Kirchenkreissynode Mecklenburg Zwei Stiftungen gaben Einblick in geförderte Projekte vor Ort
01.11.2023 · Güstrow. Auf ihrer Herbsttagung am Wochenende (27./28. Oktober 2023) in Güstrow gaben zwei Förder-Stiftungen des Kirchenkreises Mecklenburg der Kirchenkreissynode Einblick in ihre vielfältige Arbeit. Zudem berichteten der Kirchenkreisrat und die Kirchenkreisverwaltung, deren Berichte aufgrund der sehr gefüllten Tagesordnung ebenfalls vorab schriftlich vorlagen.
Zur Verteilung bei den beiden genannten Stiftungen kommen jährlich zum einen die Kapitalerträgnisse aus dem unangreifbaren Stiftungsvermögen und zum anderen Gelder aus der bayerischen Landeskirche, die mit Mecklenburg seit mehr als sieben Jahrzehnten partnerschaftlich verbunden ist.
So konnte die Stiftung „Kirchliches Bauen in Mecklenburg“ im Jahr 2022 insgesamt mehr als 20 Projekte unterstützen, darunter die Restaurierung des Altars in der Kirche Rethwisch und die Umsetzung des Marienaltar in der Klosterkirche Neukloster, die Restaurierung der Abendmahlsgeräte in der Kirche Neustadt-Glewe und ermöglichte weitere Baumaßnahmen an Kirchtürmen, Dächern und Glocken. „Unterm Strich konnten wir insgesamt rund 590.000 Euro ausreichen“, so Frank Claus, der Vorsitzende der Stiftung. Im laufenden Jahr 2023 rechne er mit rund 620.000 Euro, die die Stiftung als Förderung ausreichen könne. „Zu den 45 geförderten Projekten zählen u.a. die Dachsanierung des Kirchenschiffes in Lichtenberg oder die Restaurierung des Wackerbarth-Epitaphes in der Stiftskirche Bützow“, so Frank Claus.
Kirche mit Anderen-Stiftung: Projekte von Gemeinden und Partnern im Sozialraum
Der Stiftung „Kirche mit Anderen“ lagen im Jahr 2023 insgesamt 25 Förderanträge vor. „Bis auf ein Projekt haben wir alle bewilligt. Allein im ersten Halbjahr konnte so eine Fördersumme in Höhe von knapp 120.000 Euro ausgereicht werden“, so die Stiftungsvorsitzende Bettina von Wahl. Ein Beispiel aus dem Bereich der Gemeindeentwicklung bzw. Orte der Begegnung schaffen sei das „Sozialcafé Tante Anne‘“ der Kirchengemeinde Rövershagen oder in der Kirchengemeinde Kühlungsborn die „Miteinander-Begegnungsräume im Ostseebad“. Darüber hinaus sei die „Projektentwicklung Themenkirche“ des Zentrums Kirchlicher Dienste und das „Café Miteinander - geflüchtete Frauen laden ein“ der Kirchengemeinde Hagenow finanziell unterstützt worden.
Scheidende Vorsitzende blickt auf vergangene zehn Jahre zurück
Da die bisherige Stiftungsvorsitzende Bettina von Wahl ihr Ehrenamt abgibt, blickte sie im Bericht auf die vergangenen zehn Jahre zurück. „Wir konnten in diesem Zeitraum mehrere hundert Projekte unterstützen und so die Arbeit in den Kirchengemeinden bereichern. Mit den Sondermitteln für den Gemeindediakoniefonds brachten wir 27 Projekte mit auf den Weg Dabei wurden sowohl die Anschaffung von Sachmitteln als auch Personalkosten gefördert.
In den vergangenen Jahren zeichnet sich jedoch ab, dass die Bitte um Unterstützung bei den Personalkosten deutlich zunimmt“, so Bettina von Wahl und fragte zugleich kritisch nach: „Nicht immer haben wir als Vorstand den Eindruck, dass eigentlich langfristig angelegte Projekte nach dem Auslaufen der Förderung weitergeführt werden (können). Umso mehr ist in Zukunft darauf zu achten, dass mit den Mitteln der Stiftung nachhaltige Projekte eine Chance bekommen und die Antragsteller von Anfang an darauf achten, wie sie eine längerfristige Finanzierung sicherstellen.“
Von Wahl: „Zugleich sollten bei den Projekten verstärkt weitere Partner mit ins Boot geholt werden. Dieses schon in der jetzigen Förderlichtlinie genannte Kriterium gewinnt entscheidend an Bedeutung. Kirche mit Anderen, das ist heutzutage immer deutlicher eine Kirche im Sozialraum. Ohne sich für kommunale oder anderen soziale Partner zu öffnen, wird die Arbeit gerade in den ländlichen Gemeinden immer schwieriger.“
Weitere Beschlüsse zur Energieversorgung gefasst
Weitere beschlossene Beratungspunkte waren ein Rahmenvertrag zur nachhaltigen Strom- und Erdgas-Versorgung für Einrichtungen und Kirchengemeinden aus dem Kirchenkreis Mecklenburg sowie verschiedene Satzungsänderungen
Wahlperiode der bisherigen Synodalen endet
Mit der Herbstsynode 2023 geht übrigens die Wahlperiode der II. mecklenburgischen Kirchenkreissynode ihrem Ende zu. Präses Dr. Heydemann: „Daher gab es auf der Tagung einen gemeinsamen Abend, an dem denen herzlich gedankt wurde, die nicht erneut in der III. Synode mitarbeiten werden und denen, die diesen Dienst für unsere Kirche weiter auf sich nehmen.“
Quelle: ELKM (cme)