Kinder und Familien leiden in GemeinschaftsunterkünftenOberkirchenrat für dezentrale Unterbringung von asylsuchenden Menschen

30.09.2010 | Schwerin (cme). „Mit Diskriminierung macht man keinen Staat“ – unter diesem Motto steht der bundesweite Tag des Flüchtlings, der am morgigen 1. Oktober 2010 anlässlich der Interkulturellen Woche begangen wird. Vor diesem Hintergrund und angesichts des jüngsten Hungerstreiks in der zentralen Landesgemeinschaftsunterkunft in Nostorf/Horst hat sich der Oberkirchenrat in dieser Woche mit der Situation von Asylsuchenden und Geduldeten beschäftigt.

 

„Wir teilen die Bedenken gegen eine Langzeitunterbringung der Betroffenen über einen Zeitraum von 3 Monaten hinaus und geben eindeutig einer dezentralen Unterbringung den Vorrang“, sagt Oberkirchenrat Dr. Jürgen Danielowski von der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs. „In Gemeinschaftsunterkünften werden insbesondere Familien und Kinder einer besonderen Belastungssituation ausgesetzt. Zudem sind die Heime oftmals außerhalb von Ortschaften gelegen und verkehrstechnisch schlecht angebunden.“

 

Dass insbesondere Kindern die Teilnahme am sozialen Leben verwehrt wird, sei aus Sicht der Kirche besonders problematisch. „Den Jungen und Mädchen ist es aufgrund der finanziellen Situation ihrer Eltern oftmals nicht möglich, mit befreundeten Mitschülern etwas zu unternehmen, weil allein die Fahrtkosten zu hohe finanzielle Ausgaben darstellen. Und die Kosten für Klassenfahrten werden häufig nicht übernommen“, nennt der Oberkirchenrat ein Beispiel. Zudem kritisiert er, dass es „in den Gemeinschaftsunterkünften selten Rückzugsräume für Kinder gibt, um zu lernen oder um Hausaufgaben zu machen“. Unbefriedigend sei ebenso die Ernährung, da die Lebensmittelpakete meist nicht ausgewogen zusammengestellt seien.

 

Zusammenfassend stellt Oberkirchenrat Dr. Danielowski fest: „Eine längerfristige Gemeinschaftsunterbringung erschwert unserer Ansicht nach die soziale Teilhabe sowie die soziale Integration. Wir halten ebenso eine Abkehr vom Sachleistungsprinzip für sinnvoll.“ Hintergrund: An die Unterbringung in einer Gemeinschaftsunterkunft ist die Versorgung nach dem genannten Prinzip gebunden. Das heißt: Es gibt Essens- und Hygienepakete, Kleider und Möbel statt Bargeldleistungen zur Selbstversorgung. Im Hinblick auf die Gewährung von Unterkunft für die Betroffenen bedeutet das Sachleistungsprinzip eine Unterbringung in Asylbewerberheimen.