Pommersche Kirchenkeissynode Einheitliches Arbeitsrecht in der Nordkirche ermöglicht

Propst Gerd Panknin brachte die Beschlussvorlage für ein einheitliches Arbeitsrecht in der Nordkirche in die Synode des Pommerschen Evangelischen Kirchenkreises ein.

Foto: kirche-mv.de/D. Vogel

12.11.2022 · Greifswald. Nach gründlicher Aussprache ermöglichte die Pommersche Kirchenkreissynode am heutigen Sonnabend eine einheitliche Arbeitsrechtssetzung innerhalb der Nordkirche. Mit klarer Mehrheit stimmten die anwesenden Synodalen den Regelungen zu, die künftig für alle privatrechtlich beschäftigten Mitarbeitenden der verfassten Nordkirche in Ost und West gleichermaßen gelten sollen.

Vorausgegangen waren der Entscheidung langwierige, teils komplizierte Verhandlungen, da die beiden Kirchenkreise in Mecklenburg-Vorpommern der Umsetzung zustimmen müssen, also gewissermaßen ein Vetorecht haben. Die Synode des Evangelisch-Lutherischen Kirchenkreises Mecklenburg hatte auf ihrer jüngsten Synode im vergangenen Oktober den Weg für das einheitliche Arbeitsrecht ihrerseits bereits freigemacht.

 

Langer Weg zu gemeinsamen Regelungen

 

Während ihrer Gründung im Jahr 2012 legte die Nordkirche fest, dass die arbeitsrechtlichen Regelungen der früheren Landeskirchen Mecklenburgs, Pommerns und Nordelbiens in ihren jeweiligen Gebieten zunächst fortgelten. Das bedeutet, dass bisher in der Nordkirche gleichrangig zwei Formen der Arbeitsrechtssetzung nebeneinander existieren. Für Beschäftigte in Hamburg und Schleswig-Holstein handeln im Rahmen des sogenannten Zweiten Wegs Gewerkschaften und der kirchliche Arbeitsgeberverband den Tarifvertrag aus. In Mecklenburg und Pommern sitzen sich Vertretende der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber in einer paritätisch besetzten Kommission in Form des „Dritten Wegs“ gegenüber und verhandeln den Tarifvertrag. Die geplante einheitliche Arbeitsrechtssetzung in der Nordkirche beruht im Wesentlichen auf drei Eckpunkten: dem Arbeitgeberverband, dem Manteltarifvertrag und dem Überleitungsvertrag.

 

Mantelvertrag orientiert sich am öffentlichen Dienst

 

Der neu gebildete Verband kirchlicher und diakonischer Dienstgeber in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (VKDN) tritt als Dienstgeberverband auf. Dieser kann Tarifverträge nur mit Gewerkschaften abschließen, die sich vertraglich den Grundlagen einer kirchengemäßen Tarifvertragsbeziehung verpflichtet haben. In der VKDN-Satzung ist ausdrücklich die Möglichkeit geschaffen, dass Kirchenkreissynoden für ihre Kirchengemeinden und den Kirchenkreis beziehungsweise die Kirchenkreise einen oder mehrere Vertretende wählen können, die für die je einzelnen Mitglieder das Stimmrecht in der Mitgliederversammlung ausüben. Beginnend mit dem 1. Juli 2023 soll ein einheitlicher Manteltarifvertrag - also eine Arbeitsvertragsgrundlage für alle Mitarbeitenden der Nordkirche - gelten, der aus beiden bisherigen Systemen neu gefasst wird und sich zudem am öffentlichen Dienst (TVÖD) orientiert.

 

Nordkirche trägt Mehrkosten

 

Jetzt ist es Aufgabe des Arbeitgeberverbandes und der gewerkschaftlichen Seite, in diesem Fall Verdi und die Kirchengewerkschaft, diesen Vertrag zu schließen. Darüber hinaus ist der Überleitungsvertrag zwischen dem Arbeitgeberverband VKDA und den Gewerkschaften auszuhandeln. Dieser soll regeln, wie die rund 1.000 Mitarbeitenden der beiden Kirchenkreise Mecklenburg und Pommern aus dem Bereich der Kirchlichen Arbeitsvertragsordnung (KAVO-MP) in das Tarifrechtswerk des KAT (Kirchlicher Arbeitnehmer- und Arbeitnehmerinnen-Tarifvertrag) übergeleitet werden. Ziel dabei ist es, dass niemand schlechter gestellt oder bei veränderter Einstufung eine Besitzstandszulage gezahlt wird. Eventuell mögliche Mehrkosten bei der Überleitung werden solidarisch und gemeinschaftlich von der Nordkirche getragen. Dies betrifft auch die Personalkosten, die durch den erhöhten Arbeitsaufwand in den Personalabteilungen der Kirchenkreisverwaltungen in Schwerin und Greifswald durch zeitweilige Aufstockungen entstehen.

 

 Propst Gerd Panknin: Nordkirche ist Vorreiter

 

„Dies ist ein sehr gewichtiger Beschluss. Wir erleben heute einen großen Moment der Solidarität innerhalb der Landeskirche“, sagte Propst Gerd Panknin zu der Beschlussfassung. „Diese Entscheidung ermöglicht nun endlich die vollständige Gleichstellung aller Mitarbeitenden in der gesamten Nordkirche. Das ist etwas ganz Besonderes, ganz gleich, ob jemand in einem Kirchenkreis der Nordkirche in den alten oder in den neuen Bundesländern tätig ist“, freute sich Gerd Panknin. Die Nordkirche sei damit nicht nur ein Vorreiter des Zusammenwachsens, sondern setze auch ein deutliches Zeichen der Gemeinschaft, indem diese Vereinheitlichung gemeinsam gestemmt werde, so der Propst.

 

Weitere Informationen und Bilder: 10. Tagung der II. Kirchenkreissynode

Quelle: PEK (sk)