Neuer kirchengemeindlicher Stellenplan finanziell abgesichert Mecklenburgische Kirchenkreissynode beschließt Etat 2019
20.10.2018 · Güstrow/Rostock. Mit zwei Enthaltungen beschlossen die Synodalen des Evangelisch-Lutherischen Kirchenkreises Mecklenburg am heutigen Samstag den Haushalt für das kommende Jahr 2019 in Höhe von rund 63 Millionen Euro.
Weit mehr als die Hälfte des Etats steht den 247 mecklenburgischen Kirchengemeinden zur Verfügung, konkret für die Gemeindearbeit vor Ort, Seelsorge, Personalkosten, Bauaufgaben oder für die Arbeit mit Kindern, Familien, Senioren oder zur Betreuung und Integration von geflüchteten Menschen.
„Das Haushaltsvolumen für 2019 beträgt insgesamt rund 63 Millionen Euro“, sagte Propst Wulf Schünemann bei der Einbringung im Gemeindezentrum der Domgemeinde Güstrow. Die Einnahmen des Etats stammen größtenteils aus Schlüsselzuweisungen der Landeskirche, Personalkostenerstattungen sowie weiteren Einnahmen, wie beispielsweise aus Vermögenserträgen der örtlichen Kirchen. Dabei setzen sich die Schlüsselzuweisungen in Höhe von rund 38 Millionen Euro aus Kirchensteuern sowie Staats- bzw. Patronatsleistungen zusammen.
Propst Schünemann unterstrich, dass der vorgelegte Haushalt zwar ausgeglichen sei, aber nur „durch die Entnahme von 2,8 Millionen aus den Rücklagen“. Das mache deutlich, dass „die Mühen des Strukturprozesses ,Stadt-Land-Kirche – Zukunft in Mecklenburg‘ notwendig sind, um den Haushalt mittelfristig wieder aus den laufenden Einnahmen bestreiten zu können“. Hintergrund: Der finanzielle Mehrbedarf resultiert vor allem aus höheren Kosten in den Bereichen Personal und Bau. Im Personalbereich sind die Gehalts- und Besoldungssteigerungen zu finanzieren und im Baubereich wird das Sanierungsprogramm für die Pfarr- und Gemeindehäuser aufgestockt.
Insgesamt gesehen steht mehr als die Hälfte des Haushaltsvolumens der kirchlichen Arbeit vor Ort zur Verfügung. Im Blick auf die Direkt-Zuweisungen an die Kirchengemeinden gibt es dabei eine starke Erhöhung um 7 Euro pro Gemeindeglied. „Konkret bedeutet dies, dass jede der 247 mecklenburgischen Kirchengemeinden nun 33 Euro pro Gemeindeglied aus den Schlüsselzuweisungen erhält“, rechnete der Propst den Synodalen vor. Zugleich begründete er, dass hiermit sichergestellt werden soll, dass „entsprechend der ab 2019 geltenden Stellenplankriterien eine Kirchengemeinde mit 500 Mitgliedern in der Lage ist, ihren 20 prozentigen Personalkosten-Anteil für eine Pfarrstelle zu finanzieren“. Mit dem Haushalt wird damit der ab 1. Januar 2019 in Kraft tretende neue kirchengemeindliche Stellenplan des Kirchenkreises sichergestellt. Für die durch den Strukturprozess besonders betroffene Propstei Neustrelitz werden zusätzlich zwei Stellen finanziert.
Im Blick auf die größeren Ausgabenposten erhalten zirka 7 Millionen Euro des mecklenburgischen Gesamtetats die Einrichtungen, Dienste und Werke im Kirchenkreis, wie zum Beispiel das Zentrum Kirchlicher Dienste in Rostock, die regionale Arbeit mit Kindern und Jugendlichen oder sozialdiakonische Projekte. Gut 9 Millionen Euro stehen für den Bereich Leitung und Verwaltung zur Verfügung. Hier sind unter anderem Stellenanpassungen im Fachbereich Bauen und Mieten notwendig sowie die Einrichtung der Stelle eines IT-Sicherheitsbeauftragten.
Ausgestattet: Programme und Zuschussbudgets
Mit dem Haushalt werden ebenso verschiedene Programme finanziell ausgestattet. Die Zuschüsse des Kirchenkreises für Bauvorhaben an Pfarr- und Gemeindehäusern erhöhen sich im kommenden Jahr von 2 auf 3 Millionen Euro. Schünemann: „Die Steigerung wird aus dem positiven Jahresüberschuss 2017 finanziert.“ Die vier Pröpste schlugen vor, dass weiterhin jede der vier Propsteien zunächst 500.000 Euro erhält. „Die dritte Million wird dann entsprechend der PfarrGemeindehausPlanung im Verhältnis der möglichen Kategorie 1-Häuser den Propsteien zugeordnet“, so Propst Schünemann. Weitere Zuschüsse stellt der Kirchenkreis Mecklenburg aus dem Haushalt erneut für die Ökumenische Telefonseelsorge und das Diakonische Werk für Beratungsdienste in Höhe von 84.000 bzw. 400.000 Euro zur Verfügung.
Übernommen: IT-Ausstattung der Kirchengemeinden
Mit dem Haushalt wird im Blick auf die IT-Ausstattung der Kirchengemeinden ein Paradigmenwechsel vollzogen. In Zukunft übernimmt der Kirchenkreis die gesamte Finanzierung einer standardisierten Grundausstattung inklusive Internetanschluss pro Kirchengemeinde sowie eines geschützten E-Mail-Systems. Bisher waren die Gemeinden an den anfallenden Kosten beteiligt worden. Die Kosten sind mit 200.000 Euro pro Jahr veranschlagt. Um den Installations- und Wartungsaufwand aber im finanzierbaren Rahmen zu halten, werden zukünftig „weniger individuelle Anpassungen möglich sein“. Schünemann: „Das heißt, Kirchengemeinden, die eine umfassendere IT-Ausstattung wünschen, müssen diese in eigener Verantwortung anschaffen und pflegen.“
Unterstützt: „Kirche mit Anderen“-Projekte
„In den vergangenen sechs Jahren konnten wir insgesamt 162 innovative und interessante Projekte mit insgesamt fast 1,1 Millionen Euro finanziell fördern“, sagte Bettina von Wahl, Vorsitzende der Stiftung „Kirche mit Anderen“ in ihrem Synodenbericht. Die ausgereichten Gelder stammen aus Zinserträgen sowie „einer großzügige Unterstützung aus der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern“, so die Vorsitzende. Konkret seien aus der süddeutschen Partnerkirche bisher Kollekten in Höhe von 575.500 Euro an die mecklenburgische Stiftung geflossen. Rund zwei Drittel der insgesamt ausgereichten Stiftungsgelder war für Personalkosten bestimmt, ein Drittel wurde für Sachkosten von Projekten verwendet.
Schwerpunkt der Förderung durch die 2012 gegründete Stiftung war die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen besonders im sozialdiakonischen Bereich. Zu den unterstützen Projekten zählten das Volx-Mobil, die Volx-Musik-Schule und Initiativen in sozialen Brennpunkten von Schwerin, Wismar und Neubrandenburg. Ebenso stärkte die Stiftung die Kooperation zwischen Schulen und Kirchengemeinden und insbesondere seit 2015 diverse Projekte in der Arbeit mit Flüchtlingen. „Darüber hinaus stellten wir im Jubiläumsjahr 2017 für verschiedene Reformationsprojekte zur Verfügung“, so Stiftungsvorsitzende von Wahl. Vereinzelt seien zudem künstlerische Vorhaben unterstützt worden, wie beispielsweise die Gestaltung des Gottesdienstraumes in der Justizvollzugsanstalt Waldeck, ein Kinder-Kirchenführer und ein Kunst-Café. Bis zum 15. März 2019 können erneut Förderanträge an die Stiftung eingereicht werden. Mehr: www.kirche-mv.de/stiftung-kirche-mit-anderen.html
Gefördert: Kirchenbau und Restaurierungen
Für die Stiftung „Kirchliches Bauen in Mecklenburg“ berichtete deren Vorsitzender Wulf Kawan den Synodalen. Er erinnerte an das vorrangige Ziel der Stiftung, Kirchengemeinden dabei zu helfen, ihren notwendigen Eigenanteil für Bauprojekte aufzubringen. So konnten beispielsweise im Jahr 2017 insgesamt 38 größere und kleinere Projekte unterstützt werden. Dafür standen insgesamt rund 495.000 Euro bereit, die aus Kapitalerträgnissen und solidarischen Zuwendungen aus der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern stammen. „Die treue Verbundenheit der bayerischen Schwestern und Brüder ist großartig“, dankte Stiftungsvorsitzender Kawan. Als Förderbeispiele nannte Wulf Kawan die Broschüre „Wege protestantischer Kirchraumgestaltung“, den Einbau einer Winterkirche in Warbende, die Restaurierung von zwei Abendmahlskelchen aus der Nikolaikirche Rostock oder der Kanzel in Roga.
Zugleich warb Wulf Kawan um Zustiftungen und Spenden. „Gutes zu tun zahlt sich für Sie aus“, so der Vorsitzende. Jeder könne den Kirchengemeinden bei der Erhaltung ihrer Kirchengebäude und deren Ausstattung helfen. Kawan: „Die Gemeinnützigkeit der Stiftung Kirchliches Bauen in Mecklenburg hilft Ihnen, Ihrer guten Taten für die Pflege des kulturellen Erbes mit zu realisieren.
Mehr: www.kirchbaustiftung-mecklenburg.de
Gewählt: neue Vizepräses aus Grevesmühlen
Die bisherige Vizepräses Miriam Knierim wechselt zum neuen Jahr auf eine Pfarrstelle in Hamburg. Vor diesem Hintergrund legte die Pastorin aus Hornstorf ihr Amt nieder. Als neue Vizepräses bekam Maria Harder, Pastorin in Grevesmühlen, das Vertrauen der Synodalen. Von 44 abgegeben gültigen Stimmen entfielen 42 Ja-Stimmen auf die 52-jährige Theologin.
Quelle: ELKM (cme)