Kirchenkreis Mecklenburg Propst-Kandidat Dr. de Boor stellt sich am Sonnabend in Güstrow vor
08.03.2017 · Güstrow.Für den Kirchenkreis Mecklenburg wird ein neuer Propst mit Sitz in Wismar gesucht. Zwei Kandidaten hat der Pröpste-Wahlausschuss unter Leitung von Bischof Dr. Andreas v. Maltzahn nominiert: Pastor Marcus Antonioli (46) aus der Kirchengemeinde Heiligen-Geist Rostock und Pastor Dr. Matthias de Boor (56) aus dem Landeskirchenamt der Nordkirche. Jetzt stellen sich die beiden Bewerber in Güstrow vor.
Den Anfang macht Pastor Dr. Matthias de Boor: Der 56-jährige Theologe wird an diesem Sonnabend, 11. März 2017, um 15.30 Uhr einem Gottesdienst in der Winterkirche des Güstrower Doms gestalten und die Predigt halten. Anschließend wird er sich bei einem moderierten Gespräch im Gemeindesaal der Domgemeinde persönlich allen Interessierten vorstellen. Dazu wird herzlich eingeladen.
Pastor Marcus Antonioli wird dann am Sonnabend, dem 18. März 2017, um 15.30 Uhr, einen Gottesdienst in der Winterkirche des Güstrower Doms gestalten, die Predigt halten und sich den Fragen stellen. Dazu wird ebenso herzlich eingeladen
Die Synodalen haben voraussichtlich am 22. April 2017 im Güstrower Dom die Wahl zwischen beiden Kandidaten zu treffen. Gewählt ist, wer die Mehrheit der Stimmen der gesetzlichen 55 Mitglieder der Kirchenkreissynode erreicht.
Quelle: ELKM (cme)
Hintergrund:
Das Propstamt wird im Evangelisch-Lutherischen Kirchenkreis Mecklenburg derzeit von einer Pröpstin und drei Pröpsten in gemeinsamer Verantwortung wahrgenommen. Zugleich tragen sie jeweils Sorge für ihr Propsteigebiet (Seelsorgebezirk) und ebenso für gemeinsame Aufgaben im kreiskirchlichen Dienst, etwa für die Verwaltung, die Diakonie oder für die Dienste und Werke. Die Pröpste haben ihren Sitz in Wismar, Parchim, Rostock und Neustrelitz. Im Kirchenkreis werden 252 Kirchengemeinden mit insgesamt 175.000 Gemeindegliedern gezählt. Der Kirchenkreis Mecklenburg, einer von 13 in der gesamten Nordkirche, regelt seine Aufsicht und Verwaltung im Rahmen der rechtlichen Vorgaben eigenständig, unterstützt die 252 Kirchengemeinden und ist für alle Aufgaben zuständig, die den örtlichen Bereich der Kirchengemeinde überschreiten.
Wietere Informationen unter: Pröpstinnen und Pröpste
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