Kirchenkreissynode beendet Kirchenkreis Mecklenburg unterstützt Klimaschutz-Gesetz der Nordkirche
25.05.2015 · Güstrow.Mehrheitlich unterstützen die 55 Synodalen und 5 Jugenddelegierte der mecklenburgischen Kirchenkreissynode das geplante Klimaschutzgesetz der Landeskirche. Damit bekenne sich die Nordkirche „eindeutig zu ihrer klimapolitischen Verantwortung“, heißt es in einer am Sonnabend in Güstrow verabschiedeten Stellungnahme zum Entwurf.
Bezüglich der Finanzierung plädiert der Kirchenkreis allerdings gegen einen von der Landeskirche zentral verwalteten Fonds. Stattdessen sollten die 13 Kirchenkreise in Eigenregie sich verpflichten, 0,8 Prozent der Kirchensteuereinnahmen für den Klimaschutz zu reservieren. Dies wären für Mecklenburg derzeit jährlich ca. 180.000 Euro. Darüber hinaus sprachen sich die Synodalen dafür aus, bereits laufende Klimaschutzinitiativen anzurechnen. Denn Mecklenburg gilt als Vorreiter bei diesem Zukunftsthema. So gibt es ein Kirchliches Energiewerk, einen CO2-Einsparfond für Klimaschutzmaßnahmen und den Beschluss zur Einführung eines Energiecontrollings. Außerdem wird überlegt, eine eigene Klimaschutzstiftung zu gründen (siehe weiter unten).
Hintergrund: Die Landessynode der Nordkirche hatte im September 2014 ein Klimaschutzgesetz auf den Weg gebracht. Die erste Lesung wurde auf September 2015 vertagt, um das Gesetz und umstrittene Finanzfragen zunächst in Kirchenkreisen und -gemeinden zu beraten. Bis 2050 will die Landeskirche klimaneutral sein.
Diskutiert: Stiftung für Klimaschutz im Kirchenkreis
Auf ihrer Tagung im Herbst wollen die Synodalen entscheiden, ob eine „Kirchliche Stiftung für Klimaschutz im Kirchenkreis Mecklenburg“ errichtet wird. Ein entsprechender Satzungsentwurf wird zunächst in den Ausschüssen beraten. Zweck der Stiftung soll vor allem die Förderung einer energetischen Sanierung von Gebäuden sowie die Umwelt- und Bildungsarbeit sein. Zudem könnten Klimaschutzprojekte in Partnerkirchen gefördert werden. „Ziel ist, dass der Kirchenkreis einen weiteren glaubwürdigen Beitrag zur Bewahrung der Schöpfung leistet“, so der Synodale Dr. Gottfried Timm.
In der Diskussion kam das Für und Wider zur Sprache, besonders im Hinblick auf das rechtliche Konstrukt einer Stiftung und die Möglichkeit, auch selbst in Energieerzeugungsanlagen zu investieren, um mit den Einnahmen eigene Klimaschutzmaßnahmen durchzuführen. Zugleich plädierten Synodale dafür, das Risiko einzugehen und als Kirche zu zeigen, wie die Energiewende konkret gestaltet werden kann.
Beleuchtet: Erfahrungen in der Flüchtlingsarbeit
Zur Kenntnis nahm die Kirchenkreissynode die Konzeption für kirchliche Flüchtlingsarbeit in Mecklenburg. Als konkretes Zeichen wurde beim Synodengottesdienst eine Kollekte für die Dolmetscherdienste des Diakonischen Werkes MV gesammelt. Mehr als 500 Euro kamen so für diese wichtige Säule in der Arbeit mit Flüchtlingen zusammen.
Der Konvent der Dienste und Werke gab zudem einen eindrücklichen Bericht unter dem Blickwinkel der Vielfalt kirchlichen Engagements für Menschen mit Migrationshintergrund oder Fluchterfahrung. „Gastfreundschaft gegenüber Fremden ist ein Wesensmerkmal christlicher Gemeinde“, sagte Pröpstin Christiane Körner.
Ob beispielsweise in der Schwangerschaftsberatung, in der Schweriner Bahnhofsmission, in der Schulseelsorge, im Jugendmigrationsdienst, in der Gefängnis- oder Krankenhausseelsorge – überall gibt es Kontaktflächen zu Menschen mit Migrationshintergrund und Flüchtlingen, stellten Geschäftsführer Axel Markmann von der Stiftung Evangelische Jugend – Sozialdiakonische Arbeit, Pastorin Cornelia Ogilvie und Ökumenepastor Jens Peter Drewes dar. Eine Willkommenskultur brauche vieles, vor allem engagierte Menschen und gute Informationen. „Viele Kirchengemeinden und kirchliche Gruppen wollen Flüchtlingen eine gastliche Aufnahme ermöglichen“, so Propst Wulf Schünemann. Eine wichtige Aufgabe sei es, Kirchengemeinden dafür stark zu machen, diese zu beraten und zu begleiten - auch in Fragen des Kirchenasyls.
Entschieden: zusätzliche Referentenstelle
Vor diesem Hintergrund hat Mecklenburg als erster Kirchenkreis in der Nordkirche bereits seit Februar 2015 eine Projektpfarrstelle eingerichtet und mit Pastor Walter Bartels besetzt. Jetzt stellt der Kirchliche Entwicklungsdienst der Nordkirche zusätzliche Gelder bereit, um das Engagement in Kirchengemeinden und Kirchenkreisen zu unterstützen. „Aus diesem Topf wollen wir Finanzen einwerben, um befristet für fünf Jahre eine zusätzliche halbe Referentenstelle für Flüchtlingsfragen mit Dienstsitz in Rostock einzurichten“, so der Propst. Die Synodalen votierten mit großer Mehrheit für diesen Weg. Zudem wird ein vom Kirchenkreisrat gebildeter Ausschuss den neuen Arbeitsbereich Flüchtlingsarbeit in der Ökumenischen Arbeitsstelle im Zentrum Kirchlicher Dienste begleiten und beraten.
Vernetzt: diakonische Einrichtungen und örtliche Kirchengemeinden
Darüber hinaus berichteten auf der Synode das Zentrum Kirchlicher Dienste Mecklenburg, die Kirchenkreisverwaltung und das Diakonische Werk MV. Diakonie-Landespastor Martin Scriba sprach ein Plädoyer für den ländlichen Raum. Er kündigte zwei Pilotprojekte unter dem Motto „Land leben!“ an. Konkret geht es um ein vernetztes Miteinander zwischen einer diakonisch getragenen Kindertagesstätte bzw. einem ambulanten Pflegedienst, den jeweils örtlichen Kirchengemeinden und weiteren Akteuren an. Scriba: „Unser Ziel ist, dass das Leben auf dem Lande attraktiv und lohnenswert bleibt.“
Verstärkt: Gemeindeberatung in Sachen Friedhöfe
Allein im Kirchenkreis Mecklenburg werden knapp 600 kirchliche Friedhöfe gezählt. Sie liegen oft idyllisch und erzählen mit ihren Grabmalen Familien und Ortsgeschichte. Friedhöfe sind Orte, an denen Menschen ihrer Trauer Raum geben können und wo Grabinschriften von der christlichen Auferstehungshoffnung erzählen. Doch es wird immer schwieriger die Friedhöfe wirtschaftlich zu unterhalten.
Insbesondere kleine Kirchengemeinden sind davon betroffen: „Deren Friedhöfe werden immer weniger genutzt, bedürfen aber dennoch einer umfangreichen Pflege, die finanziell zu Buche schlägt“, so Propst Wulf Schünemann. Ebenso wirkten sich veränderte Bestattungsformen, wie Friedwald und Sammelgrabanlagen sowie die vermehrten Urnen- und Seebestattungen anstelle von Sargbestattungen, auf die Situation in den Friedhofskassen aus. Eine vom Kirchenkreisrat eingesetzte Arbeitsgruppe nahm die Probleme unter die Lupe und legte jetzt ihren Bericht vor.
Ein konkreter Vorschlag: Kirchengemeinden müssen umfangreich vom Kirchenkreis beraten werden, „um ortsspezifische und individuelle Lösungen zu finden und defizitäre Friedhöfe mittels Haushaltssicherung zu konsolidieren“. Dazu folgten die Synodalen dem Vorschlag, das Sachgebiet der Kirchenkreisverwaltung mit einer bzw. einem Friedhofsbeauftragten zu verstärken.
Quelle: ELKM (cme)