Mecklenburgischer Kirchenkreisrat Beauftragte für Neuwahl der Kirchengemeinderäte 2016 berufen
02.07.2015 · Stavenhagen.Im November 2016 sind auch die mecklenburgischen Kirchenmitglieder an die Wahlurnen gerufen – zur Wahl neuer Kirchengemeinderäte in den 262 Gemeinden vor Ort. Auf seiner jüngsten Sitzung in Friedrichsruh bei Stavenhagen berief der Kirchenkreisrat Jörg-Peter Vick zum Wahlbeauftragten. Der Jurist, der zur Domgemeinde Schwerin gehört, wird zusammen mit seiner Stellvertreterin, Monique Buschkowski, die das Sachgebiet Meldewesen/Kirchgeld in der Kirchenkreisverwaltung leitet, auf die ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung der Wahlen achten.
Hintergrund: Im Wahlzeitraum vom 13. bis 27. November werden in der gesamten Nordkirche die Leitungsgremien neu bestimmt. Dazu hatte die Landessynode im Februar 2015 ein neues Wahlgesetz verabschiedet. Die neue und einheitliche Regelung löst die unterschiedlichen Wahlgesetze in den drei ehemaligen Landeskirchen Nordelbien, Mecklenburg und Pommern ab, die sich Pfingsten 2012 zur Nordkirche zusammengeschlossen haben. Knapp zwei Millionen Christen im Norden sind wahlberechtigt. Wählen dürfen alle Gemeindeglieder, die mindestens 14 Jahre alt sind. Wer gewählt werden möchte, muss allerdings erwachsen sein.
Bestätigt: Zusammengehen von Kirchengemeinden
Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Warin-Bibow-Jesendorf – so soll ab 1. Januar 2016 die fusionierte Kirchengemeinde heißen. Zuvor hatten eine Gemeindeversammlung und die Kirchengemeinderäte der bisher eigenständigen Gemeinden Warin, Bibow und Jesendorf grünes Licht für die Vereinigung gegeben. Der Kirchenkreisrat erklärte jetzt sein Einvernehmen dazu. Insgesamt 680 Mitglieder wird die Kirchengemeinde zählen, deren Sitz Warin ist.
Verdoppelt: Spenden für Kirchengemeinde Bützow
Mit großer Dankbarkeit nahmen die Mitglieder des Kirchenkreisrates das Ergebnis einer Kollekten-Bitte für die am 5. Mai von einem Tornado betroffene Kirchengemeinde Bützow zur Kenntnis. Insgesamt fast 13.000 Euro hatten mecklenburgische Gemeinden gesammelt. Wie angekündigt, verdoppelt der Kirchenkreis Mecklenburg diese Spenden und stellt die Gesamtsumme der Kirchengemeinde Bützow zur Verfügung.
Erfreulich ist ebenso die Resonanz auf den Aufruf der mecklenburgischen Pröpste und des Landeskirchenmusikdirektors Frank Dittmer an die Kantoren in der Nordkirche, die Stadt Bützow nach dem Tornado zu unterstützen. Chor- und Orgelmusiken erklangen in Ost und West. Kirchengemeinden, Kirchenmusiker und Chöre sangen und spielten für die vom Tornado betroffenen Bützower Familien. Die Konzerterlöse von insgesamt mehreren tausend Euro flossen auf das Sonderkonto für Menschen in Not der Stadt Bützow. „Als Kirchenkreisrat möchten wir allen herzlich Dank sagen, die mit Gebeten, Aktionen und Spenden an die Bützower in dieser schweren Zeit gedacht und ihnen geholfen haben“, so Propst Wulf Schünemann. „Diese Verbundenheit, die weit über Mecklenburg hinausging, ist ein gutes und wichtiges Zeichen.“
Quelle: ELKM (cme)