Asyl in der Kirche Flüchtlingen im Kirchenasyl droht schlechterer Rechtsstatus
07.09.2014 · Frankfurt a.M./Hamburg.Flüchtlingen, die Aufnahme im Kirchenasyl gefunden haben, droht eine Verschlechterung ihres Rechtsstatus. Abteilungsleiterin Ursula Gräfin Praschma vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bestätigte Überlegungen, den Flüchtlingen nach Verlassen des Kirchenasyls auch dann keine Bescheinigung für die Aufnahme eines Asylverfahrens mehr auszustellen, wenn sie aus einem sogenannten sicheren Drittland kommen und schon länger als sechs Monate in Deutschland sind.
War diese Frist überschritten, konnten die Flüchtlinge bisher mit einem regulären Prüfverfahren für die Anerkennung als Asylbewerber in Deutschland rechnen, weil dann nach dem Dublin-Abkommen nicht mehr das ursprüngliche Aufnahmeland in der Europäischen Union dafür zuständig ist. Praschma sagte aber, die Ausländerbehörden pochten wegen der stetig wachsenden Flüchtlingszahl in jüngster Zeit au einen anderen Passus der EU-Vereinbarung. Danach verlängert sich diese Frist von 6 auf 18 Monate, wenn der Asylbewerber flüchtig war.
Auf der Tagung wurde die Hamburger Pfarrerin Dietlind Jochims zur neuen Vorsitzenden der Bundesarbeitsgemeinschaft Asyl in der Kirche gewählt. Sie löst Fanny Dethloff ab, die nach zehn Jahren nicht mehr kandidierte.
Quelle: epd