Mecklenburgischer Kirchenkreisrat: Beispielgebende Gemeindekonzepte und Mitglieder-Kommunikation stärken

24.05.2019 · Güstrow. Gute Gemeindekonzepte, wie beispielsweise zentrale Tauffeste und Mitmach-Kirchen-Projekte, fördern und verstärkt mit Mitgliedern kommunizieren: zwei Punkte, die der Kirchenkreisrat Mecklenburg aus der so genannten Freiburger Studie schlussfolgert. Auf seiner jüngsten Sitzung in Güstrow befassten sich die Mitglieder u.a. mit dieser Kirchen-Mitgliederprognose 2060 der evangelischen und katholischen Kirche. Zugleich beschlossen sie ein „Rahmenkonzept für Kommunikation im Kirchenkreis Mecklenburg“. Darüber hinaus beriefen sie Vertreter für verschiedene Gremien.

In einer ersten Runde diskutierte der Kirchenkreisrat die „Freiburger Studie“ zur Mitgliederentwicklung bis 2060 und deren Projektion in der Nordkirche. In der Aussprache wurde darauf aufmerksam gemacht, nicht immer auf die weniger werdenden Mitglieder zu verweisen, sondern die guten Beispiele der Studie zu verstärken. In diesem Zusammenhang stellte der Pressesprecher des Kirchenkreises, Christian Meyer, ein Konzept zur Mitgliedschaftspflege und -bindung vor, dass von sechs Kirchenkreisen mit dem Amt für Öffentlichkeitsdienst der Nordkirche derzeit gemeinsam entwickelt wird. Der Ausschuss des Kirchenkreisrates für Öffentlichkeitsarbeit wird die Grundzüge der „Kirchenpost“ und die Umsetzung in Mecklenburg im Juni beraten.

Beschlossen: Rahmenkonzept für Kommunikation im Kirchenkreis

Passend dazu beschloss der Kirchenkreisrat das auch auf der Frühjahrssynode diskutierte „Rahmenkonzept für Kommunikation“ im Kirchenkreis Mecklenburg. Zugleich wurden der Ausschuss für Öffentlichkeitsarbeit des Kirchenkreisrates sowie der Internetbeirat von www.kirche-mv.de gebeten, die einzelnen Schritte zur Umsetzung von externer und interner Kommunikation zu begleiten.

Zugewiesen: Lottogelder für die Kirchen Varchentin und Burow

Der Kirchenkreisrat hat beschlossen, der Dorfkirche in Varchentin 28.700 Euro für die Sanierung des Kirchenschiffdaches und der Dorfkirche in Burow 28.700 Euro für die Sanierung des Kirchenschiffdaches sowie der Anbauten an der Nord- und Südseite aus den Erträgen der Lotterie GlücksSpirale zuzuweisen.

Gewählt: Mitglieder im Beirat der Tagungshäuser

Eine Geschäftsordnung für die kirchenkreiseigenen Häuser „Haus der Kirche-Sibrand Siegert“ und „Jugendbildungsstätte-Pfarrhaus Damm“ wurde ebenfalls zugestimmt. Darüber hinaus wählten sie folgende Mitglieder in den Beirat: Propst Wulf Schünemann und als Stellvertreter: Propst Dirk Sauermann sowie Frank Urbach und als Stellvertreter Dr. Scott Dingle, Sibrand Siegert und als Stellvertreterin Ricarda Wenzel sowie Melanie Butzmann und als Stellvertreter Arne Draeger.

Berufen: Mitglieder in den Kinder- und Jugendausschuss

Für die Dauer von mindestens zwei Jahren wurde Kirchenkreisratsmitglied Dr. Patrik Scott Dingle in den Kinder- und Jugendausschuss des Kirchenkreisrates berufen. .

Verstärkt. Neue Mitglieder im Ausschuss für Frauenarbeit

Personelle Verstärkung für den „Ausschuss für Frauenarbeit im ELKM und im PEK“ des Frauenwerkes der Nordkirche: Kornelia Tiedge für die Propstei Rostock und Ellen Kühl für die Propstei Wismar wurden vom Kirchenkreisrat für sechs Jahre neu berufen. Der Berufungszeitraum beginnt am 1. Juni 2019

Vorgelegt: Stellungnahme zum Bestattungsgesetz

Den Entwurf einer Stellungnahme zur Novellierung des Gesetzes über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen im Land Mecklenburg-Vorpommern, die der synodale Adhoc-Ausschuss erarbeitet hatte, nahm der Kirchenkreisrat nach sehr intensiver Diskussion mit Dank und Anerkennung zur Kenntnis. Einige Empfehlungen wurden an den Ausschuss zur weiteren Beratung gegeben, mit dem Ziel, in der KKR-Sitzung im Juni die Stellungnahme einvernehmlich zu beschließen.

Zugestimmt: Kompensationsabgabe pro Sitzungsteilnehmer

Der Kirchenkreisrat stimmte der Zahlung einer Kompensationsabgabe von 1 Euro pro Teilnehmer zu. Dies betrifft die Beratungen des Kirchenkreisrates und des Geschäfts- führenden Ausschusses.

Das Verfahren sieht vor, dass bei Buchung einer Tagung das „Haus der Kirche“ in Güstrow die Kompensationsabgabe an die Klimakollekte (kirchlicher Kompensationsfonds) für die durch die Veranstaltung entstandenen Emissionen so viel zahlt, dass damit Treibhausgase an anderer Stelle vermieden werden können – z.B. Biogasprojekte in Indien.

Beschlossen: Vorschrift für Friedhofs-Verwaltungskostenumlage

Rückwirkend zum 1. Januar 2019 beschloss der Kirchenkreis die „Verwaltungsvorschrift zur Berechnung der Verwaltungskostenumlage der Zentralen Friedhofsverwaltung“. Grundlage der Berechnung ist der Umsatz eines Friedhofshaushaltes im laufenden Jahr.

Im ersten Jahr der Verwaltung durch die Zentrale Friedhofsverwaltung sind 15 Prozent des Umsatzes des Friedhofes als Verwaltungskostenumlage zu zahlen. Ab dem zweiten Jahr gelten abgestufte Umsatzklassen. Ergeben sich bei der Einführung dieser Berechnung höhere Kosten als bisher vereinbart, bleibt die bisherige Vereinbarung unberührt.

Friedhofsträger, die die Vereinbarung mit der Zentralen Friedhofsverwaltung kündigen und wieder eine eigene Verwaltung betreiben möchten, sind verpflichtet, die Datenverwaltung gemäß der IT Richtlinie des Evangelisch-Lutherischen Kirchenkreises Mecklenburg mit der Software „Hades“ zu führen.

Formuliert: Textpassage für Stellenausschreibungen

Im Blick auf Stellenausschreibungen des Kirchenkreises für MitarbeiterInnen, die nicht im Verkündigungsdienst tätig werden, beschloss der Kirchenkreisrat folgende Formulierung aufzunehmen: „Wir erwarten: Übernahme von Mitverantwortung für die glaubhafte Erfüllung unserer kirchlichen Aufgaben“. Zugleich gibt der Kirchenkreisrat den Kirchengemeinderäten die Empfehlung, in Stellenausschreibungen für MitarbeiterInnen, die nicht im Verkündigungsdienst tätig werden, diese Formulierung bei eigenen Ausschreibungen zu übernehmen.

Quelle: ELKM (cme)