Aus der Sitzung der mecklenburgischen KirchenleitungPropsteien in den Kirchenkreisen Stargard und Wismar neu geordnet

14.11.2011 | Schwerin (cme). Im Kirchenkreis Stargard gibt es künftig vier statt bisher fünf Propsteien: Neu gebildet werden mit Jahresbeginn 2012 die Propsteien Stargard und Strelitz, bestehen bleiben die Propsteien Neubrandenburg und Stavenhagen. Dies beschloss die Kirchenleitung der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs auf ihrer Sitzung am vergangenen Sonnabend (12. November 2011) in Schwerin. Aufgelöst werden dafür zum

1. Januar 2012 die bisherigen Propsteien Friedland, Stargarder Land und Neustrelitz. Zur künftigen Propstei Stargard gehören künftig knapp 6000 Gemeindeglieder in neun Kirchgemeinden. Zur künftigen Propstei Strelitz zählen 8500 Gemeindeglieder in zwölf Kirchgemeinden.

 

Kirchgemeinden in der neuen Propstei Stargard: Alt Käbelich, Ballwitz, Bredenfelde, Burg Stargard, Friedland, Schönbeck-Kublank, Teschendorf, Warlin (bisher Propstei Neubrandenburg) und Woldegk.

Kirchgemeinden in der neuen Propstei Strelitz: Feldberg, Fürstenberg, Grünow-Triepkendorf, Mirow, Neustrelitz-Kiefernheide/Kratzeburg, Peckatel-Prillwitz, Rödlin-Warbende, Strelitzer Land, Schwarz und Wesenberg/Schillersdorf.

 

„Für die Beschlüsse lagen entsprechende Strukturüberlegungen des Kirchenkreisrates vor, der dies geraume Zeit vor Ort diskutiert und abgestimmt hat“, begründete Oberkirchenrat Andreas Flade. „Auslöser der Strukturveränderung ist gewesen, dass die Propstei Friedland gegenwärtig nur noch aus zwei Kirchgemeinden besteht.“ Außerdem sei der südliche Bereich der jetzigen Propstei Stargarder Land mit den Kirchgemeinden Feldberg, Grünow-Triepkendorf und Rödlin-Warbende stärker nach Neustrelitz orientiert und passt von thematischen Schwerpunkten her, wie beispielsweise der Urlauberarbeit, eher zur jetzigen Propstei Neustrelitz.

 

Eine Strukturveränderung tritt auf Beschluss der Kirchenleitung ebenfalls im Kirchenkreis Wismar mit Jahresbeginn 2012 in Kraft: Die Propsteien Bukow und Wismar werden zur neuen Propstei Wismar vereinigt. Der Kirchenkreisrat Wismar hatte das Zusammengehen beantragt und zuvor Voten aller Kirchgemeinderäte eingeholt. Oberkirchenrat Flade: „Nur in der Propstei Bukow hatten zwei Kirchgemeinden sich für eine Teilung der Propstei ausgesprochen, wobei der östliche Teil sich der benachbarten Propstei Bad Doberan anschließen wollte.“ Insgesamt gibt es derzeit im Kirchenkreis Wismar acht Propsteien.

 

Kirchgemeinden in der neuen Propstei Wismar: Kirchdorf, Neubukow verbunden mit Westenbrügge, Neuburg verbunden mit Altbukow, Dreveskirchen und Kirch Mulsow sowie Rerik verbunden mit Biendorf-Russow, Dambeck-Beidendorf, Dorf Mecklenburg, Gressow-Friedrichshagen, Hohen Viecheln, Hornstorf verbunden mit Lübow und Zurow, Proseken-Hohenkirchen, Wismar Heiligen Geist verbunden mit Wismar St. Nikolai, Wismar St. Marien/St. Georgen und Wismar Wendorf.

 

Innerhalb der mecklenburgischen Landeskirche sind aktuell 25 Propsteien (mit Jahresbeginn 2012: 23 Propsteien) gebildet, zu denen sich die Kirchgemeinden innerhalb der fünf Kirchenkreise zusammengeschlossen haben. Innerhalb der Propsteien unterstützen sich die Kirchgemeinden und Pastorinnen/Pastoren gegenseitig in ihrem Auftrag. Ferner übernehmen die Propsteien durch gemeinsame Einrichtungen die Aufgaben, welche die Kräfte der einzelnen Gemeinden übersteigen. Organe der Propstei sind der Propst, der Propsteikonvent und die Propsteisynode.

 

Zugestimmt: Votum zur Bedeutung des Kreuzestodes Jesu Christi

„Das Geheimnis des Kreuzes – Ärgernis und Gotteskraft“ – unter diesem Titel hat der Theologische Ausschuss der XIV. Landessynode ein Votum zur Bedeutung des Kreuzestodes Jesu Christi vorgelegt. „Die Kirchenleitung nahm die Ausführungen zustimmend zur Kenntnis, dankte dem Ausschuss zugleich für seine intensive Arbeit. Sie bittet Kirchgemeinden und Konvente, sich durch das Votum zu einem intensiven Austausch über die zentrale Frage der Heilsbedeutung der Lebenshingabe Jesu anregen zu lassen“, so Landesbischof Dr. Andreas von Maltzahn.

 

Verlängert: Vereinbarung zur Evangelischen Akademie M-V

Bis zum geplanten Start der Nordkirche Ende Mai 2012 soll die Evangelische Akademie M-V auf Basis einer Vereinbarung beider Kirchen im Bundesland ihre Arbeit fortführen. Dazu beschloss die Kirchenleitung die vor Jahren vereinbarte Finanzierung zu verlängern.

 

Berufen: Altbischof Beste im Vorstand der Winkelmann-Stiftung

Der Kirchenleitung berief Altbischof Hermann Beste in den Vorstand der Kurt-Winkelmann-Stiftung. Er tritt die Nachfolge von Karl-Jochen Rave an, der aus gesundheitlichen Gründen aus dem Vorstand ausgeschieden war.

Die Kurt-Winkelmann-Stiftung fördert und unterstützt die nachhaltige Forstwirtschaft im Bereich kirchlicher Forsten der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs und der Pommerschen Landeskirche. Neben der Mitverantwortung für die Besoldung der Revierförster und die Vergütung der Wald- und Forstarbeiter steht die Bewahrung der Schöpfung im Fokus der Stiftung. Es ist ihr ein wichtiges Anliegen, die reichhaltige Flora und Fauna in den kirchlichen Forsten zu pflegen und zu erhalten.

 

Benannt ist die kirchliche Stiftung des öffentlichen Rechts nach dem Mitinitiator der Forstbetriebsgemeinschaft Mecklenburgs und langjährigem Landessuperintendenten Kurt Winkelmann, der im Jahre 1996 verstorben ist.

 

Zugestimmt: Austritt aus dem Leipziger Missionswerk

Die Mitglieder der Kirchenleitung stimmten einer veränderten Satzung des Evangelisch-Lutherischen Missionswerkes Leipzig e.V. zu und besiegelten damit zugleich den Austritt der Landeskirche aus der Trägerschaft des Missionswerkes zum 31.12.2011. Hintergrund: Im Lichte der geplanten Nordkirche hatte die Landessynode im Herbst 2009 den Austritt aus dem Leipziger Missionswerk satzungsgemäß beantragt. Dieser wird entweder durch Satzungsänderung oder spätestens nach zwei Jahren wirksam.

 

„Zwischenzeitlich ist durch den Missionsausschuss im Hinblick auf das Ausscheiden Mecklenburgs einvernehmlich mit uns die vorliegende Satzung erarbeitet worden, die noch einmal der Genehmigung unserer Landeskirche, konkret der Kirchenleitung, bedarf“, erläuterte Oberkirchenrat Andreas Flade. Neben der Satzung sei im Jahr 1993 auch das „Kirchengesetz über die Neuordnung des Evangelisch-Lutherischen Missionswerkes Leipzig“ durch die Landessynode beschlossen worden. Dieses Kirchengesetz soll parallel zum In-Kraft-Treten der neuen Satzung zum 1. Januar 2012 aufgehoben werden. Flade: „Eine entsprechende Vorlage wurde für die Landessynode vorbereitet und wird als Tagesordnungspunkt angemeldet.“

 

Die bisherige Arbeit für Mecklenburg wird übrigens mit Jahresbeginn vom Nordelbischen Zentrum für Weltmission und Kirchlichen Weltdienst übernommen, das künftig „Zentrum für Mission und Ökumene - Nordkirche weltweit“ heißen soll. Hier werden alle Aktivitäten und Dienste der missionarischen Verkündigung und Weltverantwortung gemeinsam mit Partnerkirchen in der Ökumene im Bereich der künftigen Nordkirche zusammengefasst.