Mecklenburgischer Kirchenkreisrat mit Neubau zufrieden Zeitplan und Baukosten in Güstrow weitestgehend eingehalten
28.11.2023 · Güstrow. Mit Freude nahm der mecklenburgische Kirchenkreisrat den Abschlussbericht zum Neubau der Kirchenkreisverwaltung in Güstrow zur Kenntnis. Denn Zeitplan und Baukosten konnten trotz unruhiger Zeiten weitestgehend eingehalten werden. Auf der jüngsten Sitzung des Gremiums in Güstrow fielen weitere wichtige Beschlüsse.
Rückblende: Die Kirchenkreissynode hatte im September 2020 dem Neubau zugestimmt und ein Budget in Höhe von 6 Millionen Euro bereitgestellt. Der Kirchenkreisrat hatte später zudem eine außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 600.000 Euro für den Bau bewilligt. Es gelang ebenso noch mehr Fördergelder als gedacht einzuwerben. Das nach KfW-Standard am 21. Juni 2023 eingeweihte Gebäude mit 60 Arbeitsplätzen benötigt nur 55 Prozent der Energie eines konventionellen Neubaus und ist daher besonders umweltfreundlich.
„Trotz allgemeiner Baukostensteigerung – der größten seit der Einführung des Baukostenindexes – konnte die Kostensteigerung für das Verwaltungsgebäude, durch umsichtige Vorabeinkäufe und erhöhte Fördermittelbereitstellung in einem vertretbaren Rahmen gehalten werden“, so der Rechnungsprüfungsausschuss der Kirchenkreissynode in seinem Bericht. Weiter heißt es: Vierzehntägige Berichte an den Finanzausschuss, regelmäßige Berichte an den Kirchenkreisrat und die Synode stellten eine transparente Zusammenarbeit dar. So konnte in dieser besonderen Situation, geschuldet Corona und dem Krieg in der Ukraine, ein von allen Gewerken, den Mitarbeitern in der Verwaltung, dem Finanz- und Bauausschuss, dem Kirchenkreisrat, der Synode und unter der Aufsicht und Kontrolle von Bau-Fachbereichsleiter Kurt Reppenhagen ein termin-, qualitäts-, und klimagerechter Neubau eingeweiht werden.
Der Kirchenkreisrat dankte darüber hinaus insbesondere auch Herrn Thomas Brandt aus der Kirchenkreisverwaltung für sein großes Engagement bei der Baubegleitung und Frau Katrin Naßutt für die sehr gelungene Gestaltung der Innenräume und die Auswahl der Ausstattung. Einen besonderer Dank sprach das Gremium zudem den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen des Fachbereichs Innere Verwaltung und Organisationsentwicklung.
Berufen: fünf Mitglieder in die neu gewählte Kirchenkreissynode
Von den 55 Mitgliedern der III. Kirchenkreissynode wurden 50 gewählt und fünf sind laut Verfassung der Nordkirche vom Kirchenkreisrat zu berufen – auch um noch fehlende fachliche Kompetenzen in der Zusammensetzung der Synode auszugleichen. Vor diesem Hintergrund berief der Kirchenkreisrat folgende Mitglieder in die neue Synode, die sich am 15./16. März 2024 in Güstrow konstituiert: Carsten Levermann (Rostock), Christoph de Boor (Hohenzieritz), Frank Urbach (Broderstorf OT Pastow), Patrick Scott Dingle (Sternberg) und Änne Lange (Rostock) sowie die persönlichen Stellvertreter: Wilhelm-Ludwig Woest (Selmsdorf), Alexander Hanisch, (Blankensee), Prof. Dr. Wiegand-Hoffmeister (Bad Doberan), Annett Barkhahn (Goldberg) und Lars Müller (Rostock).
Bestätigt: Verfahren zur Erarbeitung der Stellenpläne der Kirchengemeinden
Der Kirchenkreisrat bestätigte das Verfahren zur Erarbeitung der Stellenpläne der Kirchengemeinden in den Kirchenregionen im Kirchenkreis Mecklenburg gemäß § 8 der Richtlinien über die Genehmigung der Stellenpläne der Kirchengemeinden. Zugleich wurde die Terminkette zur Umsetzung des Verfahrens bestätigt. (siehe Tabelle rechts, zum vergrößern bitte auf die Grafik klicken)
Empfohlen: Bildung von Pfarrsprengeln und Kirchengemeindeverbänden
Hinsichtlich der Umsetzung des durch die Synode beschlossenen Verfahrens für die Erarbeitung der Stellenpläne in den Kirchengemeinden empfiehlt der Kirchenkreisrat die Arbeit in kooperativen Räumen durch Fusionen von Kirchengemeinden, die verstärkte Bildung von Pfarrsprengeln sowie die Errichtung von Kirchengemeindeverbänden in den Kirchenregionen.
Hintergrund: Gemäß dem pastoralen Auftrag wird in allen Gebieten der Nordkirche eine flächendeckende Pfarrstellenversorgung gewährleistet. Mit seinem solidarischen Stellenplan garantiert der Kirchenkreis Mecklenburg darüber hinaus die Gemeinschaft der Dienste, um seinen Ressourcen gemäß dem pastoralen Auftrag in der Fläche multiprofessionell abzubilden.
„Um diesen Ansprüchen unter dem Aspekt sinkender Gemeindegliederzahlen gerecht zu werden, sind verstärkt Fusionen von Kirchengemeinden, Bildungen von Pfarrsprengeln und ggf. auch Errichtungen von Kirchengemeindeverbänden auch zur regionalen Anstellung der Mitarbeitenden unabdingbar“, so der Kirchenkreisrat.
Den bestehenden 19 Kirchenregionen im Kirchenkreis kommt dabei im Gespräch mit allen Beteiligten die Koordination, die Profilierung aber auch die Konzentration der kirchlichen Arbeit in den Sprengeln und Kirchengemeinden zu. Fusionen von Kirchengemeinden, so heißt es im Beschlusstext, sind „überall dort ernsthaft zu überdenken, wo Kirchengemeinden weniger Gemeindeglieder sammeln, als für eine volle Mitarbeitenden-Stelle notwendig sind und/oder wo eine Pfarrperson künftig mehr als zwei Kirchengemeinderäte zu begleiten hat“.
Gebeten: Verband soll Überleitung der Arbeitsverhältnisse in neuen Tarif anpassen
Vor neuer Beschlussfassung hob der Kirchenkreisrat seinen Beschluss aus der 60. Sitzung vom 1. September 2023 zum Thema Überleitung in den TV-KB in großen Teilen auf, weil es dazu im Nachgang Bedenken aus dem Landeskirchenamt gab.
Nunmehr bat der Kirchenkreisrat den Arbeitgeberverband für kirchliche und diakonische Dienstgeber in der Evangelisch-Lutherischen Kirche Norddeutschland (VKDN), mit den Gewerkschaften Verhandlungen aufzunehmen, über eine Änderung des Tarifvertrages zur Überleitung der Beschäftigten des Kirchenkreises Mecklenburg, der Kirchengemeinden sowie kirchlichen Körperschaften öffentlichen Rechts und deren rechtlich unselbstständige Dienste, Werke und Einrichtungen im Gebiet der beiden Kirchenkreise Mecklenburg und Pommern in den Tarifvertrag für Kirchliche Beschäftigte in der Nordkirche (TVÜ-TV KB).
Konkret soll möglichst eine Ergänzung im Überleitungstarifvertrag dahingehend erfolgen, dass es dem Kirchenkreis Mecklenburg ermöglicht werden soll, mit den jeweiligen Mitarbeitervertretungen Dienstvereinbarungen zugunsten der Beschäftigen in Bezug auf die Besitzstandszulagen abzuschließen. Sollte eine solche Regelung nicht zu vereinbaren sein, sollten die Änderungen jedenfalls beinhalten, dass etwaige lineare Erhöhungen auf die jeweiligen Besitzstandszulagen aufgrund des Wechsels von der KAVO in den TV KB nicht im Umfang zu 100 % angerechnet werden, sondern zu einem Anteil von z.B. 50 %.
Angeordnet: Einheitssiegeln für 72 Kirchengemeinden
Für 72 der insgesamt 202 mecklenburgischen Kirchengemeinden ordnete der Kirchenkreisrat die Führung eines Einheitssiegels an. Hintergrund ist das Kirchengesetz zur Vereinfachung des Siegelgesetzes, das jetzt vorsieht, solange ein ordnungsgemäßes Kirchensiegel nicht zur Verfügung steht, das Einheitssiegel zu verwenden“, so Verwaltungsleiterin Elke Stoepker, die die Kosten pro Siegel mit 30 Euro bezifferte.
Quelle: ELKM (cme)