Achte Sitzung Pommerscher Kirchenkreisrat: Flagge zeigen vor Ort und in der Fläche
10.09.2015 · Greifswald. Der Pommerscher Kirchenkreisrat traf sich am Dienstag (08. September) zur achten Sitzung des Jahres in Greifswald. Das Gremium votierte u.a. für den Erhalt des Pasewalker Propstei-Gebäudes und erneuerte seinen Spendenaufruf für die Flüchtlingsarbeit. Der Geschichtsträchtige Lutherhof in Greifswald soll saniert werden.
Der Kirchenkreisrat (KKR) des Pommerschen Evangelischen Kirchenkreises (PEK) hat beschlossen, den Sitz der Propstei Pasewalk in der Baustraße 5 in Pasewalk, in dem sich Propstwohnung und Außenstelle des Kirchenkreisamts befinden, inklusive Grund und Boden für einen symbolischen Preis von der Kirchengemeinde Pasewalk zu kaufen. In der achten Sitzung in diesem Jahr, und der damit insgesamt 43. Sitzung des KKR, die am Dienstag, 8. September, im Regionalzentrum für kirchliche Dienste in Greifswald stattfand, entschied sich das Gremium zudem für eine grundlegende Sanierung, die aufgrund des derzeitigen Zustandes des Gebäudes unvermeidbar ist. Voraussetzung sind entsprechende Beschlüsse des Finanzausschusses und der Kirchenkreissynode. Die mit der notwendigen Sanierung verbundenen Kosten waren ausschlaggebend dafür, dass die Pasewalker Kirchengemeinde als Eigentümerin das Propsteigebäude dem PEK zum Kauf angeboten hatte.
Entscheidung für Präsenz vor Ort
Dieses Gebäude zu erhalten, sei ein Signal dafür, dass der Kirchenkreis in seinem südöstlichsten Gebiet Flagge zeigt und weiterhin präsent bleibt. Außerdem folge der Erhalt des Hauses einer jahrhundertealten Tradition, hieß es zu der Entscheidung seitens des KKR. Die Pasewalker Propstei sei ein Ort der Seelsorge und gleichzeitig Außenstelle der Verwaltung, die direkt vor Ort und damit unverzichtbar sei. Zudem handele es sich um ein symbolträchtiges Gebäude. Die Propstei Pasewalk befindet sich im ehemaligen Jagdschlösschen der pommerschen Herzöge, das im 16. Jahrhundert im Stil der Renaissance errichtet wurde. „Im 18. Jahrhundert haben die Hohenzollern das Schloss der Kirche vermacht, es hat für die Menschen vor Ort eine besondere Bedeutung. Ein Verlust des Gebäudes würde auch den Verlust eines Teils unserer Kirchengeschichte bedeuten“, so Andreas Haerter, Propst der Propstei Pasewalk. Mit dem Kauf des Gebäudes werde der KKR zudem der Verantwortung gegenüber der Kirchengemeinde Pasewalk gerecht, die das Gebäude aus eigener Kraft nicht halten könne.
Geschichtsträchtiger Lutherhof soll saniert werden
Mit dem Lutherhof in der Greifswalder Martin-Luther-Straße 8 beschäftigte den Kirchenkreisrat ein weiteres bedeutendes Sanierungsvorhaben. Auch hier besteht ein erheblicher Bedarf an Ausbesserungen. Insbesondere in den Bereichen Dach, Fassade, Fenster und Fußboden. Daneben fehlt für eine gute Funktionalität eine Teeküche. Der Lutherhof ist ein geschichtsträchtiger Ort, insbesondere bezüglich der Zeit des Kirchenkampfes zwischen Bekennender Kirche und Deutschen Christen im Nationalsozialismus sowie als Geburtsstätte der Pommerschen Evangelischen Kirche in der Nachkriegszeit. Der Lutherhof wird heute vor allem für kirchenmusikalische Zwecke genutzt und ist wichtiger Standort für die Greifswalder Bachwoche. Weitere Beispiele sind unter anderem der Domchor, der Dom-Kinderchor, das Institut für Kirchenmusik, der Uni-Chor oder das Uni-Orchester.
Zudem ist der Lutherhof für die Arbeit der Evangelischen Studentengemeinde (ESG) von Bedeutung. Der KKR stimmte der Sanierung des Lutherhofs zu. Voraussetzung sind auch hier entsprechende Beschlüsse des Finanzausschusses und der Kirchenkreissynode. Der Lutherhof entfalte eine enorme Breitenwirkung und werde von den Greifswalder Kirchengemeinden und weit darüber hinaus vielfältig genutzt, hieß es zu dem Beschluss aus den Reihen des Gremiums. Der Lutherhof sei gut vernetzt mit der Stadt und eine wichtige Schnittstelle zwischen Kirche, Gemeindemitgliedern und Greifswaldern, die nicht Mitglied der evangelischen Kirche sind.
Mittel für Flüchtlingsarbeit werden unbürokratisch vergeben
In seiner Januarsitzung dieses Jahres hatte der KKR die Einrichtung eines Fonds zur Unterstützung von Flüchtlingsarbeit in den Kirchengemeinden beschlossen und in diesen 5.000 Euro aus dem Fonds „Initiativen und Projekte“ gegeben. Nach einem öffentlichen Spendenaufruf erhöhte sich die Summe durch zahlreiche Spenden auf 7.713,65 Euro. Der KKR äußerte seinen großen Dank für die Spenden und beschloss, dass dieser Fonds durch die Flüchtlingsbeauftragte des Pommerschen Evangelischen Kirchenkreises, Christine Deutscher, verwaltet werden soll. Die Vergabe der Mittel erfolgt unbürokratisch in Abstimmung mit der Pröpstin beziehungsweise dem Propst der jeweiligen Propstei, in der sich die beantragende Kirchengemeinde befindet und in Kenntnisnahme durch den Kirchenkreisrat, so der Beschluss weiter.
Erneuter Spendenaufruf für Flüchtlingsarbeit
Da bereits mehrere Anträge aus Kirchengemeinden vorliegen und die Flüchtlingsarbeit den Kirchenkreis und seine Gemeinden auch weiterhin vor finanzielle Herausforderungen stellen wird, erneuerte der Kirchenkreisrat seinen Spendenaufruf. Folgendes Spenden-Konto steht für den Fonds zur Unterstützung der Flüchtlingsarbeit zur Verfügung:
Pommerscher Evangelischer Kirchenkreis
Evangelische Bank eG, IBAN DE72520604100306444504, BIC GENODEF1EK1,
Verwendungszweck: Flüchtlingsarbeit
KKR erhöht Mittel für diakonische Träger
Das Thema Flüchtlingsarbeit spielte auch bei der Finanzmittelverteilung des PEK an diakonische Träger für das Haushaltsjahr 2016 eine wichtige Rolle. Der KKR schlägt der Kirchenkreissynode vor, die Strukturhilfemittel für die diakonischen Träger, die zuvor 100.000 Euro betrugen, für das Haushaltsjahr 2016 um 50.000 Euro für die Beratung und Unterstützung von Flüchtlingen zu erhöhen. Damit sollen die bereits in der Flüchtlingsarbeit aktiven Stellen der Kreisdiakonischen Werke (KDW) unterstützt werden. In den KDW werde kompetent und effizient Flüchtlingsarbeit geleistet. Diese zu unterstützen, sei dem KKR daher ein besonderes Anliegen, kommentierten Mitglieder des Kirchenkreisrats den Beschluss.
Ausschreibungen für zwei Vertretungspfarrstellen
Der KKR schreibt zum 16. November die Vertretungspfarrstellen des PEK 2 für die Propstei Stralsund mit einem Dienstumfang von 100 Prozent und die Vertretungspfarrstellen des PEK 3 für die Propstei Pasewalk mit einem Dienstumfang von 100 Prozent zur frühestmöglichen Wiederbesetzung aus. Beide Stellen sind auf einen Zeitraum von sechs Jahren befristet. Die Vertretungspfarrstellen wurden eingerichtet, um die Beständigkeit pastoraler Arbeit in den Ortsgemeinden bei längeren Vakanzen zu sichern.
Fördermittelanträge für fünf Projekte „Kirche und Tourismus“
In einem weiteren Beschluss entschied der KKR, für fünf Projekt aus den Propsteien des Kirchenkreises Fördermittelanträge an den Fonds „Kirche und Tourismus“ der Nordkirche zu stellen. Die fünf Projekte verknüpfen in sehr verschiedener, innovativer und interessanter Weise Tourismus-Anliegen und Gemeindeleben miteinander, hieß es in der Beschlussvorlage. Sie spiegeln die Vielfältigkeit und die Kreativität der Kirchengemeinden im Pommerschen Evangelischen Kirchenkreis wider. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Projekte: Spiritueller Weg durch die Kirchen Usedoms, Sanierung und Umbau der Gemeinderäume des Küsterhauses von Bauer zur Pilgerherberge, Orte der Begegnung – die Altstadtkirchen der Hansestadt Stralsund, Stadtklösterliches Angebot im Dom St. Nikolai zu Greifswald sowie Aufbau, Unterhaltung und Öffentlichkeitsarbeit des Pfarrgartens Wusterhusen als Teil des Karl-Lappe-Zentrums im Ensemble mit der Johanneskirche. Die Landessynode der Nordkirche hatte im vergangenen November die Einrichtung des Fonds „Kirche und Tourismus” beschlossen. Mit den Mitteln aus dem Fonds sollen Kirchengemeinden in stark besuchten Urlaubergebieten unterstützt werden.
Handbuch für Kirchengemeinden vorgestellt
In seiner Sitzung nahm der KKR das Handbuch für die Kirchengemeinden zur Kenntnis. Das von der Projektlenkungsgruppe und dem KKR in Auftrag gegebene Handbuch wurde von den Abteilungen des Kirchenkreisamtes verfasst. Es stellt den Kirchengemeinden Checklisten, Formulare und Muster der jeweiligen Abteilungen zur Verfügung, um einen möglichst effizienten Ablauf der wichtigsten Vorgänge sicher zu stellen und zeitaufwendige Korrekturschleifen für alle Beteiligten zu reduzieren. Das Gremium sprach der Kirchenkreisverwaltung seinen Dank für die mit der Erstellung des Handbuchs verbundene Arbeit aus. Die Planungen sehen vor, das Handbuch in Kürze auf der Internetseite www.kirche-mv.de als Download in stets aktuellster Fassung verfügbar zu machen sowie mittelfristig auch eine Druckfassung des Handbuchs in Form einer Broschüre zu erstellen.
Fusion der Kirchengemeinden Strasburg und Wismar
Ein weiterer Tagesordnungspunkt war die Fusion der Kirchengemeinden Strasburg und Wismar. Rechtzeitig vor dem 5. August, also vor Ablauf der vom Landeskirchenamt genannten Frist, zu der noch Kirchengemeindefusionen vor Beginn des Verfahrens zur Kirchengemeinderatswahl 2016 möglich waren, wurde seitens der Kirchengemeinden Strasburg und Wismar mitgeteilt, dass beide Gemeinden fusionieren möchten. Der Kirchenkreisrat stimmte der Fusion der Evangelischen Kirchengemeinden Strasburg und Wismar zur Evangelischen Kirchengemeinde Strasburg zu. Sitz der neuen Kirchengemeinde ist Strasburg.
Propst Gerd Panknin in Stiftungs-Vorstand entsandt
Der Kirchenkreisrat entsandte Propst Gerd Panknin als Vertreter des Pommerschen Evangelischen Kirchenkreises in den Vorstand der Hospitalstiftung Herzogin Sophia Hedwig Loitz. Ziel der gemeinnützigen Stiftung ist es, kirchliche, diakonische und soziale Aktivitäten der Evangelischen Kirchengemeinde St. Marien Loitz zu unterstützen, so die Satzung der Stiftung.
Des Weiteren befasste sich der KKR während der Sitzung unter anderem mit den Grundlinien für Flüchtlingsarbeit in der Nordkirche, mit Personalfragen, mit den Funktionsplänen des Kirchenkreisamts, mit der Vorbereitung des 3. Ökumenischen Kirchentags Vorpommern am 16. September 2017 in Greifswald, mit der Nutzbarkeit der Greifswalder Außenstelle des Landeskirchlichen Archivs der Nordkirche – dessen Bestände derzeit aufgrund von Feuchtigkeitsschäden zwischengelagert sind – sowie mit zahlreichen weiteren Sanierungsvorhaben und den damit zusammenhängenden Finanzierungsfragen. Die nächste Sitzung des Kirchenkreisrates findet am 24. September statt.
Quelle: PEK (sk)