Strukturen im künftigen Kirchenkreis Mecklenburg vorgestelltSatzung soll im Frühjahr von neuen Synodalen verabschiedet werden

18.11.2011 | Plau (cme). Mecklenburger sind traditionsbewusst: „Evangelisch-Lutherischer Kirchenkreis Mecklenburg“ – so soll der flächenmäßig größte Kirchenkreis der geplanten Nordkirche heißen. Wie der Kirchenkreis – einer von insgesamt 13 in der künftigen Kirche in Norddeutschland - seine Angelegenheiten von Pfingsten 2012 an in eigener Verantwortung regeln kann, legt eine Kirchenkreissatzung fest. Der zweite Entwurf des Oberkirchenrates und des Strukturauschusses wurde heute (18. November 2011) den in Plau tagenden 57 Synodalen der mecklenburgischen Landeskirche vorgestellt. In die Neufassung seien auch Anregungen der Basis aus dem Beteiligungsprozess im Frühjahr 2011 eingeflossen, hieß es.

 

Ein Blick in das 20-seitige Papier des Entwurfes zeigt: Einiges wird sich ändern, darunter Bezeichnungen und Zuständigkeiten. So obliegt die Leitung künftig einer Kirchenkreissynode, die 55 Mitglieder zählt. Davon sind dreißig Gemeinde-Synodale, zehn Pastoren-Synodale, fünf aus dem Kreis der Mitarbeitenden und fünf aus Diensten und Werken. Zusätzlich werden durch den Kirchenkreisrat fünf weitere Mitglieder berufen. Dazu kommen noch fünf Jugenddelegierte.

 

Exkurs: Da die Amtszeit der derzeitigen XIV. Landessynode im Januar 2012 und damit vor der geplanten Gründung der Nordkirche ausläuft, fand in den vergangenen Wochen eine Neuwahl statt, deren Ergebnis im Dezember veröffentlicht wird. Im kommenden März konstituiert sich die neue, XV. Landessynode, die 55 Mitglieder umfassen wird. Das oberste Leitungsgremium kann nach Zustimmung zur Nordkirche nahtlos die Aufgaben einer mecklenburgischen Kirchenkreissynode bis zum Jahr 2018 übernehmen.

 

 

Vier Propsteien im Kirchenkreis vorgesehen

Laut Entwurf der Kirchenkreissatzung wählt die Kirchenkreissynode wiederum den Kirchenkreisrat, der aus 13 Mitgliedern besteht. „Darunter sind vier Pröpstinnen bzw. Pröpste, denen der leitende geistlichen Dienst im Kirchenkreis übertragen wird“, erläuterte Oberkirchenrat Andreas Flade. Diese vier Personen werden zudem zu einer der vier Propsteien (Wismar, Rostock, Parchim und Neustrelitz) zugeordnet, haben damit je eigene Seelsorgebezirke. Die Pröpste übernehmen zugleich besondere Aufgaben für den gesamten Kirchenkreis, etwa für Verwaltung oder für die Dienste und Werke.

 

Kirchspiele in den Regionen und solidarischer Finanzausgleich

Darüber hinaus sollen mittels einer Satzung künftig mehrere Kirchgemeinden zu Kirchspielen zusammengeschlossen werden, um gemeinsame Aufgaben in einer Region zu bestreiten und die guten Erfahrungen in den bisherigen mecklenburgischen Propsteien fortführen zu können. Die Kirchgemeinden sind vorher zu hören.

Ebenso wird im Entwurf vorgeschlagen, dass am solidarischen Finanzausgleich auch innerhalb des Kirchenkreises Mecklenburg festgehalten werden soll. Das konkrete Verfahren regelt eine Finanzsatzung, die ebenfalls in Plau zusammen mit dem Haushaltsplan für das 2. Halbjahr 2012 vorgestellt wurde (siehe Presseinformation Nr. 66).

 

Zentrale Verwaltung in Schwerin, zwei Außenstellen in Güstrow und Neubrandenburg

Genannt wird im Entwurf der Kirchenkreissatzung ebenso das Kirchliche Zentrum für Dienste und Werke, das in Rostock (Am Alten Markt 19) zu Jahresbeginn eröffnet wird. Das neue Zentrum soll mit seinen verschiedenen Aufgabenbereichen das Leben im Kirchenkreis Mecklenburg, seinen Regionen und Kirchengemeinden fördern. Zu der Einrichtung gehören beispielsweise das Amt für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, die Ehrenamtsakademie, das Amt für Gemeindedienst oder der Arbeitsbereich Kirche und Tourismus.

Veränderungen gibt es auch in der Verwaltung: Die Landessynode hatte bereits im Frühjahr 2010 beschlossen, mit Jahresbeginn 2012 eine zentrale Kirchenkreisverwaltung in Schwerin mit Außenstellen in Güstrow und in Neubrandenburg einzurichten. Der Prozess läuft derzeit. Im kommenden Frühjahr soll die neue Struktur auch räumlich umgesetzt sein. Ein der Landessynode vorgelegter Stellenplan sieht insgesamt knapp 80 Planstellen (inklusive refinanzierter Stellen) in der Kirchenkreisverwaltung vor.

 

Der Beschluss zum Stellenplan wird für den morgigen Sonnabend erwartet. Der Entwurf der Kirchenkreissatzung wird dagegen zunächst in den Ausschüssen der Synode weiter beraten, verabschiedet werden soll diese im Frühjahr 2012 von der neu gewählten XV. Landessynode.