Mecklenburgische Synodale berieten digitale Agenda, Stellen- und Gebäudeplanung Mitfinanzierung eigener Windenergie-Anlagen auf Kirchenland möglich

Die Synode stimmt ab.

Foto: C. Meyer

18.03.2023 · Güstrow. Rückenwind für die Energiegewinnung aus Windkraft und Sonne: Das Kirchliche EnergieWerk (KEW) bekommt einmalig einen finanziellen Rahmen mit einem Gesamtvolumen in Höhe von sechs Millionen Euro. Damit sollen Projekte „erneuerbarer Energie“ mitfinanziert werden. Dies beschloss die mecklenburgische Kirchenkreissynode am Wochenende (17.-18. März) in Güstrow und untersetzt damit den eigenen Klimaschutzplan 2030 des Kirchenkreises.

Die Mittel werden stufenweise in projektbezogenen Einzeldarlehen ausgereicht und zuvor im Kirchenkreisrat jeweils beraten und beschlossen, betonte Propst Marcus Antonioli. Geplant seien Windenenergie-Anlagen (WEA) auf kirchlichen Ländereien und Photovoltaik-Anlagen (PVA) auf Dächern und Land. „Wir warten derzeit auf die Genehmigung von fünf WEA“, so Geschäftsführer Rüdiger Ost von KEW. Weitere Projekte seien geplant. Hintergrund: Seit 2019 hingen generell staatliche Genehmigungen in MV in der Warteschleife. Jetzt hat die Landesregierung endlich grünes Licht für neue Windräder in Aussicht gestellt.

 

Eine moderne Windenergie-Anlage kostet zwischen 6,5 bis 7 Millionen Euro. „Üblich ist, bis zu 80 Prozent dieser Baukosten über Bankdarlehen zu finanzieren. Die fehlenden 20 Prozent sind als Eigenmittel aufzubringen. Das KEW ist von den Gesellschaftern, dem Kirchenkreis Mecklenburg und dem Kommunalversorger WEMAG bisher allerdings nicht so ausgestattet worden, dass es über die erforderlichen Eigenanteile verfügen würde“, begründete Propst Antonioli und ergänzte: „Wenn der Kirchenkreis Mecklenburg an seinem ursprünglichen Ziel festhalten möchte, dass das KEW nicht nur Projektierungen voranbringt, sondern dass der Kirchenkreis über die Gesellschaft selbst Anlagen errichtet und betreibt, sind die erforderlichen Eigenmittel zur Verfügung zu stellen“, so der für die Verwaltung zuständige Propst. Bei der Finanzierung werde sich die WEMAG dann jeweils zur Hälfte beteiligen. Aus den Erträgnissen aus dem Betrieb der künftigen Anlagen kann kirchliche Arbeit unterstützt werden. Die Synodalen folgten dem Vorschlag und stimmten dem finanziellen Rahmen für eine eigene regenerative Energiegewinnung einstimmig zu.

 

Digitale Lösungen für Verwaltungsvorgänge und Kommunikation

 

Breite Zustimmung gab es ebenso zur Digitalen Agenda für den Kirchenkreis Mecklenburg, die das Ziel verfolgt, „Verwaltungsprozesse in der Kirchenkreisverwaltung sowie in der Interaktion zwischen Kirchenkreisverwaltung und den 202 Kirchengemeinden sowie den rund 147.600 Gemeindemitgliedern zu überprüfen, anzupassen und durch den Einsatz weiterer digitaler Lösungen zu unterstützen“, so Matthias Effenberger vom IT-Ausschuss des Kirchenkreisrates. Dafür werden neben Finanzen – rund 1 Million Euro für die kommenden Jahre – zudem befristet vom 1. Mai 2023 bis 30. April 2028 fünf Projektstellen für Digitalisierung eingerichtet.

 

Damit sollen u.a. eine elektronische-Aktenführung, ein Dokumenten-Management-System und digitale Personalakten sowie überall einheitliche IT-Systeme eingeführt werden. Beispielsweise werde so „die papierhafte Verarbeitung von Buchhaltungsbelegen bald der Vergangenheit angehören“, so AG-Vorsitzender Effenberger. Darüber hinaus sollen digitale Tools helfen, die Verwaltung und Gemeindearbeit effizienter und leichter zu gestalten. Effenberger: „Nur dies sichere den Anschluss an die Gesellschaft und führe dazu, Kosten zu minimieren und Ressourcen besser auszunutzen. Zugleich wird unsere Kirche so als Arbeitgeber attraktiver.“

 

Nachsteuern: Stellenpläne für Kirchengemeinden ab 2025

 

Ausführlich stellte Propst Dirk Sauermann den 55 Synodalen und den Jugendvertretern die Ergebnisse der Kirchenkreisrats-Arbeitsgruppe zum Stellenplanung vor. Die Ergebnisse zur Gebäudeplanung und zu den Diensten und Werken erläuterten Propst Marcus Antonioli bzw. Pröpstin Britta Carstensen. Alle Vorschläge sollen bis Ende April in den Ausschüssen weiter diskutiert werden. Einige Ausschüsse baten vor einem Votum noch um detaillierteres Zahlen- und Faktenmaterial. Zudem beschlossen die Synodalen auf Antrag des Theologischen Ausschusses einen Begleitausschuss für den Prozess zum gemeindlichen Stellenplan und zur Gebäudeplanung einzusetzen. Weiterhin sollen flankierende Maßnahmen beraten werden, um trotz ausgedünnter Strukturen lebendige Kirche im ländlichen Raum zu gestalten und parallel eine geistliche Debatte darüber anzustoßen.

 

Rückblickend schaute Propst Sauermann auf den 2014 begonnenen Prozess „Stadt-Land- Kirche – Zukunft in Mecklenburg“, der letztlich in einer PfarrGemeindeHaus-Planung und 2019 in einem realistischen und solidarischen Stellenplan für die Kirchengemeinden mündete. Inzwischen habe sich allerdings vieles verändert, so gab es u.a. 48 Fusionen von Kirchengemeinden. Zudem sank die Mitgliederzahl mehr als erwartet und es gibt die Vorgabe fünf Prozent der Haushaltsmittel einzusparen. Parallel beschloss die Nordkirche 2019 ein Personalplanungsförderungsgesetz. Dieses sieht vor, dass Kirchenkreisen, Hauptbereichen und Landeskirche für Pfarrstellen eine bestimmte Anzahl an Pastorinnen und Pastoren, berechnet in Vollbeschäftigungseinheiten (VbE), zugeteilt werden.

 

„Aktuell besetzt sind bei Pfarrstellen im Kirchenkreis 153,50 VbE, das Soll für das Jahr 2030 liegt bei 122 VbE für die Gemeinden und die Dienste und Werke“, so Propst Sauermann und betonte, dass diese Vorgabe nur durch Veränderung der bisherigen Stellenplan-Kriterien erreichbar sei. Vor diesem Hintergrund hat eine AG zwei Modelle eines Stellenplanes für die Gemeinschaft der Dienste ab 2025, also die Pastorenschaft, die gemeindepädagogischen Mitarbeitenden, die Kirchenmusikerinnen und -musiker, die Küsterinnen und Küstern/ Verwaltungsmitarbeitenden erarbeitet. Sauermanns Fazit: „Die Ressourcen nehmen zwar ab, aber wir brauchen jede und jeden hauptamtlich Mitarbeitende/n in unseren Kirchengemeinden.“

 

Fortschreiben: PfarrGemeindehaus-Planung mittels Konzentration

 

Bei den Gebäuden müssen wir uns auf „eine Positivliste verständigen“, formulierte Propst Marcus Antonioli. Daher empfehle die AG Gebäudeplanung die Investitionsmittel des Kirchenkreises und der Gemeinden „für das betriebsnotwendige, realisierbare Anlagevermögen vorzuhalten. Ziel muss es sein, den Gebäudebestand zu verringern und die Investitionen auf Schwerpunkte zu verringern“.

 

Zugleich schlug die AG vor, Kirchengemeinden dadurch zu entlasten, dass diese „gar nicht mehr genutzte (winterfest gemachte) Kirchen in die Obhut des Kirchgenkreises abzugeben“. Zu prüfen wäre ebenso, wie „wenig genutzte Kirchen in den Kirchenkreis übergehen können und/oder durch eine verbindliche Nutzungsvereinbarung Dritten überlassen werden kann“, erläuterte der Propst. Diese und weitere konkrete Überlegungen werden jetzt in den Ausschüssen und später in den Regionalkonferenzen beraten. Antonioli: „Am Ende wird vom Bauausschuss und vom Kirchenkreisrat definiert, welche PfarrGemeinde-Häuser strategisch für die Gemeindearbeit Priorität haben, d.h. welche Häuser neben den Kirchen über das Jahr 2030 unbedingt weitergenutzt werden sollen.“ 

 

Einsparen: Budget der Dienste und Werke mit Augenmaß

 

„Die Einsparvorgabe von fünf Prozent lasse sich bei den Diensten und Werken, nur durch eine Verringerung der Pfarr- und Mitarbeitenden-Stellen erreichen“, skizzierte Pröpstin Britta Carstensen. Allerdings bedeute Stellenabbau schnell den Wegfall ganzer Arbeitsgebiete oder auch beispielsweise den Verlust von verlässlicher) Präsenz in Krankenhäusern. Daher sei zu diskutieren, welche Aufgaben der Dienste und Werke und welche Resonanzen in den Kirchengemeinden und in der Gesellschaft diese erfahren.

 

Darüber hinaus sei interessant, welche Arbeitsbereiche wichtige Kompetenzen und Unterstützung für die Kirchengemeinden sichern bzw. wichtige Präsenz an gesellschaftlichen Schnittstellen zur Gesellschaft leisten. Wünschenswert ist, herauszufinden, „welche Arbeitsgebiete als Schwerpunktthemen neu bearbeitet werden sollen; mit welcher Begründung wir welchen Arbeitsbereich grundlegend verändern oder ganz aufgeben wollen oder es müssen“, so die Pröpstin und ergänzte: Wir müssen dabei klären, „was unseren kirchlichen Auftrag stützt oder behindert und ob daher bestimmte Arbeitsgebiete bei Einsparungen und Veränderungen mit Augenmaß behandelt werden müssen, weil wir uns sonst möglicherweise selbst schwächen“.

 

Berichtet: Dienste und Werke mit interessanten Einblicken

 

Im Mittelpunkt der 14. Tagung der Synode standen ebenso die Berichte der Dienste und Werke, darunter des Zentrums Kirchlicher Dienste Mecklenburg (ZKD) sowie des Diakonischen Werkes MV, die „Einblick in ihre vielfältigen Aufgaben und ihr Wirken gaben“, so Präses Dr. Christoph Heydemann. Pastorin Dorothea Strube, die Leiterin des ZKD, unterstrich in ihrem letzten Bericht vor ihrem Ruhestand im Sommer: „In allen Diensten und Werken zeigt sich kirchliche Arbeit in großer Kreativität und Professionalität, mit Liebe zu den Menschen und mit geistlichem Tiefgang.“ Vor diesem Hintergrund wünschte sich die scheidende Leiterin, eine Verständigung im Blick auf Einsparungen, „welche Themen und Aufgaben im Kirchenkreis und in den Diensten und Werken zukünftig vorrangig bearbeitet und welche auf dieser Ebene auch losgelassen werden sollen“. Dafür setzte die Synode auf Antrag des Theologischen Ausschusses einen Begleitausschuss für den Stellenplan-Prozess des ZKD ein, der längerfristig beraten soll.

 

Beschlossen: Pfarrstellen für Vertretungsdienste

 

Es wird unbefristet vier weitere 100 Prozent-Pfarrstellen für kirchengemeindliche Vertretungsdienste im Kirchenkreis Mecklenburg geben. Dies beschlossen die Synodalen mit großer Mehrheit. Hintergrund: Vier Vertretungspfarrstellen in einem Umfang von drei Vollzeitstellen gibt es bereits, der Bedarf ist allerdings gestiegen. Der Einsatz der Inhaber dieser Pfarrstellen ist bei Vakanzen, Elternzeiten oder Sabbatzeiten in den Propsteien Neustrelitz, Parchim, Rostock und Wismar vorgesehen. Regelungen zum Einsatz von in dieser Weise beauftragten Pastorinnen und Pastoren soll die jeweilige Pröpstin oder der jeweilige Propst treffen.

 

Die Begründung: Die Anzahl von Vakanzen (unbesetzte Pfarrstellen) in den Propsteien (aktuell Neustrelitz 4, Parchim 9, Rostock 3, Wismar 5) stellen die verantwortlichen Pröpstin/ und die Pröpste zunehmend vor große Herausforderungen, verantwortbare Regelungen für die verbliebenen Pastorinnen und Pastoren zu finden. „Fehlende Bewerbungen auf freie Pfarrstellen und die bevorstehende Ruhestandswelle der geburtenstarken Jahrgänge der frühen 1960er-Jahre werden die Situation in den kommenden Jahren deutlich verschärfen“, so Pröpstin Britta Carstensen.

 

Mit dem Instrument der „Vertretungspfarrstellen“ ist der Pröpstin und den drei Pröpsten eine Möglichkeit gegeben, schnell und unkompliziert Lösungen zu finden. Der Dienst einer Vertretungspastorin bzw. eines Vertretungspastors in einer oder mehreren vakanten Kirchengemeinden ist immer nur die zweitbeste Lösung, schützt aber die verbliebenen Pastorinnen und Pastoren auf regulären Stellen vor Überlastung. Der Einsatz von Vertretungspastorinnen und Vertretungspastoren soll zu jeweils 100 Prozent in den Propsteien erfolgen.

 

Weitere Informationen und Bilder: 14. Tagung der II. Kirchenkreissynode

Quelle: ELKM (cme)