Bericht von der elften Sitzung des Jahres 2020 Pommerscher Kirchenkreisrat: Tagung in digitaler Form

12.11.2020 · Greifswald. Nächste Synode soll online stattfinden / Fusion mehrerer Kirchengemeinden / Mittelvergabe aus den Baufonds / Fristverlängerung für Maßnahmenbeginn

Der Kirchenkreisrat (KKR) des Pommerschen Evangelischen Kirchenkreises (PEK) unterstützt den Vorschlag des Präsidiums der Synode, die nächste Zusammenkunft der Kirchenkreissynode als digitale Tagung durchzuführen. Diesen Entschluss fasste das Gremium in seiner jüngsten Sitzung, die aufgrund der derzeitigen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie als Videokonferenz stattfand. Die digitale Synode soll noch vor der geplanten Frühjahrssynode stattfinden, einen konkreten Termin gibt es noch nicht. Die virtuelle Tagung könnte die Herbstsynode ersetzen, die ursprünglich am 17. Oktober stattfinden sollte, jedoch aufgrund der Pandemie abgesagt werden musste. Angesichts der Entwicklung der Pandemie habe sich die Entscheidung, die Herbstsynode abzusagen, bestätigt, hieß es aus den Reihen des Gremiums. Sämtliche Beschlussvorlagen der Herbstsynode haben nicht die Notwendigkeit von Eilbeschlüssen und bleiben der Synode für ihre Beratung und Entscheidung vorbehalten, betonte der Kirchenkreisrat.
 
Fusionen mehrerer Kirchengemeinden
 
Der Kirchenkreisrat erklärte sein Einvernehmen zum geplanten Zusammenschluss der Kirchengemeinden Usedom, Mönchow-Zecherin und Stolpe. Die drei Gemeinden sind seit vielen Jahren pfarramtlich miteinander verbunden und haben einen gemeinsamen Haushalt. Nach Anhörung der Gemeindeglieder im Rahmen von Gemeindeversammlungen, in denen das Vorhaben begrüßt wurde, beschlossen die drei Kirchengemeinderäte, zum 1. März 2021 zu fusionieren. Der Name der fusionierten Kirchengemeinde lautet Kirchengemeinde Usedom. Ebenfalls sein Einvernehmen erklärte der Kirchenkreisrat zur Fusion der Kirchengemeinden Krien, Iven, Blesewitz, Wegezin, Gramzow und Neuendorf B. Auch hier sind die Gemeinden bereits seit längerer Zeit pfarramtlich verbunden und führen einen gemeinsamen Haushalt. Nachdem entsprechende Gemeindeversammlungen mit positiven Rückmeldungen abgehalten wurden, beschlossen die sechs Kirchengemeinderäte die Fusion zum 1. Januar 2021. Die Namensgebung für die fusionierte Gemeinde ist noch nicht abgeschlossen. Andreas Haerter, Propst der Propstei Pasewalk, zu der die Kirchengemeinden gehören, äußerte sich erfreut über die Zusammenschlüsse. Die beiden Fusionen stärken bereits bestehende Kooperationen, fördern Synergieeffekte und ermöglichen zukunftsfähiges gemeindliches Leben.
 
Mittelvergabe aus den PEK-Baufonds
 
In mehreren Beschlüssen bestätigte der Kirchenkreisrat bezüglich der Vergabe aus dem PEK-Baufonds 2021 die vom Bauausschuss befürwortete Mittelvergabe. Demnach werden für Baumaßnahmen an Patronatskirchen in der Propstei Demmin, in der Propstei Stralsund und in der Propstei Pasewalk jeweils 240.866,67 Euro vergeben. Aus dem PEK-Baufonds 2021 „Sonstige Kirchen“ gehen an die drei Propsteien jeweils 66.266,67 Euro. Aus dem PEK-Baufonds 2021 „Pfarr-und Gemeindehäuser“ werden in der Propstei Demmin 40.768,33 Euro, in der Propstei Pasewalk 35.633,33 Euro und in der Propstei Stralsund 8.133,33 Euro vergeben. In der Propstei Stralsund bestehen bereits Verpflichtungsermächtigungen aus dem Baufonds „Pfarr- und Gemeindehäuser“ in Höhe von 27.500 Euro. Insgesamt handelt es sich um rund 60 Bauvorhaben. Die Bandbreite reicht dabei von der Turmsanierung über Dacherneuerungen, Innensanierungen und Modernisierungen bis hin zu verschiedenen Instandsetzungs- und Erneuerungsarbeiten an Fassaden, Treppen, Eingängen und Fenstern.
 
Fristverlängerung für Baumaßnahmenbeginn
 
Künftig endet die Frist für den Maßnahmenbeginn bei der Vergabe von PEK-Baufondsmitteln 2021 am 30. Juni 2023. Danach verfällt die Bewilligung, sofern nicht eine Fristverlängerung beantragt wird. Bislang endete die Frist am 31. Dezember 2021. Mit diesem Beschluss bestätigte der Kirchenkreisrat einen Beschluss des Bauausschusses. Kirchengemeinden beantragen üblicherweise zuerst Baufondsmittel beim Kirchenkreis, um sich diese als Fundament für den Aufbau der Förderkulisse zu sichern. Bei der Bewilligung von Fördermitteln kann es aber zu bedeutenden zeitlichen Verzögerungen kommen, da beispielsweise Genehmigungsverfahren oft über längere Zeiträume laufen. Bisher war es so, dass Kirchengemeinden bei Verzögerungen beim PEK eine Fristverlängerung für den Maßnahmenbeginn beantragten, teilweise mehrfach. Das war mit erheblichem bürokratischem Aufwand verbunden. Mit dem nun gefassten Beschluss des KKR werden Kirchengemeinden und Kirchenkreisamt von diesem Aufwand entlastet.
 
Außerdem befasste sich der KKR unter anderem mit der Bildung von Pfarrsprengeln, mit der Dienstwohnungsverordnung, mit dem Fonds „Besondere Notfälle“, mit geplanten Bauvorhaben, mit der Modernisierung der technischen Ausstattung des Kirchenkreisamts sowie mit Personalfragen. Die nächste Sitzung des Kirchenkreisrats findet am 8. Dezember 2020 statt.

Quelle: PEK (sk)