Privatschulen in MV Kabinett beschließt Neuregelung der Privatschulfinanzierung
03.09.2014 · Schwerin.Die geplante Neuregelung der staatlichen Zuschüsse für die Privatschulen in Mecklenburg-Vorpommern hat eine weitere Hürde genommen. Das Regierungskabinett habe der vorgesehenen Änderung des Schulgesetzes am Dienstag zugestimmt, teilte Bildungsminister Mathias Brodkorb (SPD) mit.
Er hoffe, dass der Landtag die Gesetzesänderung, die rückwirkend ab August gelten soll, im Dezember beschließt. Der Minister rechnet damit, dass das Land den Privatschulen durch die Änderungen und wegen gestiegener Schülerzahlen in diesem Kalenderjahr etwa fünf Millionen Euro mehr zahlen wird als die im Landeshaushalt eingeplanten etwa 70 Millionen Euro.
Vorgesehen ist, dass es künftig keine Privatschulverordnung mehr geben wird und die staatlichen Zuschüsse ganz übers Schulgesetz geregelt werden. Dadurch werde eine größere Rechtssicherheit geschaffen, sagte Brodkorb. Die Finanzhilfe soll künftig nach einem festen Satz pro Schüler berechnet werden, der in jedem Jahr um die Tarifentwicklung der Lehrer-Gehälter des Vorjahres angepasst wird. Bislang wurden die Sätze für jedes Schuljahr neu berechnet.
Allgemein bildende freie Schulen sollen 85 Prozent, Berufsschulen 50 bis 80 Prozent und Förderschulen 100 Prozent der entsprechenden Personalausgaben des Landes erhalten. Berufsschulen, die dringend benötigte Gesundheitsberufe wie etwa Erzieher, Alten- und Krankenpfleger ausbilden, sollen eine 80-prozentige Förderung bekommen. Dadurch sollen die Schulgelder für die Auszubildenden sinken.
Außerdem soll der Verwendungszweck der staatlichen Finanzhilfe ausgeweitet werden auf alle schulischen Zwecke, außer Sachkosten. Bislang durften die Gelder nur für Lehrerpersonalkosten verwendet werden. Ferner soll der Nachweis für die Verwendung der Zuschüsse vereinfacht werden. Förderschulen sollen einen Verlustausgleich erhalten, damit sie keine Schulgelder von den Eltern erheben müssen.
Im Nordosten gibt es laut Bildungsministerium 76 freie allgemein bildende Schulen mit insgesamt 15.000 Schülern sowie 29 freie Berufsschulen mit 4.100 Schülern.
Die derzeit noch geltende Privatschulverordnung war in der Vergangenheit wiederholt scharf kritisiert worden. Durch diese Verordnung musste nach früheren Angaben des Bildungsministeriums etwa die Hälfte der Privatschulen mit weniger Geld vom Land rechnen. Die Schulträger befürchteten unter anderem, dadurch höhere Schulgelder nehmen und an Förderschulen erstmals Schulgelder einführen zu müssen. Mehrere Schulträger hatten beim Oberverwaltungsgericht in Greifswald gegen die Verordnung geklagt.
Quelle: epd