Bericht von der elften Sitzung des Jahres Pommerscher Kirchenkreisrat: Schutzraum Kirche erhalten und stärken
14.11.2019 · Weitenhagen. Präventionsbeauftragte berufen / Besetzung der Projektstelle „Kirche stärkt Demokratie“ / Unterstützung für landesweiten Bibelwettbewerb
Der Pommersche Kirchenkreisrat (KKR) beruft die Gemeindepädagogin und Sozialarbeiterin Lydia Löffler befristet vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2024 als Präventionsbeauftragte des Pommerschen Kirchenkreises. Diesen Beschluss fasste das Gremium in seiner jüngsten Sitzung in Weitenhagen. Die Stelle der Präventionsbeauftragten hat einen Umfang von 50 Prozent. Die Landessynode hat im Frühjahr 2018 das „Präventionsgesetz“ (PrävG) beschlossen und damit umfangreiche Regelungen auf den Weg gebracht. Dazu zählt die Verpflichtung der Kirchenkreise, Präventionsbeauftragte zu bestellen, wobei diesbezüglich die Zusammenarbeit von Kirchenkreisen möglich ist. Hintergründe der Beschlüsse sind neben den bundesgesetzlichen Regelungen zum Kinder- und Jugendschutz die notwendige Einsicht, dass grenzverletzende Verhaltensweisen und sexualisierte Gewalt auch die evangelische Kirche betreffen. Lydia Löffler stellte sich den Kirchenkreisratsmitgliedern in der Sitzung persönlich vor. „Ich möchte, dass kirchliche Schutzräume erhalten bleiben“, formulierte die designierte Präventionsbeauftragte eines ihrer zentralen Anliegen. Sie wolle dazu beitragen, dass Vertrauen in diese Schutzräume zu erhalten und es zu stärken.
Zusammenarbeit der Kirchenkreise intensiviert
Im Kirchenkreis Mecklenburg haben sich die Arbeitsfelder der Präventions- und Interventionsarbeit seit 2015 entwickelt. Seit 2016 wurde dafür eine Stelle vorgehalten. Der Pommersche Evangelische Kirchenkreis hat 2018 den Weg für eine gemeinsame Präventionsarbeit in beiden Kirchenkreisen in MV beschritten. Die pommersche Synode beschloss dazu im vergangenen Jahr einen Stellenplan, der beinhaltet, dass die Präventionsarbeit gemeinsam durch die Kirchenkreise Mecklenburg und Pommern verantwortet und finanziert wird. Präventionsbeauftragter für Pommern ist seit dem vergangenen Jahr demnach Martin Fritz, ebenfalls Präventionsbeauftragter im Kirchenkreis Mecklenburg, der ab dem kommenden Jahr nun gemeinsam mit Lydia Löffler für die Präventionsarbeit in den beiden Kirchenkreisen zuständig ist. Die Mittel für die Stellen der Präventionsbeauftragten der Kirchenkreise Mecklenburg und Pommern werden ab dem Jahr 2020 von der Landeskirche zur Verfügung gestellt. Die begonnene Zusammenarbeit beider Kirchenkreise könne nun arbeitsteilig in einer gemeinsamen Fachstelle für Prävention – Meldung – Intervention zur Verhinderung sexualisierter Gewalt weiterentwickelt werden, hieß es in der Beschlussvorlage.
Gemeinsam weitere Aufgabenbereiche erschließen
„Innerhalb der Nordkirche ist es Vorschrift, in allen Kirchenkreisen gleiche Strukturen für die Präventionsarbeit zu schaffen“, sagte Martin Fritz, der zu diesem Tagesordnungspunkt als Gast an der KKR-Sitzung teilnahm. „Wir wollen in Mecklenburg und Pommern weiter den Weg der Zusammenarbeit beschreiten.“ Bis zum jetzigen Zeitpunkt seien bereits 170 Mitarbeitende im PEK geschult worden. Diese Weiterbildungen werden unvermindert fortgesetzt, kündigte Martin Fritz an. Künftig werde der Blick zudem noch stärker auf der Ehrenamtlichen-Schulung liegen. „Wir wollen den Schutzauftrag wahrnehmen und weiterentwickeln“, so der Präventionsbeauftragte. Als Arbeitsbereiche der gemeinsamen Fachstelle nannte er unter anderem die Bildung von Multiplikatoren, gezielte Fortbildungen, Handlungssicherheit schaffende Beratungen sowie die Vernetzung mit Partnern. Die Berufung der Präventionsbeauftragten durch den pommerschen KKR werde es nun ermöglichen, noch weitere Aufgabenfelder zu erschließen. So können beispielsweise Kirchengemeinden auch bei der Erarbeitung ihrer eigenen Präventionskonzepte Beratung und Hilfe in Anspruch nehmen.
Projekt „Kirche stärkt Demokratie“ wird fortgesetzt
In einem weiteren Beschluss entschied der Kirchenkreisrat, die Mitarbeitendenstelle des PEK im Projekt „Kirche stärkt Demokratie“ zum 1. Januar 2020 mit der Sozialpädagogin Thorid Garbe zu besetzen. Die Projektstelle mit einem Umfang von 50 Prozent ist bis zum 31. Dezember 2024 befristet. Das Projekt "Kirche stärkt Demokratie“ wird aus Mitteln des Bundesprogramms "Zusammenhalt durch Teilhabe“ gefördert. Die Personal- und Sachkosten der Projektstelle sind durch das Bundesinnenministerium gesichert. „Das Projekt ‚Kirche stärkt Demokratie‘ wird in Mecklenburg-Vorpommern durch die beiden Kirchenkreise getragen und begleitet“, erläuterte der Leiter des Regionalzentrums kirchlicher Dienste in Greifswald, Pastor Matthias Bartels, der zu mehreren Tagesordnungspunkten als Gast an der KKR-Sitzung teilnahm, den Ratsmitgliedern. Das Projekt „Kirche stärkt Demokratie“, auf das ein Banner am Kirchenkreisamt in Greifswald hinweist, bietet Veranstaltungen zur Demokratieförderung an, unter anderem ein modulares Fortbildungsprogramm. Das Projekt zählt darüber hinaus zu den Partnern der Filmreihe in Kirchen „Starke Stücke - Berührt und diskutiert“.
Bibelwettbewerb „Aufsteh´n. Losgeh´n. Was bewegen.“
Der Kirchenkreisrat fasste den Beschluss, den landesweiten Bibelwettbewerb des Jahres 2020, der unter dem Motto „Aufsteh´n. Losgeh´n. Was bewegen.“ steht, mit 2.700 Euro aus dem Fonds „Initiativen und Projekte“ zu unterstützen. „Der Bibelwettbewerb ist eine großartige Möglichkeit, Jugendlichen, Schülerinnen und Schülern die Themen der Bibel nahe zu bringen“, sagte der Vorsitzende des Kirchenkreisrats, Propst Gerd Panknin. Vor der Entscheidung hatte Pastor Matthias Bartels im Kirchenkreisrat für die Unterstützung geworben. „Der Bibelwettbewerb ist bundesweit einmalig“, so der Pastor. Es gebe ihn bereits seit den 1990er-Jahren. Die intensive Beschäftigung mit biblischen Themen an den Schulen sowie die öffentliche Abschlussveranstaltung bieten die Gelegenheit, das Thema Bibel in die breite Öffentlichkeit zu tragen, so Matthias Bartels. Initiiert wird der Wettbewerb durch das Justizministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern, zu dessen Zuständigkeiten auch Kirchenangelegenheiten zählen
Außerdem befasste sich der KKR während der Sitzung unter anderem mit dem Rückblick auf die Herbstsynode, mit der Vorbereitung des gemeinsamen Treffens der Kirchenkreisräte der beiden Kirchenkreise Pommern und Mecklenburg am 23. November in Güstrow sowie mit zahlreichen weiteren Personalfragen.
Die nächste Sitzung des Kirchenkreisrats findet am 10. Dezember 2019 statt.
Quelle: PEK/kmv