Mecklenburgischer Kirchenkreisrat: Digitale Strategie soll Verwaltung für Kirchengemeinden erleichtern
23.09.2022 · Güstrow. Eine digitale Strategie, der Entwurf des Haushaltsplanes 2023, sowie die das Projekt „Kirchenpost“ als ein Baustein der Mitgliederkommunikation standen im Mittelpunkt der jüngsten Sitzung des mecklenburgischen Kirchenkreisrates in Güstrow.
Der Kirchenkreisrat beschloss die Planung und Umsetzung eines Katalogs zu Digitalisierung im Kirchenkreis. Dieser hat zum Ziel, Verwaltungsprozesse in der Kirchenkreisverwaltung sowie in der Interaktion zwischen Kirchenkreisverwaltung und den 202 Kirchengemeinden sowie den 152.000 Gemeindemitgliedern zu überprüfen, anzupassen und durch den Einsatz digitaler Lösungen zu unterstützen.
Die Kirchenkreisverwaltung wurde mit der Erarbeitung und Vorlage einer digitalen Agenda mit Hilfe externer Unterstützung beauftragt. Dabei gilt es, Oberziele zu definieren und Handlungsfelder festzustellen. Der Kirchenkreisrat bat die IT-Arbeitsgruppe, anschließend die digitale Agenda umzusetzen, im Einzelnen: die Themenfelder zu priorisieren, Einzelmaßnahmen zu definieren, den Umfang der erforderlichen finanziellen und personellen Ressourcen zu ermitteln, und die Umsetzung der Einzelmaßnahmen zu begleiten.
Abgestimmt: Tagesordnung für Herbstsynode
Einvernehmen zwischen dem Präsidium, vertreten durch Vizepräses Prof. Dr. Schulze, und den Mitgliedern des Kirchenkreisrates wurde hinsichtlich der Tagesordnung der nächsten Herbstsynode vom 21. bis 22. Oktober 2022 hergestellt. So werden u.a. in Güstrow die Stiftung „Kirchliches Bauen in Mecklenburg und die Stiftung „Kirche mit Anderen“ berichten. Zudem steht die Besetzung eines Wahlausschuss für die Wahl einer Pröpstin oder eines Propstes mit Dienstsitz in Parchim an.
Hintergrund: Propst Dirk Sauermann hatte im Juni seinen Rückzug vom Amt aus vornehmlich gesundheitlichen Gründen für den Herbst 2023 angekündigt. Der Theologe steht zudem bisher dem Kirchenkreisrat vor.
Beraten: Haushaltsplanentwurf für den Kirchenkreishaushalt 2023
Der Kirchenkreisrat beriet in erster Lesung den Haushaltsplanentwurf des Kirchenkreishaushalts 2023 und legte diesen mit einigen Änderungen anschließend dem Finanzausschuss der Kirchenkreissynode zur weiteren Beratung vor. Abgestimmt werden soll der Etat auf der Herbstsynode im Oktober.
Ausgewertet: Kirchenpost-Projekt in Mecklenburg
Als mecklenburgischer Projektbeauftragter wertete Pressesprecher Christian Meyer das bisherige Projekt „Kirchenpost“ anhand einer Präsentation aus und skizziert erste Vorschläge zur möglichen Fortsetzung. Bisher seien „drei Briefe als ein Baustein der nötigen Mitgliederkommunikation versandt worden – alle zufällig in der Zeit der Pandemie, in der die Kommunikation mit den 152.000 mecklenburgischen Kirchenmitgliedern auch in den 202 Kirchengemeinden schwierig war“. So gesehen haben die Briefe eine zusätzliche Bedeutung neben ihren inhaltlichen Aspekten gehabt.
Vor dem Hintergrund von vielen positiven und einigen kritischen Rückmeldungen sowie einer detaillierten Auswertung der „Kirchenpost“ in der bayerischen Landeskirche, deren Ergebnisse allgemein übertragbar seien, so Pressesprecher Meyer, „zeigten sich positive Effekte dieser Art der Mitgliederkommunikation. So werden die Relevanz von Kirche im eigenen Leben und die Bindung zur Institution Kirche deutlich gestärkt“:
In der Diskussion wurde von den Mitgliedern des Kirchenkreisrates festgehalten, dass in Kooperation mit anderen Kirchenkreisen das Projekt möglichst fortgeführt werden sollte. Der grafische Aufwand zur Gestaltung der Mitgliederbriefe soll beibehalten werden, damit sich die Post wohltuend abhebt. Zugleich ist laut Kirchenkreisrat die weitere Unterstützung des Kommunikationswerkes der Nordkirche unverzichtbar und sollte als Dienstleistung der Landeskirche eingefordert werden. Inhaltlich ist stärker zu verdeutlichen, dass Kirche noch mehr sei als die Vorort-Kirchengemeinde. Im Haushalt des Kirchenkreises sind weiterhin jährlich 70.000 Euro für das Projekt „Kirchenpost“ einzustellen.
Eingesetzt: Arbeitsgruppe „Segensfeiern“
Die KGR-Mitglieder setzten zudem die Arbeitsgruppe (AG) „Segensfeiern“ des Kirchenkreises. Ihr Auftrag: Für den Kirchenkreis Mecklenburg und den Sprengelkonvent eine Einschätzung zu erarbeiten, ob, und wenn ja unter welchen Bedingungen, „Segensfeiern für konfessionslose Jugendliche“ im Kirchenkreis etabliert werden können.
In diesem Zusammenhang soll u.a. die „Segensfeier für konfessionslose Jugendliche“ theologisch reflektiert und inhaltlich diskutiert werden, insbesondere hinsichtlich des Verhältnisses der Segensfeier zur Konfirmation sowie des Segensverständnisses beider Kasualien. Der Arbeitsgruppe gehören u.a. an: Pröpstin Britta Carstensen, Propst Dirk Fey, Emilia Handke (Predigerseminar Nordkirche), Felicitas Rohde-Schaeper, Pastor Martin Doß (KG Staven), Kinder- und Jugendpastorin Hanna Wichmann und KKR-Mitglied Dr. Patrick Scott-Dingle.
Besetzt: Pfarrstellen für Vertretungsdienste
Die 4. Pfarrstelle für pfarramtliche Vertretungsdienste in Mecklenburg-West wird mit Wirkung vom 1. November 2022 mit Pastorin Constanze Helmers (Schwerin) für die Dauer von acht Jahren besetzt. Der Stellenumfang beträgt 75 Prozent. Für die Propstei Neustrelitz besetzte der Kirchenkreisrat ab dem 1. Dezember 2022 0,25 VbE einer Verfügungsstelle mit Pastor Raikin Dürr für Vertretungsdienste in der westlichen Müritzregion und ebenfalls ab dem 1. Dezember 2022 0,25 VbE einer Verfügungsstelle mit Pastorin Martina Lukesova für pastorale Dienste nach näherer pröpstlicher Weisung.
Übertragen: Betreuung des Pilgerwegs Mecklenburgische Seenplatte
Durch Nutzung von Verfügungsstellenanteilen und Mitarbeiterstellenanteilen aus vakanten Personalmitteln des Kirchenkreises konnte der Kirchenkreisrat Frau Felicitas Rohde-Schaeper mit der Betreuung des Pilgerwegs Mecklenburgische Seenplatte und für pastorale Vertretungsdienste nach näherer pröpstlicher Weisung ab dem 1. Dezember 2022 für 8 Jahre beauftragen. Die Betreuung des Pilgerweges und die Vertretungsdienste werden zu je 50 Prozent wahrgenommen.
Festgestellt: amtliche Bezeichnungen der örtlichen Kirchen
Der Kirchenkreisrat beschloss eine Liste mit den amtlichen Bezeichnungen der örtlichen Kirchen im Evangelisch-Lutherischen Kirchenkreis Mecklenburg mit Bezugnahme auf die jeweilige Beschlussfassung im Kirchengemeinderat zur Namensfeststellung bzw. Namensänderung der örtlichen Kirchen.
Hintergrund: Die örtlichen Kirchen sind Körperschaften des Öffentlichen Rechts und Eigentümerinnen von Grund und Boden sowie den darauf stehenden Gebäuden. Die Namen der örtlichen Kirchen erscheinen im Grundbuch und sind in Verträgen, insbesondere mit Erbbauberechtigten, Pächtern und Architekten aufzuführen. Dabei ist es wichtig, dass für ein und dieselbe örtliche Kirche auch eine einheitliche Bezeichnung verwendet wird. Dies betrifft auch die Umschrift auf den Siegeln.
Das Landeskirchenamt hatte zuvor geprüft, ob diese Feststellung anhand der Akten erfolgen könnte. Es hat sich jedoch herausgestellt, dass dies kein erfolgversprechender Weg ist, da sich die Namen und Schreibweisen in den zurückliegenden Jahrzehnten immer wieder verändert haben.
Quelle: ELKM (cme)