Gegen soziale Diskriminierung von Kindern aus sozialschwachen Familien gewandtSchülerbeförderung: Kirchenleitung unterstützt Papier der Evangelischer Schulträger in MV

08.03.2010 | Schwerin (cme). Durch die geplanten Neuregelungen zur Kostenübernahme in der Schülerbeförderung droht eine „soziale Diskriminierung“ von Schülerinnen und Schülern aus sozialschwachen Familien und zugleich steht die „erfreulich große Vielfalt von profilierten schulischen Angeboten“ auf dem Spiel, heißt es in einem Positionspapier der Evangelischen Schulträger in MV, das in Zusammenarbeit mit dem Konsistorium der Pommerschen Evangelischen Kirche und dem Oberkirchenrat der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs erarbeit worden ist. „Die Mitglieder der Kirchenleitung unterstützen nachdrücklich das Anliegen und die Forderungen des Positionspapiers“, sagte Landesbischof Dr. Andreas von Maltzahn nach der jüngsten Sitzung des Leitungsgremiums der Mecklenburgischen Landeskirche in Schwerin.

 

Unterstützt: Sozialdiakonische Arbeit möchte in gesamtkirchliche Trägerschaft

Bisher wird die Arbeit der Stiftung Evangelische Jugend Schwerin und der Sozialdiakonischen Jugendarbeit Neubrandenburg vom Kirchenkreis Wismar bzw. Stargard getragen. Im Zuge der geplanten Nordkirche möchten beide Einrichtungen in die Trägerschaft des künftigen Kirchenkreises Mecklenburg wechseln und mit unter das Dach des in Diskussion befindlichen Regionalzentrums für Dienste und Werke. Diesen Vorschlag machte sich die Kirchenleitung zu eigen und folgte damit dem Votum der beiden sozialdiakonischen Träger auf eine von ihr gewünschte Stellungnahme.

 

Diskutiert: geändertes Wahlverfahren zur XV. Landessynode

Ausführlich diskutierte die Kirchenleitung über juristische Fragen im Zusammenhang mit der Neuwahl der XV. Landessynode im kommenden Jahr. Hintergrund: Die reguläre Legislatur der jetzigen Synode läuft am 11. Januar 2012 aus. Die Gründung einer Evangelisch-Lutherischen Kirche im Norden und das Inkrafttreten der Verfassung sind aber erst für Pfingsten 2012 vorgesehen. Aus der jetzigen Landeskirche wird dann gegebenenfalls der Kirchenkreis Mecklenburg, indem eine Kirchenkreissynode zu wählen ist. „Das bisherige Wahlverfahren der Mecklenburgischen Landessynode soll nunmehr verfassungsrechtlich so angepasst werden, dass die Möglichkeit besteht, dass die neu gewählte XV. Landessynode mit Inkrafttreten der Verfassung der Nordkirche als Kirchenkreissynode weiterarbeiten könnte“, so Oberkirchenrat Andreas Flade. Das Wahlverfahren dafür sei aus Fristgründen im Frühsommer 2011 in Gang zu setzen. Die Entscheidung über gesetzliche Änderungen müsste somit auf der Herbstsynode 2010 fallen. Flade: „Bereits jetzt ist der Rechtsausschuss der Synode intensiv mit der Thematik beschäftigt.“ Kirchenleitung, Rechtsausschuss und Oberkirchenrat wollen einmütig diesen Weg beschreiten und der Synode einen rechtlich abgesicherten Beschlussvorschlag auf den Tisch legen.

 

Berufen: Mitglieder im Akademie-Kuratorium

Zunächst drei von vier evangelischen Repräsentanten des öffentlichen Lebens berief die Kirchenleitung für vier Jahre in das Kuratorium der Evangelischen Akademie M-V. Pastorin Pirina Kittel (Rödlin), Prof. Thomas Klie und Prof. Yves Bizeul (beide Rostock) gehörten dem Gremium bereits bisher an. Der noch fehlende vierte Vertreter aus diesem Kreis soll in Kürze benannt werden. Ingesamt gehören dem Kuratorium zehn Damen und Herren an, darunter die jeweils zuständigen Dezernenten aus Pommern und Mecklenburg.