufzuheben. Grund ist eine nötige Rechtsvereinheitlichung im Zuge der geplanten Nordkirchen-Fusion. „Denn in Nordelbien, Pommern und Mecklenburg gibt es bisher unterschiedliche Handhabungen“, erläuterte Rainer Rausch. Vor diesem Hintergrund habe die Kirchenleitung angeregt, wie in den beiden anderen Kirchen bereits üblich, auf ein Gemeindekirchgeld für die Kirchenmitglieder umzustellen, bei dem der Spendencharakter dominiert.
„Die Zahlungen sind steuerlich als Spenden abziehbare Gemeindebeiträge. Mit Hilfe von Tabellen können die Gemeindeglieder anhand ihres Verdienstes die Höhe des Gemeindekirchgeldes ablesen“, so Oberkirchenrat Rausch und ergänzt, dass Kirchgemeinden auch künftig das Serviceangebot des Oberkirchenrates zum Versand von Gemeindekirchgeld-Briefen nutzen können.
In der ersten Diskussion befürworte der Rechtsausschuss den vorgeschlagenen Weg und bat um Zustimmung. Der Beschluss über das Gesetz ist für den abschließenden Synodentag am Sonnabend vorgesehen.