Kirchenkreisrat Mecklenburg setzte Arbeitsgruppe ein Situation der kirchlichen Friedhöfe unter der Lupe
16.07.2014 · Rostock/Schwerin. Kirchliche Friedhöfe sind eine würdige Ruhestätte für die Verstorbenen und spenden den Lebenden Trost. Allein im Kirchenkreis Mecklenburg werden 640 kirchliche Friedhöfe gezählt, im Pommerschen Kirchenkreis sind es 330. Diese bewahren im Schatten hoher Bäume und uralter Kirchen ein wertvolles Erbe der Städte und Dörfer. Doch es wird immer schwieriger die Friedhöfe wirtschaftlich zu unterhalten.
Insbesondere kleine Kirchengemeinden sind davon betroffen: „Deren Friedhöfe werden immer weniger genutzt, bedürfen aber dennoch einer umfangreichen Pflege, die finanziell zu Buche schlägt“, so Propst Wulf Schünemann. Ebenso wirkten sich veränderte Bestattungsformen, wie Friedwald und Sammelgrabanlagen sowie die vermehrten Urnen und Seebestattungen anstelle von Sargbestattungen, auf die Situation in den Friedhofskassen aus.
Eine vom Kirchenkreisrat Mecklenburg eingesetzte Arbeitsgruppe beschäftigt sich deshalb seit Frühjahr vorrangig mit der wirtschaftlichen Situation der Friedhöfe. „Hier besteht der größte Handlungsbedarf“, sagt Propst Schünemann und ergänzt, dass dies selbstverständlich „in theologischer, kirchenpolitischer und gesellschaftlicher Verantwortung“ geschehe.
Die Arbeitsgruppe, der neben dem Propst, Kirchenoberamtsrätin Renate Kaps aus der Kirchenkreisverwaltung, Pastorin Cornelia Seidel, Friedhofsverwalter Mathias Knappe und Kirchenkreisratsmitglied Ulrich Dreßler angehören, tauschte sich zunächst grundsätzlich über die Bedeutung des Friedhofes für die Gemeindearbeit und Kirche aus, um sich daraus ergebende Handlungsoptionen zu beschreiben.
Genaueren Einblick gewonnen dank Umfrage
In einem zweiten Schritt wurden mittels einer Umfrage die akuten Probleme bei der Verwaltung und Bewirtschaftung der Friedhöfe in den Kirchengemeinden datengestützt erfasst. Schünemann: „Wir haben so einen genaueren Einblick in die realen Nöte der Kirchengemeinden bekommen und möchten allen Gemeinden danken, die bisher daran mitgewirkt haben. Es wäre schön, wenn bis Mitte August noch weitere Kirchengemeinden das Umfrageergebnis vervollständigen würden.“
In einem dritten Schritt hat sich die Arbeitsgruppe jetzt vorgenommen, auf Basis aller Daten und Fakten konkrete Vorschläge zu entwickeln, wie der Kirchenkreis die Kirchengemeinden bei der Verwaltung und Bewirtschaftung unterstützen kann. Einige Kirchengemeinden werden sich aber auch genötigt sehen, ihren Friedhof an die Kommune abzugeben oder ihn teilweise bzw. ganz zu schließen. Auch für diesen Fall, sollte der Kirchenkreis Unterstützung anbieten können. Ziel sei, so Propst Schünemann, im Oktober dem Kirchenkreisrat einen Zwischenbericht vorzulegen.
Schulung für Ehrenamtliche im Oktober
Vormerken können sich Interessierte aus den Kirchengemeinden bereits den 18. Oktober 2014. An diesen Tag soll zu einer Ehrenamtlichen-Schulung nach Neustrelitz eingeladen werden. Thematisch stehen die Möglichkeiten der Gestaltung und Bewirtschaftung von Friedhöfen im ländlichen Raum im Mittelpunkt, heißt es aus der Kirchenkreisverwaltung. Zugleich solle eine Zusammenarbeit in einer Region ausgelotet werden.
Hintergrund:
Die Unterhaltung eines Friedhofes ist aus kirchlicher Sicht ein Werk der Barmherzigkeit. Aus gesamtgesellschaftlicher Sicht ist es dagegen eine kommunale Aufgabe der öffentlichen Daseinsvorsorge. Indem Kirchengemeinden einen Friedhof bewirtschaften, werden sie somit auch hoheitlich tätig und handeln in diesem Sinne stellvertretend für die Kommune. Insofern ist keine Kirchengemeinde verpflichtet, einen Friedhof zu unterhalten. Diese Pflicht liegt allein bei den Kommunen, die diese jedoch nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erfüllen müssen.
Quelle: ELKM (cme)
Kirchenkreisverwaltung - Sachgebiet Friedhof