Mecklenburgische Synodale diskutierten Friedhofskultur Der Mensch braucht öffentliche Orte, um trauern zu können
23.03.2019 · Güstrow. Aktuelle Entwicklungen in der Friedhofs- und Bestattungskultur waren an diesem Wochenende (22.-23. März) ein Schwerpunkt der mecklenburgischen Kirchenkreissynode in Güstrow. Mit einer auch theologisch fundierten Stellungnahme wollen sich die 55 Synodalen und die Jugendvertreter auch in die Diskussion um das Bestattungsgesetz in Mecklenburg-Vorpommern einbringen. Dieses Papier wird jetzt erarbeitet.
Kirchliche Friedhöfe sind eine würdige Ruhestätte für die Verstorbenen und spenden den Lebenden Trost. Allein im Kirchenkreis Mecklenburg werden rund 620 kirchliche Friedhöfe gezählt, im Pommerschen Kirchenkreis sind es 330. Diese bewahren im Schatten hoher Bäume und uralter Kirchen „ein wertvolles Erbe und sind kulturelles Gedächtnis der Städte und Dörfer“, so Reinhard Wienecke. Der Friedhofsbeauftragte des Kirchenkreises Mecklenburg skizzierte vor den Synodalen zugleich den Wandel in der Bestattungskultur in Deutschland. So verstärke sich beispielsweise die Tendenz zu alternativen und pflegefreien Grabarten. Konkret besteht u.a. eine große Nachfrage nach Gemeinschaftsanlagen und Rasengräbern, zudem seien Baumbestattungen gefragt. Hier können laut Reinhard Wienecke kirchliche Friedhofe gute Alternativen zu Bestattungswäldern bieten, da der große Baumbestand nutzbar und auf Freiflächen neue Baumpflanzungen möglich seien. Wienecke: „Der Vorteil der Ortsnähe und die in der Regel bessere Zuwegung sprechen hier für die kirchlichen Friedhöfe.“
Auch Freunde, Kollegen und frühere Partner wollen trauern
Zugleich gibt es Stimmen zur Lockerung der Friedhofspflicht, so Wienecke mit Verweis auf Zuschriften an die vom Landtag eingesetzte Expertenkommission. Diese soll klären, ob das Gesetzeswerk novelliert werden sollte. „Als Kirche plädieren wir für eine Beibehaltung der Friedhofspflicht. Denn nur ein offizieller Friedhof sichert die Totenruhe“, stellte Reinhard Wienecke klar. Denn mit Bestattungen auf Privatgrundstücken würde eine öffentliche Erinnerungskultur an den oder die Verstorbene nahezu unmöglich gemacht. Angehörigen und Freunden würde ein Ort für ihre Trauer entzogen. Denn nicht nur die engsten Angehörigen wollen um einen Verstorbenen trauern, sondern auch Freunde, Kollegen, frühere Partner. Wienecke: „Diese hätten aber nicht ohne Weiteres Zutritt zu einem privaten Gedenkort auf einem privaten Grundstück.“
Baumbestattungen auch auf kirchlichen Friedhöfen möglich
Generell machte der Friedhofsbeauftragte deutlich: „Der Mensch braucht Orte, um trauern zu können, zum Gedenken und zum Erinnern. Ein Friedhof konfrontiert den Menschen außerdem mit der eigenen Endlichkeit und schlägt eine Brücke zwischen Leben und Tod. Ohne Friedhofspflicht geht der gemeinschaftliche und öffentliche Raum verloren, den Tod und Trauer benötigen.“ Auch innerhalb dieser Regeln sei laut Reinhard Wienecke „ein kultureller Wandel möglich, beispielsweise mit Kolumbarien oder Baumbestattungen auf kirchlichen Friedhöfen“. Zudem sollten kirchliche Friedhöfe noch stärker zu einem „Ort des Gedenkens und des Abschiednehmens“ gestaltet werden.
Diskussionsbeiträge fließen in Stellungnahme ein
In der Diskussion wurde deutlich, dass Friedhöfe ein Ort für das „gemeinsame Trauern sind, die die Gesellschaft braucht”, wie es der Synodale und Pastor Peter Stockmann (Parchim) formulierte. Sein Kollege, Pastor Dirk Fey (Rödlin), regte an, einen Ausschuss für das Thema Zukunft der Friedhöfe einzuberufen. Kritisch sieht Vizepräses Dr. Christoph Heydemann (Fürstenberg) eine Aufhebung der Friedhofspflicht, plädierte aber für Anpassungen in der Bestattungskultur, z.B. für die Beerdigung muslimischer Tote.
Der Rostocker Prof. Dr. Tobias Schulze sprach sich dafür aus, dass der Tod und das Gedenken öffentlich bleiben sollten. Zugleich berichteten mehrere Synodale, dass viele Menschen Grabpflege heutzutage „als Belastung ansehen und sich mehr Freiraum bei der Gestaltung einer Beerdigung und der Grabgestaltung wünschten – auch auf kirchlichen Friedhöfen“. Der Synodale Frank Urbach (Pastow) forderte eine qualifizierte Ausbildung der Bestatter. Bisher bräuchte man nur einen Gewerbeschein beantragen.
Die Ergebnisse der Diskussionen im Plenum und in den Ausschüssen zur Friedhofskultur sollen in einer Stellungnahme zusammengefasst werden, wie die Synodale Franziska Ehlert (Gelbensande) für den gebildeten Ad hoc-Ausschuss ankündigte. Das auch theologisch fundierte Votum werde jetzt ausformuliert.
Quelle: ELKM (cme)
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