Mecklenburgische Kirchenkreissynode beendet: Dienste und Werke unterstützen und bauen Brücken in die Gesellschaft
22.04.2017 · Güstrow. In vielfältiger Weise stärken und ergänzen die übergemeindlichen Dienste und Werke in Mecklenburg die kirchliche Arbeit und diakonische vor Ort. Dies wurde auf der Kirchenkreissynode am Wochenende (21.- 22. April) in Güstrow deutlich. Einen Einblick in die gesamte Bandbreite des Wirkens gaben die Berichte des Diakonischen Werkes MV, des Konventes der Dienste und Werke und des Zentrums Kirchlicher Dienste Mecklenburg. Darüber hinaus fassten die Synodalen mehrere wichtige Beschlüsse.
Neben den Kirchengemeinden mit ihren Aufgaben vor Ort gibt es eine große Vielfalt von kirchlichen Einrichtungen, die vom Kirchenkreis bzw. der Landeskirche getragen werden. Diese allgemeinkirchlichen Dienste und Werke verkündigen die christliche Botschaft in Wort und Tat. „Sie unterstützen dort, wo einzelne Gemeinden nur begrenzte oder keine Angebote bereithalten können“, sagte Pröpstin Britta Carstensen. Oder sie erbringen wichtige Dienstleistungen, indem sie beratende, bildende und fördernde Angebote machen. Besonders gefragt und gefordert sind derzeit die sozialdiakonische Jugendarbeit, die Flüchtlingsarbeit oder die schulkooperative Arbeit der AG Tage Ethischer Orientierung.
Dass Dienste und Werke und Kirchengemeinden sich gegenseitig brauchen, betonte Pröpstin Carstensen. Gerade angesichts der gesellschaftlichen Veränderungen und Spannungen, die zu spüren sind. Bildung, Teilhabe und Verantwortung seien eine „wichtige und gemeinsame Aufgabe von Kirchengemeinden und den Diensten und Werken“. Projekte wie „Kirche stärkt Demokratie“, indem u.a. Demokratielotsen ausgebildet werden, „Kirche im Dorf sein“, das ehrenamtliches Engagement vor Ort fördern will und die Schulsozialarbeit der Stiftung „Evangelische Jugend – Sozialdiakonische Arbeit“, die allen Kindern Chancen öffnen möchte, stellten sich exemplarisch den Synodalen vor.
Ausgesprochen: Dank an Diakonie-Landespastor Scriba
Die Synode verabschiedete Landespastor Martin Scriba nachdem er zum letzten Mal den Bericht des Diakoniewerkes MV vor dem Gremium gehalten hatte. Hintergrund: Pastor Scriba geht im Sommer in den Ruhestand. Bischof Dr. Andreas v. Maltzahn sprach dem Theologen herzlichen Dank für seinen Dienst als Gemeindepastor, Regierungsbeauftragter und dann als Landespastor in der Diakonie aus und wünschte ihm Gottes Segen. Pastor Scriba habe dem Anliegen der Kirche, der Diakonie und der Wohlfahrtspflege in der öffentlichen Wahrnehmung in Mecklenburg-Vorpommern eine Stimme gegeben sowie die Nähe von Kirche und Diakonie engagiert gestärkt. „Und ich habe gespürt, dass der Einsatz für die Schwachen für Sie immer eine Herzensangelegenheit war“, so der Schweriner Bischof. Präses Christoph de Boor bedankte sich bei Martin Scriba im Namen der Synodalen für „die kontinuierliche Information der Synodalen über Entwicklungen und Herausforderungen im diakonischen und sozialen Bereich des Landes“.
Landespastor Scriba zog dennoch keine Bilanz der vergangenen 8 Jahre, sondern konzentrierte sich auf das Jahr 2016 und Schwerpunkte, wie die Arbeit mit Geflüchteten. Diakonische Träger seien insbesondere aktiv bei der medizinischen Betreuung – konkret im Klinikum Neubrandenburg, und bei der Betreuung von dezentral untergebrachten Asylsuchenden. „Vor allem für unbegleitete, minderjährige Flüchtlinge, für die psychologische Betreuung von Flüchtlingen und für die Asylverfahrens-Beratung haben wir besondere Angebote geschaffen“, so Martin Scriba.
Ein weiter Schwerpunkt der Diakonie MV sind soziale Angebote im ländlichen Raum. „Ohne die freie Wohlfahrtpflege kann der Staat seine sozialen Verpflichtungen nicht erfüllen“, unterstrich der Landespastor. Allerdings erfülle die praktische finanzielle Förderung durch das Land MV nicht den sozialen Anspruch, der in der Landesverfassung festgelegt sei. Vor diesem Hintergrund bedankte sich Landespastor Scriba bei den Synodalen des Kirchenkreises Mecklenburg für ihre finanzielle Unterstützung.
Hintergrund: Im fünften Jahr in Folge stellt der Kirchenkreis Mecklenburg insgesamt 200.000 Euro für freiwillige Beratungsdienste des Diakonischen Werkes MV, wie die Ehe-, Familien- und Lebensberatung und die Allgemeine Soziale Beratung, sowie zum zweiten Mal 155.000 Euro für die diakonische Flüchtlingsarbeit zur Verfügung. „Nur mit diesem kirchlichen Geld können wir wichtige Hilfsangebote für Menschen in Notlagen vorhalten“, unterstrich Martin Scriba.
Vernetzt: Angebote für verschiedene Zielgruppen
Ein lebendiges und buntes Bild ihres Wirkens und ihrer Vernetzung mit Kirchgemeinden und zivilgesellschaftlichen Akteuren zeichnet ebenso der Jahresbericht des Zentrums Kirchlicher Dienste Mecklenburg (ZKD). In Rostock sind wichtige Arbeitsfelder des Kirchenkreises unter einem Dach zusammengefasst. In einer der Synode druckfrisch vorgelegten Broschüre finden sich viele Beispiele „von persönlichen Begegnungen, intensiver Begleitung von geflüchteten Menschen, spirituellen und phantasievollen Projekten in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen bis hin zu Ausstellungen in unserem Haus“, so Pastorin Dorothea Strube, die das Zentrum seit dessen Gründung Anfang 2012 leitet.
Weitere Beschlüsse der mecklenburgischen Synodalen
Beschlossen: Zuschuss für Schulstiftung
Die Synode beschloss der Schulstiftung der Nordkirche „einmalig eine Zuweisung für nötige Investitionen in Höhe von 600.000 Euro zur Verfügung zu stellen“, so Propst Dirk Sauermann. Parallel wird die Landeskirche 900.000 Euro zur Verfügung stellen. Damit und mit einem entsprechenden Beschluss des Pommerschen Evangelischen Kirchenkreises, der 300.000 Euro für Investitionen beisteuert, könne die Schulstiftung mit insgesamt 1,8 Millionen Euro mehrere Investitionsprojekte mitfinanzieren, die besondere Dringlichkeit haben.
„Dazu gehört beispielsweise der geplante Schulneubau in Wismar aber auch die komplette Sanierung und Erweiterung der Sporthalle in Neubrandenburg“, so Matthias Fischer vom Vorstand der Schulstiftung. Die 1996 von der damaligen Mecklenburgischen Landeskirche gegründete Schulstiftung ist derzeit Träger von 28 Einrichtungen an 17 Standorten, die sich fast ausschließlich in MV befinden.
Propst Sauermann erinnerte daran, dass der Kirchenkreis Mecklenburg bereits Ende 2016 einen Darlehensfonds in Höhe von 2 Millionen Euro für investive Maßnahmen von Einrichtungen der AG evangelischer Schulträger im Kirchenkreis aufgelegt hatte. „Damit haben wir ein prägnantes Zeichen gesetzt“, so Propst Sauermann. Zudem seien 50.000 Euro zur Stärkung des evangelischen Profils bereitgestellt worden.
Berichtet: Verwaltung legt Zahlen und Fakten vor
„Unser Bericht enthält viele gute Nachrichten über positive Entwicklungen im Kirchenkreis.“ Dies sagte Leiterin Elke Stoepker beim Bericht der Kirchenkreisverwaltung Mecklenburg. Bemerkenswert sei beispielsweise, dass mit 12.524 Frauen und Männern die Zahl der ehrenamtlich Tätigen bei abnehmenden Gemeindegliederzahlen im Vorjahr um knapp 1000 gestiegen ist. „Mehr Besucher wurden in den Gottesdiensten gezählt, obgleich es zahlenmäßig weniger Gottesdienste gab. Mehr Menschen entschieden sich, Taufen zu lassen und es gab mehr (Wieder-)Aufnahmen als im Jahr 2015“, so Elke Stoepker. In den Kirchengemeinden hätten zudem mehr Pastorinnen und Pastoren ihren Dienst versehen, was auch darauf zurückzuführen sei, dass „derzeit 15 Pastorinnen und Pastoren ihren Probedienst im Kirchenkreis absolvieren“.
Umgestellt: Doppelte Buchführung wird eingeführt
Grünes Licht gab die Synode für die kirchenkreisweite Umstellung auf das kaufmännische Rechnungswesen. Die gesamte Haushaltsführung soll damit bis 2021 von der bisherigen „Kameralistik“ auf die sogenannte „Doppik“- eine Abkürzung für „Doppelte Buchführung in Konten“ – umgestellt werden. „Der Wechsel zum in der Wirtschaft üblichen System soll in der Kirche für noch mehr Transparenz beim Gesamtvermögen sorgen und eine bessere Übersicht über den tatsächlichen Ressourcenverbrauch ermöglichen“, blickte Juliane Görs, Fachbereichsleiterin für Finanzen und Meldewesen in der Kirchenkreisverwaltung voraus. Der Kirchenkreis folge damit dem Kirchengesetz der Nordkirche über die Haushaltsführung.
Erlassen: Satzung des Gesamtärars
Nach der Landessynode der Nordkirche, die ein neues Gesetz zum mecklenburgischen Gesamtärar fasste, beschlossen die mecklenburgischen Synodalen eine entsprechende Satzung für die „rechtsfähige kirchliche Anstalt des öffentlichen Rechts des Evangelisch-Lutherischen Kirchenkreises Mecklenburg“. Deren Aufgabe ist es, „hinterlegtes Geldvermögen aus Erlösen von Grundstücksverkäufen örtlicher Kirchen in Mecklenburg zu verwalten und zu vermehren“, erläuterte Propst Wulf Schünemann. Das Gesamtärar reiche wiederum zinsgünstige Darlehen an die Einleger aus – insbesondere für Investitionen und Bauunterhaltung sowie für Grundstückskäufe. Die Geschichte des Gesamtärars in der mecklenburgischen Kirche reicht bis in das 18. Jahrhundert zurück.
Quelle: ELKM (cme)