Universität Rostock Ehrendoktor für Edward Snowden: Philosophische Fakultät will klagen

03.03.2015 · Rostock.

Der Streit um die Verleihung der Ehrendoktorwürde an den US-Whistleblower Edward Snowden soll nun gerichtlich entschieden werden. Wie die Philosophische Fakultät der Universität Rostock mitteilte, will sie beim Schweriner Verwaltungsgericht Klage erheben gegen die Beanstandung des Rektors, Wolfgang Schareck, und des Schweriner Bildungsministers Mathias Brodkorb (SPD) zum Ehrenpromotionsverfahren. Formal handele es sich um eine Feststellungsklage, in der die rechtlichen Zuständigkeiten, Kompetenzen und die wissenschaftlichen Autonomie der Fakultät geklärt werden sollen.

Die Fakultät sei der Ansicht, dass das von ihr eingeleitete Verfahren zur Verleihung des Ehrendoktortitels an Snowden nicht rechtswidrig sei und "daher im Rahmen einer Rechtsaufsicht nicht hätte beanstandet werden dürfen". Die Beanstandung sei nicht mit Rechtsfehlern begründet worden, sondern sie habe die wissenschaftliche Leistung Snowdens in Abrede gestellt. Es obliege aber der Fakultät, die wissenschaftliche Leistung im Rahmen einer Ehrenpromotion festzustellen. Und die wissenschaftliche Leistung sei von der Fakultät "in einem aufwendigen Verfahren mit namhaften externen, fachkundigen Gutachtern" überprüft worden.

Uni-Rektor Schareck hatte das Verfahren im Mai 2014 gestoppt. Er hatte dies damit begründet, dass Snowden keine besondere wissenschaftliche Leistung erbracht habe und die Verleihung der Ehrendoktorwürde mit dem Landeshochschulgesetz deshalb nicht vereinbar sei. Bildungsminister Brodkorb hatte im vergangenen September Scharecks Einspruch zum Ehrenpromotionsverfahren bestätigt.

Quelle: epd