Kirchliche Häuser in Damm und Güstrow weiter für Freizeiten und TagungenLandessynode: Bauzuschuss für Prillwitz prüfen / Rückzug aus Kirch Kogel
18.11.2011 | Plau (cme). Ihren Bericht samt Empfehlungen legten heute (18. November 2011) die Mitglieder Arbeitsgruppe „Tagungshäuser“ den in Plau tagenden Synodalen der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs vor. Die Synodalen nahmen nach strittiger Diskussion um die Häuser in Kirch Kogel und Prillwitz das Papier zustimmend zur Kenntnis. Hintergrund: Im Bereich der Landeskirche gibt es mehrere Tagungs- und Rüstzeithäuser. Mit Bildung des künftigen Kirchenkreises Mecklenburg stellte sich die Frage nach deren künftiger Nutzung und finanzieller Unterstützung.
Die Fachleute der Arbeitsgruppe hatten „insgesamt fünf Häuser, darunter das Freizeitheim Damm, das Haus der Kirche in Güstrow und ein Nutzungs- und Sanierungskonzept für Prillwitz unter die Lupe genommen“, sagte Oberkirchenrat Dr. Jürgen Danielowski. Zugleich habe die Arbeitsgruppe dabei Investitionsbedarf, Belegungszahlen und Bedarfsprognosen einbezogen, um zu empfehlen, „welche Häuser in Trägerschaft des künftigen Kirchenkreises Mecklenburg bleiben sollten“.
Konkret sollen das Haus der Kirche Güstrow * (Kirchenkreis Güstrow/Landkreis Rostock) sowie das Freizeitheim Damm (Kirchenkreis Parchim/Landkreis Ludwigslust-Parchim) weiterhin in der Trägerschaft des künftigen Kirchenkreises Mecklenburg bleiben. Aus der Nutzung des Pfarrhauses Kirch Kogel (Kirchenkreis Güstrow/Landkreis Rostock) wird sich der künftige Kirchenkreis dagegen zurückzuziehen. Grund: „Das Nutzungskonzept ist nach Meinung der Arbeitsgruppe nicht überzeugend“, so Dr. Danielowski. Die landeskirchlichen Großveranstaltungen einmal jährlich seien bezüglich ihrer Teilnehmer deutlich zurückgegangen oder fänden wie das Kindercamp bereits an anderen Orten statt. Deshalb empfahl die Arbeitsgruppe, „die Vereinbarung zwischen der Landeskirche und der Kirchgemeinde vor Ort als Träger zu beenden“.
Das Freizeitheim Groß Poserin (Kirchenkreis Güstrow/Landkreis Ludwigslust-Parchim) soll weiterhin vom ortsansässigen Verein geführt werden und nicht in die Trägerschaft des künftigen Kirchenkreises übergehen. Allerdings empfiehlt der Bericht, die Arbeit des Freizeitheimes durch einen festen Zuweisungsbetrag zu unterstützen – „beispielsweise durch ein Bettengeld von zehn Euro pro Bett für kirchliche Gruppen“, so Dr. Danielowski.
Im Hinblick auf das Freizeitheim Prillwitz (Kirchenkreis Stargard/Landkreis Mecklenburgische Seenplatte) sollen neue Konzepte vorgelegt und geprüft werden.
Insgesamt sprachen sich die Synodalen dafür aus, ein gemeinsames Tagungsmanagement im Kirchenkreis und Wege zu einer besseren Auslastung der Häuser zu prüfen. Dazu gehörten: eine wirtschaftliche Betriebsführung, eine einheitlichen Beherbergungsstatistik, Erarbeitung und Realisierung von Ausstattungsstandards, Vernetzung und Abstimmung aller kirchlichen Häuser und eine gemeinsame Vermarktung.
* Haus der Kirche Güstrow
Für die Trägerschaft des künftigen Kirchenkreises Mecklenburg sprechen laut AG-Bericht insbesondere die Geschichte des Hauses der Kirche und die bisher erfolgten Investitionen. Es wird empfohlen, ein profiliertes Konzept für das Haus zu erarbeiten. Die Auslastung muss mittelfristig verbessert werden. Die Abschreibungskosten sollten in die Planung aufgenommen und durch den Kirchenkreis als Bauunterhaltungsmittel bereitgestellt werden, insgesamt jährlich zirka 50.000 Euro. Ebenso werden die Personalkosten für die Leiterin über eine Zuweisung finanziert.