Bericht von der neunten Sitzung des Jahres Pommerscher Kirchenkreisrat: Empfehlung an die Kirchenkreissynode
21.09.2017 · Weitenhagen.Der Pommersche Kirchenkreisrat (KKR) empfiehlt der Kirchenkreissynode den Haushalt 2018 einschließlich des Stellenplans und des Pfarrstellenplans so zu beschließen, wie er dem KKR auf seiner jüngsten Sitzung am 19. September in Weitenhagen vorlag. Die in der zurückliegenden Sitzung beschlossene Pfarrstellenassistenz ist in den Haushalt eingearbeitet und im Haushaltsbeschluss inhaltlich konkretisiert. Erläutert wurde den Ratsmitgliedern der Haushalt von Maren Bratner, Leiterin der Finanzabteilung. Der Kirchenkreisrat lobte die Arbeit der Finanzabteilung sowie des gesamten Kirchenkreisamts. Der vorgestellte Haushalt sei in seinem Detailreichtum, seiner Übersichtlichkeit und Transparenz eine hervorragende Arbeitsgrundlage für die Synodalen, die auf der Kirchenkreissynode – die am 13. und 14. Oktober in Züssow stattfindet – darüber entscheiden werden, so der Kirchenkreisrat.
Frauenfrühstück wirkt im gesamten Kirchenkreis
Zuschüsse aus dem Fonds „Initiativen und Projekte“ bewilligte der KKR den „Frühstückstreffen für Frauen“ in Greifswald und auf der Insel Usedom. Die Unterstützung beläuft sich für beide Treffen auf jeweils 400 Euro. Die rege Arbeit des Vereins „Frühstückstreffen für Frauen in Deutschland“ wirke in den gesamten Kirchenkreis, so der KKR zu dem Beschluss. „Die Frauenfrühstücks-Treffen haben sich über viele Jahre etabliert. Sie sind ein ökumenisches, einladendes Geschehen, das über kirchliches Leben hinausgeht“, hieß es aus dem Kirchenkreisrat. Die Veranstaltungen des „Frühstückstreffen für Frauen in Deutschland“ e. V. sind ein Forum für Lebens-und Glaubensfragen. Die lokalen Veranstaltungen werden von Frauen aus der Region vor Ort auf ehrenamtlicher Basis organisiert und gestaltet.
Stralsunder Kirchen- und Schulordnung von 1525 wird gedruckt
Dem Kirchenkreisrat lag ein Antrag auf Unterstützung der AG Pommersche Kirchengeschichte für ein Buchprojekt vor. Die AG arbeitet an der Herausgabe der „Stralsunder Kirchen- und Schulordnung von 1525“. Das Schriftwerk vom 5. November 1525 zählt zu den ältesten evangelischen Kirchenordnungen und ist Ausdruck des frühen Erfolgs der Reformation in der Hansestadt. Ihr Text ist nur in einer zeitgenössischen Abschrift im Stadtarchiv der Hansestadt Stralsund überliefert. Dieser soll zusammen mit weiteren Dokumenten als Faksimile mit einer Übersetzung ins heutige Deutsch und einer Abhandlung zum eigenständigen evangelischen Kirchenrecht Stralsunds veröffentlicht werden. Die Gesamtkosten betragen insgesamt 10.000 Euro, so der Antrag. Der KKR entschied, den Druck mit 1.000 Euro aus dem Fonds „Initiativen und Projekte“ zu unterstützen. „Das Werk hat große Bedeutung für die pommersche Identität und die Kirchengeschichte“, so der Kirchenkreisrat, der den in der AG tätigen Ehrenamtlichen seine Wertschätzung für ihre Arbeit aussprach.
Weitere Themen
Der Kirchenkreisrat blickte auf den 3. Ökumenischen Kirchentag Vorpommern (ÖKT) zurück, der am 16. September in Greifswald stattfand. Es sei ein gelungener Kirchentag mit vielseitigen Angeboten und einer enormen Beteiligung aus den Kirchengemeinden, aus der Stadt und von zahlreichen Gästen gewesen, so das Gremium, das der Steuerungsgruppe des ÖKT dankte. Außerdem befasste sich der KKR während der Sitzung unter anderem mit dem Bericht über die Rechnungsprüfung für den Prüfungszeitraum 2016, mit der mittelfristigen Finanzhochrechnung als Bestandteil des Haushaltsplans 2018 sowie mit einer Änderung der Finanzsatzung bezüglich der für den PEK geplanten Pfarrstellenassistenz. Die nächste Sitzung des Kirchenkreisrats findet am 10. Oktober 2017 statt.
Quelle: PEK (sk)