Zweite Tagung zur Bildung der Nordkirche einberufenVerfassunggebende Synode tritt in Heringsdorf zusammen

17.10.2011 | Lübeck/Heringsdorf (cme). Die Verfassunggebende Synode der zukünftigen Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) tritt vom 20. bis 23. Oktober 2011 in Heringsdorf auf Usedom zu ihrer zweiten Tagung zusammen.

 

Schwerpunkt der Beratungen sind „die zweite Lesung der Verfassung und des Einführungsgesetzes, die die Fusion der drei evangelischen Kirchen im Norden organisatorisch besiegeln und den Übergang der einzelnen Kirchen in eine gemeinsame regeln soll“, sagt Präses Heiner Möhring. Den 266 Synodalen aus der mecklenburgischen, nordelbischen und pommerschen Kirche liegen dazu die von der Gemeinsamen Kirchenleitung überarbeiteten Entwürfe der beiden Gesetze vor.

 

„Konkret sind in die Textvorlagen diverse Anregungen aufgenommen worden“, so der Präses der Verfassunggebenden Synode, „die von den drei Kirchenleitungen als Ergebnis des im Frühjahr stattgefundenen Beteiligungsprozesses eingebracht wurden.“ Ebenso eingeflossen seien Formulierungsvorschläge aus den Anträgen, die während der ersten Tagung gestellt wurden sowie aus den synodalen Ausschüssen. Die inhaltliche Auseinandersetzung und Beschäftigung mit den beiden Gesetzen verlief nach Einschätzung von Heiner Möhring „insgesamt gesehen sehr konstruktiv und kompromissbereit“. Zugleich hätten die Diskussionen dazu beigetragen, „das gegenseitige Verständnis der drei Kirchen füreinander zu befördern und die besonderen Anliegen und die unterschiedlichen Traditionen tiefer kennen zu lernen“. Als Beispiele nannte der Präses neue Formulierungen zum Verständnis von Amt und Gemeinde, konkret zur Leitung einer Kirchengemeinde und zur Gestaltung der übergemeindlichen Zusammenarbeit von Kirchgemeinden.

 

Die Verfassung enthält die theologischen und rechtlichen Grundlagen für die geplante gemeinsame Kirche in Norddeutschland. Sie soll insbesondere auch den nicht in einem kirchlichen Beruf stehenden Mitgliedern der Kirche und ihrer Organe eine schnelle Orientierung über Strukturen, Verfahrensweisen und jeweilige Rechte ermöglichen. Der Entwurf ist in acht Teile gegliedert: Grundartikel, Kirchengemeinde, Kirchenkreis, Landeskirche, Dienste und Werke, Finanzverfassung, Rechtsschutz und Schlussbestimmungen. In den Grundartikeln werden beispielsweise Aussagen getroffen zu den in den Kirchen geltenden Bekenntnissen und zur Strukturierung der Kirche in drei Ebenen (Kirchengemeinde, Kirchenkreis und Landeskirche), zur Kirchenmitgliedschaft sowie zur Gemeinschaft der Dienste bei der Erfüllung des kirchlichen Auftrages. Geregelt wird ebenso die Leitung durch die Gremien, die geistliche und rechtliche Aufsicht und die Formen für Zusammenarbeit.

 

Das Einführungsgesetz beinhaltet neben dem Finanzgesetz, der Kirchengemeindeordnung, dem Bischofswahlgesetz und dem Kirchengesetz über die Wahl zur Ersten Landessynode, vor allem nötige Überleitungsbestimmungen, beispielsweise im Dienst- und Arbeitsrecht oder in organisatorischen Fragen.

 

Bevor die Synodalen zum Schluss ihrer viertägigen Beratungen über das Gesetzespaket in zweite Lesung abstimmen, werden sie sich laut Präses Möhring „in Gruppen und in Plenaraussprachen über wichtige Inhalte der Verfassung und des Einführungsgesetzes austauschen und zudem Stellungnahmen der synodalen Ausschüsse zur Kenntnis nehmen“.

 

Darüber hinaus stehen in Heringsdorf die Eckpunkte zur Haushaltsplanung für das Jahr 2012 der zu Pfingsten nächsten Jahres geplanten Nordkirche (Juni bis Dezember 2012), die Präsentation des künftigen Erscheinungsbildes (Corporate Design) und die erste Lesung des Siegelgesetzes auf der Tagungsordnung.

Die dritte und abschließende Tagung der Verfassunggebenden Synode soll vom 5. bis 8. Januar 2012 in Rostock-Warnemünde stattfinden.

 

Rückblende:

Im Februar 2007 hatte der damalige Vorsitzende der Kirchenleitung Nordelbiens, Bischof Dr. Hans Christian Knuth, die Kirchen in Mecklenburg und Pommern in einem Brief zu Gesprächen zur Bildung einer gemeinsamen Kirche eingeladen. Die beiden Kirchen reagierten im März 2007 auf dieses Angebot zustimmend und nahmen zunächst Sondierungsgespräche auf, die nach erneuten Synodenbeschlüssen in konkrete Verhandlungen übergingen. Am 5. Februar 2009 unterschrieben die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Mecklenburgs, die Nordelbische Evangelisch-Lutherische Kirche sowie die Pommersche Evangelische Kirche in Ratzeburg einen Fusionsvertrag. Nachdem die Synoden der drei Kirchen den Fusionsvertrag in getrennten Abstimmungen akzeptierten, fanden Verfassung und Einführungsgesetz in der ersten Lesung der Verfassunggebenden Synode vom 29. bis 31. Oktober 2010 in Lübeck-Travemünde deutliche Mehrheiten.

 

Weitere Informationen unter www.kirche-im-norden.de

 

Rückfragen:

Norbert Radzanowski, Pressesprecher der Gemeinsamen Kirchenleitung

Telefon: 0170-8053091, E-Mail: pressesprecher.nka@nordelbien.de

 

Christian Meyer, Pressesprecher der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs,

Telefon: 0160-3638934, E-Mail: pressestelle@ellm.de

 

Rainer Neumann, Pressesprecher der Pommerschen Evangelischen Kirche

Telefon: 03834-554790, E-Mail: pressestelle@pek.de