Christopher Street Day Schwesig: Ehe für alle ist "großer Erfolg"

15.07.2017 · Rostock.

Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) hat die Ehe für alle als "großen Erfolg" bezeichnet. Sie freue sich für die Paare, die jetzt heiraten und das Adoptionsrecht bekommen können, sagte die Regierungschefin anlässlich des 15. Christopher Street Days am Sonnabend in Rostock. "Mit der Ehe für alle vollziehen wir etwas nach, was für viele gesellschaftliche Normalität ist."

Die Veranstaltung sei ein Signal, sich weiter aktiv für Vielfalt und Toleranz, für Gerechtigkeit auf allen Ebenen und für alle Geschlechteridentitäten einzusetzen. Der Christopher-Street-Day erinnert an den ersten bekanntgewordenen Aufstand von Homosexuellen und anderen sexuellen Minderheiten am 28. Juni 1969 gegen die Polizeiwillkür in der New Yorker Christopher Street im Stadtviertel Greenwich Village.

In Deutschland wird der Gedenktag in etwa 50 Städten begangen. Nach Angaben der Veranstalter beteiligen sich in Rostock mittlerweile jährlich rund 4.000 Teilnehmer.

Quelle: epd


Das Stichwort: "Ehe für alle"

Der Bundestag hat am 30. Juni entschieden, dass schwule und lesbische Paare künftig auch heiraten dürfen. Mit der "Ehe für alle" können gleichgeschlechtliche Paare, für die bislang nur eine eingetragene Lebenspartnerschaft möglich war, dann auch gemeinsam Kinder adoptieren. Das Gesetz muss noch von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier unterschrieben werden. Drei Monate nach der Ausfertigung soll es inkraft treten. Das wird voraussichtlich im Oktober oder November der Fall sein.

Der entscheidende Satz im Bürgerlichen Gesetzbuch lautet künftig: "Die Ehe wird von zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts auf Lebenszeit geschlossen." Eingetragene Lebenspartnerschaften können nach der neuen Regelung in Ehen umgewandelt werden. Dazu müssen die Partner persönlich und gemeinsam eine Erklärung auf dem Standesamt abgeben.

Eine Pflicht zur Umwandlung gibt es auch nach der Öffnung der Ehe für Schwule und Lesben nicht. Neue Lebenspartnerschaften können künftig nicht mehr eingegangen werden. Es gibt dann für alle nur noch die Ehe. Bestehende Lebenspartnerschaften bleiben aber weiter bestehen, wenn die Paare keine Umwandlung in eine Ehe wollen.

Die eingetragene Lebenspartnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare war 2001 eingeführt worden. Sie sicherte den Lebenspartnern der Ehe ähnliche Rechte, etwa in Erbangelegenheiten. Ebenso übernehmen sie Pflichten, beispielsweise bei Unterhaltszahlungen. Das erste gleichgeschlechtliche Paar ging 2001 in Hannover den Bund fürs Leben ein.

Im Jahr 2015 gab es nach Angaben des Statistischen Bundesamts 43.000 eingetragene Lebenspartnerschaften. Der Anteil homosexueller Männer und Frauen wird auf fünf bis zehn Prozent der Bevölkerung geschätzt.

Die Rechte für die Homo-Ehe wurden seit 2001 schrittweise erweitert, oftmals getrieben von Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts. So war es Schwulen und Lesben zunächst nur möglich, das leibliche Kind des Partners zu adoptieren. Seit 2014 können sie auch das adoptierte Kind ebenfalls adoptieren. Die gemeinsame Adoption eines Kindes war homosexuellen Paaren aber bislang nicht erlaubt. Die Unterschiede im Steuerrecht - Stichwort: Ehegatten-Splitting - sind 2013 beseitigt worden.

Quelle: epd