Landessynode Nordkirche stärkt übergemeindliche Arbeit - Kirchengewerkschaft fordert Tarifverträge für alle
26.02.2016 · Lübeck-Travemünde. Die Nordkirche will ihre übergemeindlichen Dienste stärken. Es zähle zum "Reichtum" der Kirche, dass die Ortsgemeinden und überregionale Dienste einander tragen, sagte Landesbischof Gerhard Ulrich. Daraus entstehe "echte Lust am Leben, echte Weitung des Horizonts".
Zu den großen übergemeindlichen Einrichtungen zählen Diakonie, Frauenwerk und Kindertagesstättenwerk. In kleineren Dienststellen arbeiten Seelsorger in Krankenhäusern, Gefängnissen und für die Polizei. Der KDA ist der Kirchliche Dienst für die Arbeitswelt. Darüber hinaus gibt es Beauftragte für Flüchtlinge, Klimaschutz oder den interreligiösen Dialog.
Hintergrund der Synodentagung ist, dass Ortsgemeinden und übergemeindliche Dienste in einem Spannungsverhältnis stehen und sich zumindest in der Vergangenheit oft als Konkurrenz betrachtet haben. Heute seien die Konflikte weitgehend überwunden, sagte Friedemann Magaard, Vorsitzender der Kammer für Dienste und Werke und ehemaliger Gemeindepastor in Dithmarschen. Ähnlich äußerte sich Landesbischof Ulrich: "Erst aus dem Zusammenkommen aller entsteht echte Fülle."
Aufgabe der Kirche sei es, das Evangelium in Gottesdiensten und im Alltag weiterzugeben, sagte die Kieler Theologie-Professorin Uta Pohl-Patalong. Dies gelte gleichermaßen für Ortsgemeinden und für die meisten übergemeindlichen Dienste. Einzelne Arbeitsbereiche in der Diakonie, im Frauenwerk und im Ökumenezentrum würden sich mittlerweile als Gemeinde verstehen. Nicht die Form sei entscheidend, sondern der Inhalt, sagte Pohl-Patalong. Eine Stärke der übergemeindlichen Dienste sei, dass sie oftmals flexibler und zielgerichteter auf neue gesellschaftliche Entwicklungen eingehen könnten.
Kirchengewerkschaft fordert Tarifverträge für alle
Rund 1.500 Unterschriften überreichte die Kirchengewerkschaft an Synodenpräses Andreas Tietze. Die Landesvorsitzende Ursula Einsiedler forderte, sowohl in Kirche als auch in Diakonie müsse die Anwendung von Tarifverträgen verbindlich festgeschrieben werden. "Nur Tarifverträge sind geeignet, ein Verhandeln auf Augenhöhe zu erreichen."
Hintergrund ist, dass für Beschäftigte in Hamburg und Schleswig-Holstein Gewerkschaften und der kirchliche Arbeitsgeberverband Tarifverträge aushandeln. In Mecklenburg-Vorpommern verhandeln Vertreter der Arbeitnehmer und Arbeitgeber direkt. Betroffen sind rund 76.000 Beschäftigte in Kirche und der Diakonie. Bis 2018 soll es eine einheitliche Regelung geben.
Quelle: epd