Mecklenburgische Kirchenkreissynode tagt in Güstrow Zukunftsthema „Stadt, Land, Kirche in Mecklenburg“ und Etatberatung im Mittelpunkt
12.11.2014 · Güstrow.Schwerpunkte der 6. Tagung der Kirchenkreissynode sind das Thema „Stadt, Land Kirche – Zukunft in Mecklenburg“, die Entscheidung über die Errichtung eines Evangelischen Kinder- und Jugendwerkes Mecklenburg sowie der Haushalts- und Stellenplan des Kirchenkreises für das Jahr 2015. Die 55 Synodalen und fünf Jugenddelegierten treten dazu am 14. und 15. November 2014 in Güstrow (Gemeindesaal der Domgemeinde Güstrow, Domplatz 6) zusammen. Die Tagung beginnt am Freitag, um 14 Uhr, mit einem Gottesdienst im Dom der Barlachstadt.
„Stadt, Land, Kirche – Zukunft in Mecklenburg“ – unter diesem Titel steht eine längerfristig angelegte Diskussion im Kirchenkreis Mecklenburg. Ziel ist, sich über die künftigen Schwerpunkte kirchlicher Arbeit zu verständigen. „Nach dem Auftakt auf der Frühjahrssynode wird es jetzt um das weitere Verfahren zur Beteiligung der Kirchengemeinden, Dienste und Werke an inhaltlichen Fragen gehen“, sagt Präses Christoph de Boor. Ein Vorbereitungsausschuss unter der Leitung von Propst Dr. Karl-Matthias Siegert, dem Vorsitzenden des Kirchenkreisrates, werde dazu einen Vorschlag einbringen.
Wie immer auf der Herbstsynode ist der Etat ein Tagungsordnungspunkt. „Der Haushalt für das kommende Jahr sieht ein ausgeglichenes Volumen bei den Ein- und Ausgaben von jeweils rund 44 Millionen Euro vor“, so der Präses. Die Einnahmen stammten größtenteils aus Schlüsselzuweisungen der Landeskirche, Personalkostenerstattungen sowie weiteren Einnahmen, wie beispielsweise aus Vermögenserträgen der örtlichen Kirchen. Die Schlüsselzuweisungen in Höhe von rund 32 Millionen Euro setzen sich aus Kirchensteuern, Gelder aus dem EKD-Finanzausgleich sowie Staats- und Patronatsleistungen zusammen. Der größte Teil davon soll direkt in die 266 mecklenburgischen Kirchengemeinden für die Arbeit vor Ort, Seelsorge, Personalkosten und Bauaufgaben fließen.
Zur Diskussion und Abstimmung steht auf der Synodentagung zudem, ein „Evangelisches Kinder- und Jugendwerk Mecklenburg“ als rechtlich unselbstständiges Werk des Kirchenkreises zu errichten. Das Werk soll Aufgaben eines Jugendverbandes wahrnehmen und das Recht auf Selbstorganisation und Selbstbestimmung der Jugendlichen im Rahmen des Kirchenrechts gewährleisten, heißt es in der Beschlussvorlage. Berichten werden in Güstrow zudem die beiden Stiftungen „Kirche mit Anderen“ und „Kirchliches Bauen in Mecklenburg“.
Quelle: ELKM (cme)