"Kompromiss auf niedrigstem Niveau" Freie Schulen in MV kritisieren geplante Schulgesetzänderung

11.12.2014 · Schwerin.

Die freien Schulen in MV sind mit der geplanten Schulgesetzänderung unzufrieden. Die von SPD und CDU geplante Änderung, über die der Landtag noch am Mittwoch beschließen wird, sei ein "Kompromiss auf niedrigstem Niveau" und unzureichend, sagte Thomas Weßler, Sprecher der Arbeitsgemeinschaft Freier Schulen in Schwerin. Zwar seien wichtige Forderungen der Arbeitsgemeinschaft in der Gesetzentwurf eingeflossen, "der Kurs der großen Koalition, die Entfaltungsmöglichkeiten der Schulen in freier Trägerschaft einzuschränken, bleibt aber erkennbar". Im Nordosten gibt es laut Bildungsministerium 76 freie allgemeinbildende Schulen mit insgesamt 15.000 Schülern und 29 freie Berufsschulen mit 4.100 Schülern.

Zwar solle es einen flexibleren Umgang mit der Finanzhilfe, einen Abbau von Bürokratie sowie mehr staatliche Förderung für die Ausbildungsgänge in der Alten-, Kranken- und Gesundheitspflege geben, räumte Weßler ein. Jedoch würden die tatsächlichen Kosten der staatlichen und der freien Schulen weiterhin unterschiedlich berechnet. Besonders die Schulgeldfreiheit an Förderschulen für Behinderte sei dadurch perspektivisch infrage gestellt. Weßler: "Die wichtige Forderung der Gleichbehandlung aller Schulen bleibt damit unerfüllt." Außerdem setze der Entwurf keine Impulse im Bereich Inklusion.

Vorgesehen ist nach früheren Angaben von Bildungsminister Mathias Brodkorb (SPD), dass es künftig keine eigene Privatschulverordnung mehr geben wird und die staatlichen Zuschüsse ganz übers Schulgesetz geregelt werden. Dadurch soll eine größere Rechtssicherheit geschaffen werden. Die Finanzhilfe soll künftig nach einem festen Satz pro Schüler berechnet werden, der in jedem Jahr um die Tarifentwicklung der Lehrer-Gehälter des Vorjahres angepasst wird. Bislang wurden die Sätze für jedes Schuljahr neu berechnet.

Allgemeinbildende freie Schulen sollen 85 Prozent, Berufsschulen 50 bis 80 Prozent und Förderschulen 100 Prozent der entsprechenden Personalausgaben des Landes erhalten. Berufsschulen für Erzieher, Alten- und Krankenpfleger sollen eine 80-prozentige Förderung bekommen. Dadurch sollen die Schulgelder für die Auszubildenden sinken.

Außerdem soll der Verwendungszweck der staatlichen Finanzhilfe ausgeweitet werden auf alle schulischen Zwecke, außer Sachkosten. Bislang durften die Gelder nur für Lehrerpersonalkosten verwendet werden. Ferner soll der Nachweis für die Verwendung der Zuschüsse vereinfacht werden. Förderschulen sollen einen Verlustausgleich erhalten, damit sie keine Schulgelder von den Eltern erheben müssen.

Die bisherige Privatschulverordnung war in der Vergangenheit wiederholt scharf kritisiert worden. Durch diese Verordnung musste etwa die Hälfte der Privatschulen mit weniger Geld vom Land rechnen. Die Schulträger befürchteten unter anderem, dadurch höhere Schulgelder nehmen und an Förderschulen erstmals Schulgelder einführen zu müssen. Mehrere Schulträger hatten beim Oberverwaltungsgericht in Greifswald gegen die Verordnung geklagt.

Quelle: epd