Mecklenburgischer Kirchenkreisrat empfiehlt: Projektstelle für die Arbeit mit Frauen verlängern
05.05.2020 · Güstrow. Vorbehaltlich eines gleichlautenden Beschlusses der Synode des Pommerschen Evangelischen Kirchenkreises empfiehlt der Kirchenkreisrat der mecklenburgischen Synode, die Projektstelle für die Arbeit mit Frauen im Sprengel Mecklenburg und Pommern zu verlängern. Zugleich sollte der Stellenumfang auf 100 Prozent erweitert werden. Dafür sprachen sich die Mitglieder auf ihrer jüngsten Beratung inclusive Online-Zuschaltung einiger Teilnehmer am 24. April in Güstrow aus. Das Gremium fasste zudem weitere wichtige Beschlüsse.
Die Verlängerung der Projektstelle für die Arbeit mit Frauen soll auf sechs Jahre befristet sein, d.h. vom 1. August 2021 bis zum 31. Juli 2027. Die Finanzierung soll hälftig durch die Kirchenkreise Mecklenburg und Pommern erfolgen. Zugleich wurde vorgeschlagen, die der Referentin zusätzlich zugeordneten vier Sekretariats-Stundenanteile im Zentrum Kirchlicher Dienste Mecklenburg zum 1. Januar 2021 entfallen zu lassen. Zur Besetzung der Projektstelle ab August 2021 erfolgt eine Ausschreibung.
Hintergrund: Mit einer halben Projektstelle wird seit 2016 die Arbeit mit Frauen in den beiden Kirchenkreisen verstärkt. Ziel war, „die nachgefragte Basisarbeit mit Frauen in Mecklenburg-Vorpommern in ihrer jetzigen Gestalt und mit ihren gewachsenen Netzwerken zu sichern und fortzuentwickeln“. Mehr: www.kirche-mv.de/Arbeit-mit-Frauen.8137.0.html
Gestärkt: Krankenhausseelsorge am Bonhoeffer-Klinikum Neubrandenburg
Sowohl die Pfarrstelle in der Krankenhausseelsorge am Dietrich-Bonhoeffer-Klinikum Neubrandenburg sowie die Mitarbeiterstelle werden jeweils zum 1. März 2021 auf 100 Prozent erhöht. Der Beschluss wurde gemäß Verfassung der Nordkirche durch den Kirchenkreisrat gefasst und ist in der nächsten Tagung der Kirchenkreissynode zur Bestätigung vorzulegen.
Hintergrund: Bisher gibt es im Klinikum 2,3 Pfarrstellenanteile, die mit drei Pastorinnen besetzt sind bzw. waren und eine gemeindepädagogische Mitarbeiterstelle im Umfang von 0,75 Prozent. Künftig wird eine Pfarrstelle in eine Mitarbeiterstelle umgewandelt, so dass es eine Pfarrstelle (finanziert vom Kirchenkreis) und zwei Mitarbeiterstellen (finanziert durch das Dietrich- Bonhoeffer-Klinikum) geben wird.
Pröpstin Britta Carstensen: „Diese angestrebte Neuordnung trägt hinsichtlich der Pfarrstellen den Notwendigkeiten des Personalplanungsförderungsgesetzes für den Kirchenkreis Mecklenburg Rechnung, dass ein Abschmelzen des Pfarrstellenbudgets vorsieht. Pfarrstellenanteile werden dabei in Mitarbeiterstellenanteile umgewandelt. Es entsteht so eine auskömmliche 100 Prozent-Stelle am Klinikum. Zugleich bleiben der Stellenwert und die Arbeitsmöglichkeiten der Krankenhausseelsorge am Klinikum gewahrt.“
Vereinigt: Kirchengemeinden Dömitz und Neu Kaliß sowie Kirch Mulsow, Neubukow und Alt Bukow
Der Kirchenkreisrat erklärte sein Einvernehmen zum Beschluss der Kirchengemeinderäte Dömitz und Neu Kaliß zur Vereinigung. Der Name der Kirchengemeinde lautet: Evangelisch-Lutherische Johannes-Kirchengemeinde Dömitz-Neu Kaliß. Der Sitz der Kirchengemeinde ist in 19303 Dömitz, Slüterplatz 8. Die Gemeinde zählt insgesamt rund 1100 Kirchenmitglieder.
Ebenfalls können sich vereinigen die Kirchengemeinden Neubukow, Alt Bukow und Kirch Mulsow. Der Name der Kirchengemeinde lautet: Evangelisch-Lutherische Christus-Kirchengemeinde Bukow. Der Sitz der Kirchengemeinde ist in 18233 Neubukow, Mühlenstraße 3. Die Gemeinde zählt insgesamt rund 900 Kirchenmitglieder.
Verändert: Stellenpläne in der Propstei Neustrelitz
Pfarrstellen-Neuordnung: Die bisherigen Pfarrstellen der Kirchengemeinden Mirow und Lärz-Schwarz werden zum 1. Juli 2020 aufgehoben. Gleichzeitig wird zum 1. Juli 2020 die Pfarrstelle Mirow-Lärz-Schwarz errichtet und den Kirchengemeinden Mirow und Lärz-Schwarz zugeordnet, die damit einen Pfarrsprengel bilden. Der Stellenumfang beträgt 100 Prozent. Diesen Beschluss fassten die Mitglieder des Kirchenkreisrates, der der nächsten Synode noch zur Bestätigung vorzulegen ist.
Gemäß Beschluss des Kirchenkreisrates vom 27. April 2018 werden die vorgesehenen Stellenanteile im gemeindlichen Stellenplan wie folgt zugeordnet: Pfarrstelle mit Dienstsitz in Mirow und Dienstwohnung in Mirow. Die Aufgabenbereiche des/der Pfarrstelleninhabers*in beziehen sich auf den Gesamtbereich aller im Pfarrsprengel verbundenen Kirchengemeinden. Die Geschäftsadresse beider Kirchengemeinden im Pfarrsprengel lautet: Schlossstr. 1, 17252 Mirow.
Der Kirchenkreisrat änderte zudem aufgrund des am 20. Oktober 2019 hergestellten Einvernehmens über die Vereinigung der Kirchengemeinden Wesenberg und Schillersdorf den kirchengemeindlichen Stellenplan des Kirchenkreises und errichtete eine gemeinsame Pfarrstelle für die Kirchengemeinde.
Die gemäß Beschluss des Kirchenkreisrates vom 27. April 2018 vorgesehenen Pfarrstellenanteile (100 Prozent) im gemeindlichen Stellenplan der Kirchengemeinde Wesenberg und Kirchengemeinde Schillersdorf (Pfarrsprengel) werden zum 1. Januar 2020 rückwirkend aufgehoben.
Die neue Pfarrstelle im Umfang von 100 Prozent wird rückwirkend errichtet und zum 1. Januar 2020 der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Wesenberg und Schillersdorf zugeordnet. Die Pfarrstelle erhält den Namen: Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Wesenberg und Schillersdorf.
Beschlossen: Mecklenburgisches Kunstgut wird wieder erfasst
Der Kirchenkreisrat beschloß, die Erfassung und Inventarisierung von Kunstgut der örtlichen Kirchen im Kirchenkreis Mecklenburg wieder aufzunehmen. Dafür sollen die seitens des Landeskirchenamtes in Aussicht gestellten Mittel in Höhe von 10.000 Euro in 2020 beantragt werden .
Zugleich sollen dafür seitens der Stiftung Kirchliches Bauen in Mecklenburg am 30.1.2020 beschlossene Mittel in Höhe von 12.500 Euro (20-prozentiger Anteil) aus den Erträgnissen der Stiftung für die Erfassung und Inventarisierung von Kunstgut der örtlichen Kirchen eingesetzt werden. „Wir werden das für die Kunstguterfassung zuständige Dezernat Bauwesen, Bau- und Denkmalpflege der Nordkirche zudem bitten, die Erfassung und Inventarisierung im Zuge der für 2020 zur Verfügung stehenden Gelder umzusetzen“, so Propst Dirk Sauermann als Vorsitzender des Kirchenkreisrates.
Nachberufen: Mitglied im Stiftungskuratorium
Der Kirchenkreisrat berief den Regionalreferenten für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, Tino Schmidt-Musche (Neustrelitz), in das Stiftungskuratorium der Sozial-Diakonischen Arbeit – Evangelische Jugend. Die Berufung erfolgt bis zum Ende der Wahlperiode (Neuwahl III. Kirchenkreissynode) und beginnt am 1. August 2020.
Berufen: Mitglieder im Kuratorium des Zentrums Kirchlicher Dienste
Der Kirchenkreisrat berief für das Kuratorium des Zentrums Kirchlicher Dienste Mecklenburg folgende Mitglieder: Pastor Tom Ogilvie (Pinnow), Gemeindepädagoge Tino Schmidt-Musche (Neustrelitz), Barbara Niehaus (Bad Doberan), Heidelore Köhler (Stavenhagen) und Frank Claus (Laage). Die Amtszeit beträgt sechs Jahre und begann am 1. April 2020. Darüber hinaus gehören dem Kuratorium die zuständige Pröpstin Britta Carstensen als vorsitzendes Mitglied sowie ein noch von der Kirchenkreissynode zu wählendes ehrenamtliches Mitglied als stellvertretendes vorsitzendes Mitglied an.
Zugestimmt: Beschluss Arbeitsrechtliche Kommission zur Kurzarbeit
Der Kirchenkreisrat nahm den Beschluss Arbeitsrechtliche Regelung zur Änderung der Kirchlichen Arbeitsvertragsordnung Mecklenburg-Pommern (KAVO-MP) der Arbeitsrechtlichen Kommission Mecklenburg-Pommern (ARK) vom 16. April 2020 zustimmend zur Kenntnis und verzichtete auf das Erheben von Einwendungen. Konkret hatte die ARK beschlossen: „Müssen Einrichtungen aufgrund von Covid-19 ganz oder teilweise schließen, kann durch Dienstvereinbarung Kurzarbeit vereinbart werden. Einzelheiten regelt die Anlage 6a „Arbeitsrechtliche Regelung über die Einführung von Kurzarbeit" zur gültigen Arbeitsvertragsordnung“.
Eine Regelung zur Kurzarbeit gab es in der KAVO - MP bislang nicht.
Geändert: Richtlinie zur Förderung von Kirchengemeindefusionen
In Vertretung für die Kirchenkreissynode gemäß Verfassung der Nordkirche beschlossen die Mitglieder des Kirchenkreisrates eine Änderung der „Richtlinie zur Förderung von Kirchengemeindefusionen im Kirchenkreis Mecklenburg. Konkret wurde im Punkt 2 folgende Formulierung neu gefasst: „Die beteiligten Kirchengemeinderäte müssen bis zum 30. Juni 2021 entsprechende Fusionsbeschlüsse gefasst haben. Die Fusion muss spätestens bis zum 1. Januar 2022 vollzogen sein“, so Propst Wulf Schünemann. Hintergrund seien die nächsten Wahlen zu den Kirchengemeinderäten.
Quelle: ELKM (cme)