Corona-Pandemie Kirchen dringen auf Verbotslockerungen bei Gottesdiensten
16.04.2020 · Schwerin/Hamburg. Kleinere Läden können wieder öffnen, doch Kirchen sollen für Gottesdienste weiter geschlossen bleiben. Kirchenvertreter hoffen darauf, sich mit der Bundesregierung am Freitag auf "verantwortbare Formen des Gottesdienstes" einigen zu können.
Die Kirchen in Deutschland hoffen auf eine Lockerung der Corona-Beschränkungen für Gottesdienste. Sie wünschen sich ein Entgegenkommen der Bundesregierung in den Gesprächen am Freitag mit christlichen, jüdischen und muslimischen Religionsgemeinschaften. Die Landesbischöfin der Nordkirche, Kristina Kühnbaum-Schmidt, äußerte sich am Donnerstag in Schwerin vorsichtig optimistisch. Sie sei zuversichtlich, dass sowohl bei dem Gespräch mit dem Bundesinnenministerium als auch im Kontakt mit den drei norddeutschen Bundesländern einvernehmlich Wege gefunden werden, sagte sie dem epd. Ziel seien Gottesdienstformen in den Kirchen, ohne dabei neue Ansteckungsrisiken zu verursachen. Das Erzbistum Hamburg wollte sich zu eigenen Erwartungen nicht äußern.
Bund und Länder hatten am Mittwoch beschlossen, dass trotz geplanter Lockerungen für Geschäfte schon ab der kommenden Woche das Verbot religiöser Zusammenkünfte zunächst weiterbestehen soll. Das Bundesinnenministerium will sich am Freitag mit Vertretern aller Religionsgemeinschaften beraten. Die katholische Kirche werde in das geplante Gespräch einen Vorschlag einbringen, wie Religionsausübung und Infektionsschutz gleichermaßen gewährleistet werden können, kündigte der Vorsitzende der katholischen Deutschen Bischofskonferenz, Georg Bätzing, am Mittwochabend an. Der EKD-Ratsvorsitzende Heinrich Bedford-Strohm erklärte am Mittwoch, er sei zuversichtlich, dass man sich mit der Bundesregierung und den Ländern auf "verantwortbare Formen des Gottesdienstes" einigen könne.
Die Nordkirche unterstütze nach wie vor die erforderlichen Anstrengungen, das durch die Corona-Pandemie ausgelöste Leid so weit wie möglich zu begrenzen, sagte Kirchensprecher Stefan Döbler. Die Nordkirche gehe davon aus, dass Gemeinden und kirchliche Einrichtungen weiterhin entsprechend den geltenden Schutzvorkehrungen verantwortlich handeln.
Der Kirchenrechtler Hans Michael Heinig sagte dem epd, er sei skeptisch, ob angesichts der Öffnung beispielsweise von Modeboutiquen ein fortgeltendes pauschales Verbot religiöser Versammlungen den Anforderungen des Grundgesetzes genüge. Er plädiere für Differenzierungen, so der Leiter des Kirchenrechtlichen Instituts der EKD. "Zu denken ist an eine Höchstpersonenzahl pro 100 Quadratmeter und absolut, Mindestabstand, Mund-Nase-Masken, keine Interaktion zwischen den Versammelten, kein Gesang, kein Abendmahl." Außerdem regte er eine Anmeldung von Gottesdiensten bei Infektionsschutzbehörden an, damit diese im Zweifel einschreiten könnten.
Der evangelische Bischof von Berlin, Christian Stäblein, äußerte sich enttäuscht über das fortdauernde Gottesdienstverbot. Nun müsse ausgelotet werden, welche Möglichkeiten und Formen des gemeinsamen Gebets es vielleicht doch geben könne, erklärte er am Donnerstag.
Einige Bundesländer kündigten am Donnerstag an, über Lockerungen für Gottesdienste nachzudenken. Der bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hält es für möglich, dass Gottesdienste in Bayern ab Mai wieder stattfinden können. Im Saarland könnte an Pfingsten, also Anfang Juni, wieder gemeinsam gebetet werden, stellte Ministerpräsident Tobias Hans (CDU) in Aussicht. Auch der Ministerpräsident von Baden-Württemberg, Winfried Kretschmann (Grüne) kündigte an, Gottesdienstverbote zügig aufheben zu wollen. In Nordrhein-Westfalen sprechen Landesregierung und Religionsvertreter bereits am Donnerstag miteinander.
Quelle: epd