Pressemitteilung vom 07. Juli 2011Bäderverkaufsverordnung: Statement der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs
07.07.2011 | Schwerin (cme). Die Katholische Kirche, vertreten durch die Erzbistümer Hamburg und Berlin, hat heute (7. Juli 2011) beim Oberwaltungsgericht in Greifswald ein Normenkontrollverfahren bezüglich der seit dem 1. August 2010 geltenden Bäderverkaufsverordnung in Mecklenburg-Vorpommern beantragt. Zugleich wurde das Ruhen des Verfahrens beantragt.
Die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Mecklenburgs hat dies zur Kenntnis genommen. „Es ist die souveräne Entscheidung der Vertreter der Katholischen Kirche, die derzeit geltende Bäderverkaufsverordnung juristisch überprüfen zu lassen“, sagt Landesbischof Dr. Andreas von Maltzahn und ergänzt: „Der Schutz des Sonntags ist ein hohes gesamtgesellschaftliches Kulturgut, für dessen Sicherung und Akzeptanz wir uns als evangelisch-lutherische Landeskirche weiterhin stark machen. Die Beschreitung juristischer Wege ist das eine. Die Kirchenleitung der mecklenburgischen Landeskirche setzt ihren Schwerpunkt in der Öffentlichkeitsarbeit, um das Bewusstsein für die Bedeutung des Sonntags zu stärken. Dazu initiierte sie kürzlich ein Symposium zu dieser Thematik.“