Mecklenburgischer Kirchenkreisrat fasste Beschlüsse Klimaschutzplan 2030 im Blick auf Synodentagung vorberaten

18.03.2021 · Güstrow. Der Kirchenkreis Mecklenburg gilt bereits als Vorreiter beim Zukunftsthema Klimaschutz. So gibt es ein Kirchliches Energiewerk, eine Klimaschutzstiftung, einen CO2-Einsparfonds für Klimaschutzmaßnahmen und den Beschluss zur Einführung eines Energiecontrollings. Vor dem Hintergrund des von der Nordkirche beschlossenen Klimaschutzgesetzes, liegt jetzt ein Klimaschutzplan 2030 für den Kirchenkreis vor.

Die Kirchenkreissynode wird die Vorlage des Synodenausschusses für Frieden Umwelt und Gerechtigkeit (AFUG) auf ihrer Frühjahrstagung vom 26. bis 27. März beraten. Zuvor beschäftigte sich der Kirchenkreisrat bereits auf seiner jüngsten Sitzung in Güstrow mit dem Papier. Propst Wulf Schünemann informierte, dass der Klimaschutzplan 2030 ein Ergebnis der Beratungen im Ausschuss sowie der AG Landverpachtung des Kirchenkreisrates ist.

 

„Ausgehend vom Klimaschutzgesetz der Nordkirche soll die Umsetzung herunterdekliniert werden auf den Kirchenkreis“; so der Propst. Es erscheine sinnvoll, klare Ziele bzw. Teilziele zu benennen. „Die Kirchenkreissynode soll mit dem Beschluss die strategischen Ziele für den Kirchenkreis festlegen. Nach dem Formulieren des allgemeinen kirchenpolitischen Willens geht es dann um die Umsetzung in den Kirchengemeinden“, skizzierte Wulf Schünemann.

 

Wenn die Synodalen auf ihrer Frühjahrstagung die Vorlage beschließen, sollte der Kirchenkreisrat beauftragt werden, geeignete Maßnahmen und Verfahren zur konkreten Erreichung der Teilziele nach Abstimmung mit den zuständigen Fachabteilungen und Fachausschüssen im Kirchenkreis festzulegen.

 

Ausgeschrieben: Stelle der Pröpstin/des Propstes in der Propstei Rostock


Der Kirchenkreisrat fasste darüber hinaus weitere Beschlüsse. So wird nordkirchenweit die zu besetzende Stelle einer Pröpstin bzw. eines Propstes für die Propstei Rostock ausgeschrieben. Hintergrund ist, dass der Berufungszeitraum des jetzigen Propstes Wulf Schünemann zum 30. April 2022 endet.


Berufen: Vorstand der Kurt-Winkelmann-Stiftung


Der Kirchenkreisrat berief als Vorstandsmitglieder der Kurt-Winkelmann-Stiftung folgende Personen: Oberkirchenrat Bernd Steinhäuser; Oberkirchenrat Olaf J. Mirgeler (beide Schwerin), Pastorin Magdalena Rauner (Burg Stargard), Landwirt Friederich-Karl Kühne (Friedrichsruh) und Jürgen Sill (Kirchenkreisverwaltung, Neubrandenburg). Der Berufungszeitraum beträgt sechs Jahre.

 

Hintergrund: Die Kurt Winkelmann Stiftung ist eine kirchliche Stiftung öffentlichen Rechts. Sie wurde nach dem Namen des ehemaligen Landessuperintendenten des Kirchenkreises Stargard, Kurt Winkelmann (gestorben 1996) benannt. Ihr Ziel ist es, einen Beitrag zur Bewahrung der Schöpfung im Bereich des Kirchenwaldes zu leisten. Kurt Winkelmann hat sich in besonderer Weise für dieses Anliegen eingesetzt. Mehr: www.winkelmannstiftung.de

 

Gewährt: Darlehen für Neubauten der Suchtkrankenhilfe in Schwerin


Der Kirchenkreisrat gewährt laut der Vergaberichtlinie für den Diakoniefonds und eines Prüfungsberichts zur Beurteilung zweier Investitionsmaßnahmen der Evangelischen Suchtkrankenhilfe Mecklenburg-Vorpommern gGmbH ein qualifiziertes Nachrangdarlehen in Höhe von 500.000 Euro zur Mitfinanzierung des Projektes. Zudem gewährte der Kirchenkreisrat für den Neubau einer Therapiewerkstatt in Schwerin ebenfalls ein qualifiziertes Nachrangdarlehen in Höhe von 500.000 Euro.

 

Erteilt: Einvernehmen zu Gemeinde-Vereinigung


Der Kirchenkreisrat erklärte sein Einvernehmen zur Vereinigung der zwei Gemeinden Rehna und Meetzen zur Kirchengemeinde Rehna-Meetzen. Sitz der  Kirchengemeinde ist Mühlenstraße 13 in 19217 Rehna. Dem Kirchengemeinderat gehören 12 Mitglieder an. Die neue Kirchengemeinde hat rund 880 Mitglieder.

 

Zugeordnet: Stellen in der Kirchenregion Mecklenburgische Schweiz


Neu geordnet wird der Stellenplan in der Kirchenregion Mecklenburgische Schweiz. Konkret zugeordnet werden soll die Pfarrstelle der Kirchengemeinde Neukalen (100%) den Kirchengemeinden Neukalen und Hohen Mistorf, die damit einen Pfarrsprengel bilden. Pfarrsitz ist Neukalen. Dieser Vorschlag wird der Synode noch zur Beschlussfassung vorgelegt.


Zudem wird dem neuen Pfarrsprengel eine Gemeindepädagogenstelle im Umfang von 75% zugeordnet. Dienstsitz für die Gemeindepädagogenstelle ist Hohen Mistorf. Dafür sind die Stellenanteile von 62,5%, welche bisher Bülow/Hohen Mistorf zugeordnet waren und von 12,5%, welche bisher Neukalen zugeordnet waren, zusammengeführt worden.

Quelle: ELKM (cme)