Pommerschen Kirchenkreisrat: Sonnenenergie vom Kirchendach

Der pommersche Kirchenkreisrat hat Grundsätze und Empfehlungen zur Errichtung von Photovoltaikanlagen auf kirchlichen Ländereien und Dächern beschlossen.

Foto: PEK/R. Neumann

10.03.2022 · Greifswald. Der Kirchenkreisrat (KKR) des Pommerschen Evangelischen Kirchenkreises (PEK) hat in seiner jüngsten Sitzung, die im Greifswalder Lutherhof sowie per Videokonferenz stattfand, Grundsätze und Empfehlungen zur Errichtung von Photovoltaikanlagen (PVA) auf kirchlichen Ländereien beschlossen.

Die Empfehlungen waren in einem gemeinsamen eng abgestimmten Entwicklungsprozess von Vertretenden des mecklenburgischen und des pommerschen Kirchenkreises entwickelt worden. Damit stehen den Kirchengemeinden und den Grundstücksabteilungen nun praxistaugliche Leitlinien zur Verfügung. Zudem vertreten die beiden Kirchenkreise im Land Mecklenburg-Vorpommern bezüglich der PVA-Errichtung damit gemeinsame und einheitliche Standpunkte. Gemäß der Empfehlungen können neben Flächen in sogenannten benachteiligte Gebieten im Sinne des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), wie beispielsweise Streifen an Autobahnen, nun auch außerhalb des EEG-Bereichs PVA auf landwirtschaftlich genutzten Grünlandflächen und Ackerflächen mit maximal 25 Bodenpunkten errichtet werden. Dabei sei der Betrieb von sogenannten Agro-Photovoltaikanlagen wünschenswert, die eine kombinierte Nutzung ermöglichen, so die Empfehlung. Eine Konkurrenz zwischen der Lebensmittelerzeugung und dem Betrieb von PVA solle vermieden werden und es sei sinnvoll, dass der Anteil der durch PVA genutzten Grünland- und Ackerflächen 20 Prozent nicht überschreite. Zudem empfiehlt das beschlossene Grundsatzpapier den Kirchengemeinden die Nutzung von Dächern geeigneter kirchlicher Gebäude und Kirchen, letztere selbstverständlich in Abstimmung und Zusammenarbeit mit der Landeskirche und den Denkmalschutzbehörden.

 

Unterstützung für Kulturkirche Stralsund

 

Der Kirchenkreisrat unterstützt die Kulturkirche St. Jakobi Stralsund im Jahr 2023 mit 2.500 Euro aus der allgemeinen Rücklage. Zudem beschloss der KKR, für die Kulturkirche beim Tourismusfonds der Nordkirche eine Förderung in Höhe von 7.500 Euro zu beantragen. Mit diesen dann insgesamt 10.000 Euro wäre die Finanzierung für ein weiteres Jahr gesichert, da die Bischofskanzlei in Greifswald und die Hansestadt Stralsund bereits ihre finanzielle Unterstützung zugesagt haben. Das kreisdiakonische Werk (KDW) Stralsund betreibt seit dem Jahr 2003 die multifunktionale Kulturkirche St. Jakobi in der Stralsunder Altstadt und ist dabei auf finanzielle Hilfe angewiesen. Bisher konnte die Unterstützung seitens des pommerschen Kirchenkreises aus dem Fonds für Tourismus der Nordkirche abgesichert werden, dieser ist jedoch ausgeschöpft. Durch die Rückgabe beantragter aber nicht benötigter Mittel in Höhe von 7.500 Euro ist nun ein Förderantrag noch einmal möglich geworden. Die Arbeit des KDW in der Kulturkirche habe für die gesamte Region Bedeutung und Strahlkraft, so der KKR zu dem Beschluss. Zwar würden die finanziellen Spielräume zunehmend kleiner, doch sei die Kulturkirche so bedeutsam, dass es für ein weiteres Jahr gelungen sei, den Betrieb zu gewährleisten. Dies sei besonders dem Engagement seitens der Hansestadt Stralsund und von Bischof Tilman Jeremias zu verdanken. Die Kulturkirche bezeichnete der Kirchenkreisrat als einen Ausdruck der jahrelangen fruchtbaren und erfolgreichen Zusammenarbeit mit der Stadt Stralsund. „Die vielseitige diakonische und kulturelle Arbeit in der Kulturkirche ist es wert, dafür Rücklagen des Kirchenkreises einzusetzen“, sagte der Vorsitzende des Kirchenkreisrats, Propst Gerd Panknin. „Der Kirchenkreis kommt damit auch seinen Verpflichtungen gegenüber den Menschen, der Stadt Stralsund und dem KDW nach. Für die Zeit nach 2023 müssen neue Wege der Unterstützung gefunden werden. Wir werden an Lösungen arbeiten, wie wir die Kulturkirche auch in den kommenden Jahren erhalten können und Wege der Finanzierung suchen“, versicherte der Propst.

 

Bericht der Flüchtlingsbeauftragten

 

Die Flüchtlingsbeauftragte des Pommerschen Evangelischen Kirchenkreises, Christine Deutscher, berichtete den Mitgliedern des Kirchenkreisrats über die Situation bezüglich der derzeit in der EU eintreffenden Geflüchteten aus der Ukraine. „Es kommen vor allem Frauen und Kinder, Männer bleiben aufgrund der Wehrpflicht größtenteils in der Ukraine oder gehen sogar gezielt zurück, um zu kämpfen“, so die Flüchtlingsbeauftragte. Es herrsche überall in Europa eine große Welle der Solidarität. Die Menschen würden an allen betreffenden Grenzen unbürokratisch durchgelassen. In Deutschland gebe es einen Abschiebestopp, damit bereits hier lebende Ukrainerinnen und Ukrainer bleiben können. „In den Landkreisen werden die Erfahrungen aus der Zeit der Fluchtbewegungen aus Syrien aktiviert.“ Bei den Landkreisen könnten sich auch Menschen melden, die Unterkünfte suchen. Die Greifswalder Domgemeinde habe bereits eine Familie untergebracht, zudem gebe es in zahlreichen Kirchengemeinden im Kirchenkreis regelmäßige Friedensgebete. Christine Deutscher wies darauf hin, dass Hilfe für die hier eintreffenden Menschen noch sehr lange benötigt werde. Nach den Fragen nach Unterkunft und Versorgung werde es um Arbeit, Kitaplätze und Schulunterricht gehen. Die derzeit vor allem in Berlin eintreffenden Menschen sollen bundesweit möglichst großflächig verteilt werden, das könne längerfristig auch eine große Bereicherung sein, so Christine Deutscher. Der Kirchenkreisrat äußerte nach dem Bericht seine Erschütterung über den Krieg in der Ukraine und seine Folgen für die europäische Friedensordnung und sicherte den fliehenden Menschen seine Hilfsbereitschaft zu. „Wir nehmen die Not der Ukrainerinnen und Ukrainer in unsere Gebete auf“, so Propst Gerd Panknin.

 

Berufung in die Bibelgesellschaft

 

Der Kirchenkreisrat berief Dr. Tobias Sarx als Vertreter des pommerschen Kirchenkreises in die Mecklenburgische und Pommersche Bibelgesellschaft. Er tritt ab dem 1. Juni die Nachfolge der Stralsunder Pröpstin Helga Ruch an, die Ende Mai in den Ruhestand geht. Die Aufgabe der PEK-Vertretung in der Bibelgesellschaft übernimmt üblicherweise der Propst oder die Pröpstin der Propstei Stralsund, da sich der Kern der Arbeit der Mecklenburgischen und Pommerschen Bibelgesellschaft im Bibelzentrum Barth befindet, das in der Propstei Stralsund liegt.

 

Außerdem befasste sich der KKR in der Sitzung unter anderem mit zahlreichen Personalfragen, mit Vermögensangelegenheiten und Darlehensaufnahmen, mit der Vorbereitung der Frühjahrssynode, mit dem zusätzlichen Verwaltungsaufwand durch die bundesweite Grundsteuerreform, mit Anpassungen der Kirchenkreissatzung sowie mit Absprachen bezüglich des nächsten gemeinsamen Treffens der beiden Kirchenkreise Mecklenburg und Pommern. Die nächste Sitzung des Kirchenkreisrats findet am 5. April 2022 statt.

Quelle: PEK (sk)