Kirche und Gewerkschaft Ver.di will Streikrecht in der Nordkirche
26.11.2013 · Hamburg. Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di hat angekündigt, den Grundlagentarifvertrag mit der Nordkirche und ihrer Diakonie zu kündigen, um ein Streikrecht für kirchliche Mitarbeiter auszuhandeln. In einer Umfrage hätten sich die ver.di-Mitglieder zu 90 Prozent für eine entsprechende Maßnahme entschieden, sagte ver.di-Sekretär Arnold Rekittke. Der Arbeitgeberverband für Kirche und Diakonie (VKDA) ist offiziell noch nicht informiert, lehnt Verhandlungen über ein Streikrecht jedoch ab.
Anders als in den meisten anderen Landeskirchen werden in der Nordkirche Gehälter, Urlaub und soziale Leistungen in einem Tarifvertrag zwischen dem VKDA und den Gewerkschaften ver.di und VKM (Verband kirchlicher Mitarbeiter) ausgehandelt. Lediglich für die Kirchenkreise Mecklenburg und Pommern gelten Sonderregelungen durch eine Arbeitsrechtliche Kommission. Derzeit haben Nordkirche und Gewerkschaften in einem Grundlagentarifvertrag eine Friedenspflicht vereinbart, die sich automatisch verlängert. Gekündigt werden kann dieser Tarifvertrag erst Ende 2016.
VKM: Tarifverträge auch in Mecklenburg und Pommern
Ver.di werde das Gespräch mit dem VKDA suchen, kündigte Rekittke an. Jochen Kunst, Geschäftsführer des VKDA, machte edoch deutlich, dass für die Nordkirche und ihre Diakonie ein Streikrecht derzeit nicht verhandelbar sei. Die Kirchengewerkschaft VKM will sich erst 2015 festlegen. Wichtiger sei für den VKM, dass die Tarifverträge auch für die Mitarbeitenden in Mecklenburg und Pommern gelten, sagte VKM-Geschäftsführer Hubert Baalmann.
Traditionell sind kirchliche Mitarbeiter selten gewerkschaftlich organisiert. Genaue Angaben fehlen, geschätzt wird der Organisationsgrad auf zehn Prozent. Für diakonische Betriebe gibt es zahlreiche Regelungen, weil nur ein Teil von ihnen den Kirchlichen Tarifvertrag Diakonie anwendet.
Quelle: epd