Pommerscher Kirchenkreisrat tagte Mehr Kompetenz für Flüchtlingsarbeit - Kirchengemeinden fusionieren - Gästehauses soll modernisiert werden
12.06.2015 · Greifswald. Der Pommersche Kirchenkreisrat (KKR) hat am Dienstag die Stelle „Flüchtlingsbeauftragte/r im PEK“ besetzt und die Modernisierung des kirchlichen Gästehauses in Kloster auf Hiddensee befürwortet. Zugleich stimmte das Gremium für die Fusion der Kirchengemeinden Hohenselchow, Groß Pinnow und Woltersdorf.
In der sechsten Sitzung in diesem Jahr, und der damit insgesamt 41. Sitzung des KKR, die am Dienstag (9. Juni) im Regionalzentrum für kirchliche Dienste in Greifswald stattfand, stellte sich den Ratsmitgliedern die Person vor, die im Bewerbungsverfahren für die Stelle „Flüchtlingsbeauftragte/r im PEK“ ausgewählt wurde. Anfang Juni hatten durch die Personalgruppe des KKR in Abstimmung mit Pastor Matthias Bartels, Leiter des Regionalzentrums, und Pastor Matthias Tuve, Ökumenepfarrer des PEK, unter Berücksichtigung der eingegangenen Voten aus dem KKR mehrere Bewerbungsgespräche stattgefunden. Da sich die ausgewählte Person zurzeit noch in Anstellung befindet, gibt der Kirchenkreis deren Identität sowie den Dienstbeginn erst zu einem späteren Zeitpunkt bekannt. Dienstsitz wird das Regionalzentrum sein.
Stelle wird von der Nordkirche gefördert
Mit der Besetzung der Stelle wird die Flüchtlingsarbeit im Kirchenkreis weiter gestärkt und den ehrenamtlich in diesem Bereich im Kirchenkreis engagierten Menschen kompetente Unterstützung zur Seite gestellt. Die Stelle ist zunächst auf fünf Jahre befristet. Die Berufung konnte aufgrund der Förderung durch die Nordkirche erfolgen. Landesbischof Gerhard Ulrich hatte auf der Tagung der Landessynode Ende Februar bekanntgegeben, dass jeder der 13 Kirchenkreise der Nordkirche einen Personalkostenzuschuss für eine/n hauptamtliche/n Flüchtlingsbeauftragte/n in Höhe von 50.000 Euro pro Jahr für fünf Jahre in Anspruch nehmen kann.
Fusion der Kirchengemeinden Hohenselchow, Groß Pinnow und Woltersdorf
Ein weiterer Tagesordnungspunkt war die Fusion der Kirchengemeinden Hohenselchow, Groß Pinnow und Woltersdorf. Die genannten Kirchengemeinden hatten bereits im Juni 2012 beschlossen, zu fusionieren und der KKR hatte diesem Vorhaben im August 2012 zugestimmt. Aufgrund der Änderung rechtlicher Regelungen durch die Nordkirchenfusion konnte die Fusion der Kirchengemeinden aber nicht rechtswirksam in Kraft treten. Im zweiten Anlauf wurden nun die nordkirchlichen Regeln beachtet. Der KKR stimmte dem Zusammenschluss der Kirchengemeinden zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu. Der Kirchengemeinderat der neuen Evangelischen Kirchengemeinde Hohenselchow setzt sich aus den Ältesten der bisherigen Kirchengemeinderäte Hohenselchow, Groß Pinnow und Woltersdorf sowie dem Pastor zusammen.
KKR befürwortet Modernisierung des Gästehauses in Kloster
Bezüglich des Gästehauses des PEK in Kloster auf Hiddensee sprach sich der KKR für eine Modernisierung aus. Auf ihrer Frühjahrstagung hatte die Kreissynode für die Prüfung eines möglichen Umbaus des Gästehauses gestimmt. Diese Prüfung habe ergeben, dass das traditionsreiche Gästehaus hervorragend ausgelastet sei und von den Kirchengemeinden gut angenommen und genutzt werde, hieß es aus dem KKR. Da die Ausstattung aber veraltet sei, müsse das Haus auf den heutigen Standard gebracht und gleichzeitig zukunftsfähig gemacht werden. Aufgrund der regen Nutzung sei dieser Umbau lohnenswert. Diese Empfehlung werde nun der Synode im Herbst für weitere Entscheidungen vorgelegt, so das Gremium.
Abgabetermin für Baufonds-Antrag geändert
Der Kirchenkreisrat beschäftigte sich außerdem mit der Änderung der Vergaberichtlinien für die Baufonds des PEK. Vertreter der Nordkirche sowie des pommerschen und des mecklenburgischen Kirchenkreises treffen sich regelmäßig im Mai in Schwerin, um über die Maßnahmen des Folgejahres zu diskutieren und Finanzierungsbemühungen abzustimmen. Im vergangenen Jahr wurde dabei seitens der Fördergeber der dringende Wunsch nach frühzeitigerer Bewilligung der Mittel aus den Baufonds des Kirchenkreises geäußert, um die Abstimmung mit den übrigen öffentlichen Fördergebern beziehungsweise privaten Stiftungen zu erleichtern. Diesem Wunsch nachkommend, beschloss der KKR, dass entsprechende Anträge bis zum 20. September des dem Antragsjahr vorhergehenden Jahres bei der zuständigen Baubeauftragten beziehungsweise dem zuständigen Baubeauftragten einzureichen sind und die Bewilligungsbescheide bis zum 20. Dezember des dem Antragsjahr vorhergehenden Jahres erteilt werden. Diese Änderungen gelten ab dem Antragsjahr 2016.
Weitere Themen und nächster Sitzungstermin
Des Weiteren befasste sich der KKR während der Sitzung unter anderem mit Bau- und Sanierungsvorhaben, mit Personalfragen und mit der Haushaltsführung des Kirchenkreises. Die nächste Sitzung des Kirchenkreisrates findet am 7. Juli statt.
Quelle: PK (sk)