Feiertage im neuen Jahr 2016 beginnt mit Wochenend- und Feiertagsfreuden

01.01.2016 · Hamburg.

Wer lange Wochenenden schätzt, startet gut ins neue Jahr. Immer dann, wenn Silvester ein Donnerstag ist, - wie in diesem Jahr - ist Neujahr ein arbeitsfreier Freitag. Und nach dem Feiertag begrüßt der Januar das neue Jahr gleich mit einem Wochenende. Ebenfalls mit einem Wochenende verabschiedet er sich auch: Der 1. Februar ist ein Montag.

Der Karneval liegt früh in diesem Jahr - weil Ostern so früh ist. Rosenmontag ist am 8. Februar, Aschermittwoch demzufolge am 10. Februar. Weil 2016 ein Schaltjahr ist, gibt es einen 29. Februar. An diesem zusätzlichen Tag muss auch gearbeitet werden, weil er ein Montag ist.

Die Ostertage liegen in diesem Jahr bereits im März. Karfreitag ist am 25. März, Ostersonntag am 27. März. Das ist ein früher Ostertermin, aber nicht der früheste. 2008 war Ostern schon am 23. März - möglich wäre noch der 22. März als frühester Ostertermin, den es geben kann.

Der April startet wie der Januar mit einem Freitag, nur dass der 1. April kein Feiertag ist wie der 1. Januar. Da der April nur 30 Tage hat, hört er nicht wie der Januar mit einem Sonntag auf, sondern mit einem Sonnabend. Dafür startet der Wonnemonat Mai mit einem Sonntag, was für Arbeitnehmer recht ärgerlich ist, denn der 1. Mai wäre als Feiertag ohnehin ein freier Tag.

Juni, Juli und August weisen keine Besonderheiten auf - bis auf die, dass der Juli fünf Wochenenden parat hält. Der September beginnt mit einer Kurzwoche am Donnerstag. Am 22. September ist Herbstanfang. Der Oktober startet mit einem langen Wochenende, weil der gesetzliche Feiertag 3. Oktober auf einen Montag fällt. Am Sonntag, 30. Oktober, endet die Sommerzeit, und der Reformationstag (31. Oktober) ist ein Montag, gesetzlicher Feiertag in allen ostdeutschen Bundesländern außer Berlin.

Der November beginnt mit Allerheiligen und beschert katholischen Gegenden einen arbeitsfreien Dienstag. Ende November beginnt 2016 die längstmögliche Adventszeit: Der 1. Advent 2016 ist bereits am 27. November, weil Heiligabend auf einen Sonnabend fällt. Der 1. Weihnachtsfeiertag ist demnach ein Sonntag, also aus Arbeitnehmersicht ein vergeudeter Feiertag. Lediglich der 2. Weihnachtstag ist ein arbeitsfreier Montag.

Das Jahresende 2016 macht's noch schlimmer, weil auch Silvester auf einen Sonnabend fällt. Dann ist der Sonntag mit dem Neujahrstag 2017 identisch und am 2. Januar 2017 beginnt mit einem Montag eine volle Arbeitswoche. 

Quelle: epd