Statement Landesbischof Dr. Andreas von Maltzahn (Schwerin) und Bischof Dr. Hans-Jürgen Abromeit (Greifswald) zur aktuellen Entwicklung beim Thema Bäderverkaufsverordnung
09.06.2010 | Schwerin/Greifswald (cme). Wir haben zur Kenntnis genommen, dass sich die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern entschlossen hat, gegen das Urteil des Oberwaltungsgerichtes Greifswald vom 7. April 2010 zum Normenkontrollverfahren gegen die Bäderverkaufsverordnung entsprechende Rechtsmittel beim Bundesverwaltungsgericht einzulegen.
Die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Mecklenburgs und die Pommersche Evangelische Kirche gehen weiterhin davon aus, dass das Wirtschaftsministerium des Landes MV zeitnah eine neue Bäderverkaufsverordnung erlassen wird, die dem Grundgesetz, der Landesverfassung und dem Ladenöffnungsgesetz entspricht und so Rechtssicherheit für alle Beteiligten schafft. Einer dem Recht entsprechenden Bäderverkaufsverordnung, die den Sonntagseinkauf maßvoll regelt, werden sich die beiden evangelischen Kirchen in MV auch in Zukunft nicht verschließen.