Mecklenburgische Kirchenkreissynode beschließt Haushalt 2018 Neuer Finanzfonds fördert Fusionen von kleinen Kirchengemeinden
25.11.2017 · Güstrow/Rostock. Einstimmig beschlossen die anwesenden 38 Synodalen des Evangelisch-Lutherischen Kirchenkreises Mecklenburg am heutigen Samstag den Haushalt 2018. Mehr als die Hälfte des Etats steht den 251 mecklenburgischen Kirchengemeinden zur Verfügung, konkret für die Gemeindearbeit vor Ort, Seelsorge, Personalkosten, Bauprojekte oder Angebote für Kinder und Familien.
„Das Haushaltsvolumen für 2018 beträgt insgesamt rund 54 Millionen Euro und ist erneut erfreulicherweise in Ein- und Ausgaben ausgeglichen“, sagte Propst Wulf Schünemann bei der Einbringung des Haushaltsplanes im Gemeindezentrum der Domgemeinde Güstrow. Die Einnahmen stammten größtenteils aus Schlüsselzuweisungen, Personalkostenerstattungen sowie weiteren Einnahmen, wie beispielsweise aus Vermögenserträgen der örtlichen Kirchen.
Hintergrund: Das Finanzsystem innerhalb der Nordkirche legt fest, dass die Einnahmen aus den Kirchensteuern, Staatsleistungen und dem EKD-Finanzausgleich in den Haushalt der Landeskirche fließen. Nach einem Vorwegabzug, insbesondere für gemeinsame zentrale Aufgaben und Versorgungsleistungen, werden die verbleibenden Mittel zwischen den 13 Kirchenkreisen (Schlüsselzuweisungen) der Nordkirche und der landeskirchlichen Ebene aufgeteilt.
Die Schlüsselzuweisungen für den Kirchenkreis Mecklenburg in Höhe von rund 37 Millionen Euro setzen sich aus Kirchensteuern, Geldern aus dem EKD-Finanzausgleich sowie Staats- und Patronatsleistungen zusammen. Ein Großteil der im Kirchenkreis zur Verfügung stehenden Gelder soll direkt in die 251 mecklenburgischen Kirchengemeinden für die Arbeit vor Ort, Seelsorge, Angebote für Familien, Flüchtlinge, Kinder- und Jugendliche, Senioren, Personalkosten und Bauaufgaben fließen. „Die Kirchengemeinden bekommen pro Gemeindeglied 26 Euro und können so ihre Aufgaben erfüllen“, informierte Propst Schünemann. Darüber hinaus würden noch Überschüsse in Höhe 8,79 Euro pro Gemeindeglied an die Gemeinden verteilt und verstärken deren Finanzausstattung.
"Der Finanzplan ist erfreulich“
Weitere größere Ausgabenposten erhalten die Einrichtungen, Dienste und Werke im Kirchenkreis, wie zum Beispiel das Zentrum Kirchlicher Dienste in Rostock oder die regionale Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, der Bereich Leitung und Verwaltung, zu dem die Synode, die Pröpste, die Kirchenkreisverwaltung und die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit gehören. Auch die Beratungsarbeit der Diakonie sowie die Telefonseelsorge werden weiterhin mit Finanzmitteln des Kirchenkreises unterstützt. Darüber hinaus wird aus Überschüssen die Strukturrücklage zur künftigen Sicherung des Stellenplanes weiter verstärkt.
„Der Finanzplan ist erfreulich“, sagte die Vorsitzende des Finanzausschusses, Dr. Martina Reemtsma. Im Blick auf die vergangenen vier Jahre seien folgende Tendenzen ablesbar: „Das Etatvolumen steigt aufgrund von guten Kirchensteuereinnahmen. Auffallend ist aber, dass der Gemeinschaftsanteil stark gestiegen ist. So erhöhte sich dessen Anteil um zehn Punkte auf 54,3 Prozent.“ Ein Grund dafür seien die geplant gestiegenen Kosten für die Pastorenbesoldung und der Absicherung der Ruhestandsversorgung.
Kritisch merkte die Ausschussvorsitzende ein „Ungleichgewicht bei der Stellenplanausstattung“ an. So sei die Anzahl an übergemeindlichen Stellen im Gegensatz zu gemeindlichen Bereich gestiegen. Es gäbe zwar gute Gründe dafür, etwas „bei der Flüchtlingsarbeit oder in der Verwaltung“, so Frau Dr. Reemtsma. Dennoch sei diese Tendenz weiter zu beobachten. Vor diesem Hintergrund stimmte die Kirchenkreissynode der vorgeschlagenen Einrichtung einer Stelle für Personalentwicklung nicht zu.
Unterstützt: Soziale Beratung und Integrationshilfen für Flüchtlinge
Im sechsten Jahr in Folge stellt der Kirchenkreis Mecklenburg insgesamt 250.000 Euro für freiwillige Beratungsdienste des Diakonischen Werkes MV, wie die Ehe-, Familien- und Lebensberatung und die Allgemeine Soziale Beratung, sowie zudem 150.000 die diakonische Flüchtlingsarbeit zur Verfügung. Damit können wichtige Hilfsangebote für Menschen in Notlagen gesichert werden. Zudem verstetigten die Synodalen mit dem Haushalt die Zuschüsse für die Flüchtlingsarbeit von Kirchengemeinden. Dafür stehen pro Jahr bis zu 150.000 Euro bereit.
Aufgelegt: Fonds für freiwillige Fusionen von Kirchengemeinden
Kleinere Kirchengemeinden zur Fusion mit benachbarten Gemeinden ermutigen, damit handlungsfähigere Strukturen entstehen und der Verwaltungsaufwand minimiert wird: Dies ist Ziel eines Förderfonds, der nach eingehender Diskussion grünes Licht von den Synodalen bekamen. Es könnten sich so zirka 50 neue Kirchengemeinden bilden und sich die Gesamtzahl zugleich entsprechend minimieren.
Hintergrund: Knapp die Hälfte der 251 mecklenburgischen Kirchengemeinden hat eine Größe von 500 Gemeindegliedern unterschritten. Im Kirchenkreisprozess „Stadt-Land-Kirche – Zukunft in Mecklenburg“ wurde jedoch ermittelt, dass 500 Gemeindeglieder notwendig sind, um eine Pfarr- oder Mitarbeitenden-Stelle finanzieren zu können. Damit die Kirchengemeinden besser „die ganze Vielfalt der gemeindlichen Aufgaben erfüllen können, sollten sie aber eigentlich mindestens zwei hauptamtlich Mitarbeitende haben“, legte Propst Wulf Schünemann vor der Synode dar. Ebenso solle damit das Arbeiten in Teams ermöglicht werden. Mit dem Förderfonds wolle der Kirchenkreis auf diese Herausforderung „unter Achtung des Selbstbestimmungsrechtes der Kirchengemeinden reagieren und setzt daher auf freiwillige Fusionen“, betonte der Propst im Namen des Kirchenkreisrates. Zugleich sei klar, dass Fusionen nicht nur Synergieeffekte auslösten, sondern „in der Anfangsphase ebenso mehr Aufwand mit sich bringen“.
Um dieses abzufedern, gibt es jetzt den „Förderfonds für Kirchengemeindefusionen“, den die Synode zunächst mit 6 Millionen Euro aus Rücklagen ausstattete. Durch eine Unterstützung vom Kirchenkreis zur Finanzierung zusätzlicher Personalkosten sollen Gemeinden bei Fusionen in die Lage versetzt werden, den Umstrukturierungsprozess konstruktiv zu gestalten. So sollen fusionierte Kirchengemeinden künftig eine maximale Fördersumme von jährlich 30.000 Euro – mindestens aber 15.000 Euro – erhalten. Für den Höchstfördersatz könne „eine Gemeindesekretärin mit gründlichen Fachkenntnissen für zirka 25 Wochenstunden angestellt werden“, rechnete Propst Schünemann exemplarisch vor. Die entsprechende Förderrichtlinie soll der Kirchenkreisrat noch beraten und verabschieden, beschlossen die Synodalen zudem.
Quelle: ELKM (cme)