Presseinformation vom 19. November 2010Mecklenburgische Synode beriet Änderung des Fusionsvertrages
19.11.2010 | Plau am See (rn). Die mecklenburgische Landessynode hat am Freitag (20.11.2010) eine Änderung des Fusionsvertrages zur Bildung einer gemeinsamen evangelischen Kirche im Norden beraten.
Die Änderung war notwendig geworden, da der zur Fusion notwendige Verfassungsentwurf mit verfassungsändernder Mehrheit beschlossen werden muss. Hierzu gehört auch das Einführungsgesetz in dem eigenständige Kirchengesetze gebündelt werden, darunter das Bischofswahlgesetz, die Kirchengemeindeordnung sowie das Finanzgesetz.
„Im Zuge der Erarbeitung dieser Entwürfe hat sich gezeigt, dass bei der Entstehung der Nordkirche zu Pfingsten 2012 weitere einfache Kirchengesetze vorliegen müssten,“ so Kirchenrat Sebastian Kriedel. Die Befugnis der Verfassunggebenden Synode einfache Kirchengesetze für die Nordkirche zu beschließen, habe bisher gefehlt, teilte er der Synode mit. Diese Lücke solle durch die Vertragsänderung geschlossen werden.
Die pommersche Landessynode hat der Vertragsänderung bereits zugestimmt und die nordelbische Synode wird an diesem Wochenende über den gleichen Gegenstand beraten.