Richtlinie vom Kirchenkreisrat erlassen / Finanzvolumen für 2016 aufgestockt Fördergeld aus Flüchtlingsfonds kann fließen
24.10.2015 · Güstrow/Rostock. Grünes Licht für die Förderrichtlinie des in diesem Jahr mit 30.000 Euro ausgestatteten Fonds für Flüchtlingsarbeit hat der mecklenburgische Kirchenkreisrat auf seiner jüngsten Sitzung in Güstrow gegeben. Zugleich beschloss das Gremium der Kirchenkreissynode vorzuschlagen, den Fonds in 2016 angesichts des großen Handlungsbedarfes mit 150.000 Euro, statt geplanten 50.000 Euro auszustatten.
„Kirchenregionen, Kirchengemeinden, Dienste und Werke sowie Einrichtungen des Evangelisch-Lutherischen Kirchenkreises Mecklenburg können ab sofort eine finanzielle Unterstützung bis maximal 5.000 Euro pro Jahr für ihre Projekte beantragen“, so Dr. Sibylle Gundert-Hock von der Ökumenischen Arbeitsstelle.
„Bei Fragen der Planung und Umsetzung von Projekten beraten wir gern. Gefördert werden ebenso Vorhaben von Kirchengemeinden, die in größeren Netzwerken umgesetzt werden“, erläutert die neue mecklenburgische Flüchtlingsbeauftragte, die seit Anfang Oktober eng mit Flüchtlingspastor Walter Bartels zusammen arbeitet, der im Februar sein Amt antrat. „Wir freuen uns“, so Frau Guntert-Hock, „über die Vielzahl von bereits laufenden kirchlichen Projekten und Hilfsangeboten. Diese und alle neuen Initiativen leisten einen Beitrag dazu, Menschen, die vor unerträglichen Lebensumständen geflohen sind, das Ankommen und Einleben in unserer Gesellschaft zu erleichtern.“
Schweriner Bischof würdigt Welle der Hilfsbereitschaft in der Gesellschaft
Ähnlich hatte sich dieser Tage der Schweriner Bischof Dr. Andreas v. Maltzahn bei einem Treffen mit Kommunalpolitikern geäußert: „Ich bin glücklich über die Welle der Hilfsbereitschaft, die durch unser Land geht! Auf dieses Deutschland kann man tatsächlich stolz sein.“ Zugleich unterstrich der Theologe, dass jetzt ein langer Atem gebraucht werde. Denn nach der Frage der Quartierbeschaffung und Erstversorgung folge die Langzeitaufgabe, Flüchtlinge zu integrieren.
Von Maltzahn: „Es wird Enttäuschungen geben – auch bei den Gutwilligen. Ängste schießen ins Kraut und werden von manchen mit üblen Gerüchten geschürt.“ Daher sei das, „was wir jetzt erlebten, eine Probe auf unsere Menschlichkeit und eine Probe für unsere Demokratie“. Zu den Herausforderungen gehöre ebenso die Frage, wie die Gesellschaft all jene mitnehme, die Angst haben, durch diese Veränderung zu kurz zu kommen. Und wie es gelingen kann, den kulturellen Hintergrund und die Fähigkeiten der Menschen, die zu uns kommen, für unser Gemeinwesen fruchtbar werden zu lassen.
Quelle: ELKM (cme)
Die Richtlinie samt Antragsformular finden Sie unter: Förderprogramme
Ansprechpartner für die Flüchtlingsarbeit im Kirchenkreis Mecklenburg:
Pastor Walter Bartels
Wismarsche Straße 143
19053 Schwerin
Tel.: 0385-64399267
Mobil: 0157-51647131
E-Mail: fluechtlingsarbeit@elkm.de
Dr. Sibylle Gundert-Hock
Zentrum Kirchlicher Dienste
Ökumenische Arbeitsstelle
Alter Markt 19
18055 Rostock
Tel.: 0381-377987-24
E-Mail: dr.sibylle.gundert-hock@elkm.de