Pommerschen Kirchenkreisrat: Vielfältige Sanierungsmaßnahmen
03.02.2022 · Greifswald. Der Kirchenkreisrat (KKR) des Pommerschen Evangelischen Kirchenkreises (PEK) beschloss in seiner jüngsten Sitzung, die per Videokonferenz stattfand, für insgesamt neun Sanierungs- und Restaurierungsvorhaben Anträge an den Denkmalfonds 2022 der Nordkirche zu stellen. Die Gesamthöhe der beantragten Zuschüsse beträgt 69.014,43 Euro.
Konkret handelt es sich bei den vielfältigen Maßnahmen um die Sicherung des Sgraffito-Frieses in der Schlosskirche Deyelsdorf (LK Vorpommern-Rügen), die Sicherung des Dachs des Mausoleums auf dem Kirchhof in Sommersdorf (LK Mecklenburgische Seenplatte), die Reparatur der Glockenanlage der Kirche Buchar (LK Mecklenburgische Seenplatte), die Ertüchtigung des Gestühls der Kirche Lebbin (LK Mecklenburgische Seenplatte), die Sanierung der Westvorhalle und der Turmhalle der Kirche St. Marien Greifswald (LK Vorpommern-Greifswald), die Sanierung der Schlosskapelle Griebenow (LK Vorpommern-Greifswald), die Restaurierung des Innenraums der Irmgardkapelle Stretense (LK Vorpommern-Greifswald), eine Leinwandgemälde-Restaurierung in der Pasewalker Marienkirche (LK Vorpommern-Greifswald) sowie die Pfeiler-Sicherung der Kirche Rossin (LK Vorpommern-Greifswald). Die Gesamtkosten für die Umsetzung der genannten Vorhaben belaufen sich auf mehr als 1,6 Millionen Euro.
Klausurtagung verschoben
Der Kirchenkreisrat plant einen Klausurtag am 18. Juni zur Gebäudenutzungs- und Strukturplanung im PEK. Ursprünglich war zu diesem Thema eine mehrtägige Zusammenkunft im März vorgesehen. Aufgrund der derzeit wieder sehr schwer abzuschätzenden Entwicklung der Pandemie entschied der KKR nun aber, das Treffen zu verlegen und zu verkürzen. Stattfinden soll der Klausurtag entweder im Greifswalder Lutherhof oder im „Haus der Stille“ in Weitenhagen.
Außerdem befasste sich der KKR in der Sitzung unter anderem mit kirchenaufsichtlichen Genehmigungen, mit der Finanzsatzung, mit dem geplanten Ausbau der Ton- und Videotechnik im Greifswalder Lutherhof sowie mit mehreren Personalfragen. Zudem beschloss der KKR mit Blick auf die ab 1. Januar 2023 geltende Umsatzsteuerpflicht für Kirchengemeinden und andere kirchliche Körperschaften, eine steuerliche Analyse und Beratung in Auftrag zu geben. Die nächste Sitzung des Kirchenkreisrats findet am 8. März 2022 statt.
Quelle: PEK (sk)