Evangelisch-Lutherischer Kirchenkreis MecklenburgAktuelle Bekanntmachungen

Veröffentlichung des Haushaltsplans für das Jahr 2024

Der Haushalt 2024 des Evangelisch-Lutherischen Kirchenkreises Mecklenburg wurde während der 16. Tagung der II. Kirchenkreissynode am 28. Oktober 2023 beschlossen. Gemäß Artikel 125 Absatz 2 Verfassung i. V. m. § 16 Absatz 4 HhFG ist der beschlossene Haushalt zu veröffentlichen oder nach ortsüblicher Bekanntmachung mindestens vier Wochen zur Einsicht auszulegen.

Hiermit wird bekanntgegeben, dass der Haushalt 2024 mit allen Anlagen in der Zeit vom 3. Mai 2024 bis 31. Mai 2024 in den Geschäftsräumen der Kirchenkreisverwaltung, Wismarsche Straße 300, 19057 Schwerin, zur öffentlichen Einsichtnahme ausliegt. Das betrifft auch die Wirtschaftspläne für das Wirtschaftsjahr 2024 für die Teilhaushalte Evangelisches Kinder- und Jugendwerk Mecklenburg,die Zentrale Friedhofsverwaltung, Jugendbildungsstätte Pfarrhaus Damm und Haus der Kirche Güstrow.


06.02.2023Veröffentlichung des Haushaltsplans für das Jahr 2023

Der Haushalt 2023 des Evangelisch-Lutherischen Kirchenkreises Mecklenburg wurde während der 12. Tagung der II. Kirchenkreissynode am 21.-22.Oktober 2022 beschlossen. Gemäß § 16 Abs. 4 HhFG ist der beschlossene Haushalt zu veröffentlichen oder nach ortsüblicher Bekanntmachung mindestens vier Wochen zur Einsicht auszulegen. Hiermit wird bekanntgegeben, dass Haushaltspläne 2023 des Kirchenkreises Mecklenburg nebst der Teilhaushalte (ZKD, Ev. Kinder- und.Jugendwerk, Zentrale Friedhofsverwaltung, Haus der Kirche Güstrow, Jugendbildungsstätte Pfarrhaus Damm, Stiftung Kirchliches Bauen Mechlenburg und Stiftung Kirche mit Anderen) mit allen Anlagen in der Zeit vom 15. Februar 2023 bis zum 15. März 2023 in den Geschäftsräumen der Kirchenkreisverwaltung, Wismarsche Straße 300, 19057 Schwerin, zur öffentlichen Einsichtnahme ausliegt.