Mecklenburgische Kirchenkreissynode: Richtlinien für künftige Stellenpläne und Bauzuschüsse beschlossen
28.10.2023 · Güstrow. Zusammen mit dem Haushalt 2023 lagen den mecklenburgischen Synodalen auf ihrer Herbsttagung am Wochenende in Güstrow eine aktualisierte Stellenplan-Richtlinie und eine modifizierte Gebäudeplanung vor. Nach intensiver und leidenschaftlicher Diskussion votierte die große Mehrheit der Synodalen für beide Vorlagen.
Im Vorfeld waren 15 Änderungsanträge aus Kirchengemeinden, Regionalkonferenzen und einzelnen Kirchenmitgliedern eingegangen. Kritisiert wurden darin u.a. der kurze Zeitplan, die Sache an sich und Einzelheiten. Zugleich plädierten einige Antragsteller: innen für eine flexiblere Handhabung und ein späteres Inkrafttreten der Stellenplan-Richtlinie. Ein Antrag auf der Synode forderte sogar das Aussetzen des Beschlusses und schlug vor, zunächst zu einem Zukunftskongress einzuladen über Fragen, wie Kirche Menschen für sich begeistern kann oder wie sich die finanzielle Lage künftig entwickelt. Letztgenannter Antrag fand keine Mehrheit.
Rückblende: Im Herbst 2016 hatte die Kirchenkreissynode die „Richtlinien für die Genehmigung von Stellenplänen der Kirchengemeinden ab 2019“ mit dem Hinweis beschlossen, diese für das Haushaltsjahr 2025 zu überprüfen und anzupassen bzw. zu einem früheren Zeitpunkt, wenn die tatsächlichen Verhältnisse sich wesentlich verändern. Zugleich war damals eine PfarrGemeindeHaus-Planung beschlossen worden, die festlegte, welche Häuser vor Ort in Zukunft vom Kirchenkreis mit Zuschüssen für Investitionen und Bauunterhaltung gefördert werden. Mit beiden Beschlüssen sollte Planungssicherheit hergestellt werden.
Eingesetzt: Arbeitsgruppen, die Vorschläge erarbeiteten
Zur Erfüllung des zuvor genannten Überprüfungsauftrags hatte der Kirchenkreisrat (KKR) in den Jahren 2021/22 diverse Arbeitsgruppen eingesetzt, die auch die die Vorgabe, fünf Prozent aller Ausgaben einzusparen, mit konkreten Vorschlägen untersetzen sollten. Erste Ergebnisse konnten in der Frühjahrsynode 2023 vorgestellt, teilweise diskutiert und anschließend den Ausschüssen mit der Bitte um Voten zugeleitet werden, so die Vorsitzende des Kirchenkreisrates, Pröpstin Britta Carstensen. „Zudem fand am 27. September 2023 in Güstrow ein gut besuchtes Hearing zu den Stellenplan-Kriterien und zur modifizierten PfarrGemeindeHaus-Planung statt. Rund 70 Personen aus Synode und Kirchengemeinden nahmen an der Diskussion teil.“
Pröpstin Carstensen verdeutlichte auf der Synode, wie wichtig es sei, „rechtzeitig auf die sich in der Zwischenzeit ergebenen Veränderungen, wie Personalsituation, Gemeindegliederzahlen, Finanzentwicklung und strukturelle Herausforderungen, zu reagieren“ und zwar in Form einer angepassten, aktualisierten Richtlinie für die Genehmigung von Stellenplänen der Kirchengemeinden. „Wann diese erstmals in Kraft gesetzt wird, obliegt aber den Beratungen und der Beschlussfassung der Kirchenkreissynode“, stellte Britta Carstensen vor der Synode klar.
Zugleich informierte die KKR-Vorsitzende im Blick auf die Vorlage, dass diese nach Auswertung aller Voten und der gestellten Änderungsanträge nochmals überarbeitet wurde. Konkret schlug der Kirchenkreisrat bzgl. der Gemeindegliederzahlen - die der Berechnung der Stellenbudgets zugrunde liegen - vor, den günstigeren Stichtag 31.12.2022 zu nehmen und mit den prospektiv ermittelten Gemeindegliederzahlen bei einem jährlichen Rückgang von drei Prozent für 2025 zu berücksichtigen. Zugleich soll der Stellenplan erst 2026 angewendet werden. Carstensen: „Der Prozess soll so - wie vielfach gewünscht - verlangsamt.“
Korrigiert: Vorgabe für Stadtgemeinden erhöht und für Landgemeinden teils reduziert
Konkret sehen die Kriterien so aus: Jede Kirchengemeinde einer der insgesamt 19 Kirchenregionen im Kirchenkreis Mecklenburg ist einer von vier Struktureinheiten zugeordnet, für die nötige Gemeindegliederzahlen pro Vollbeschäftigungseinheit (VbE) festgelegt sind. So müssen Kirchengemeinden in Oberzentren wie Rostock, Neubrandenburg oder Schwerin mindestens 750 (bisher 700) Gemeindeglieder haben, Mittelzentren wie Bad Doberan, Ludwigslust oder Teterow mindestens 650 und Gemeinden im dichter besiedelten 600 (wie bisher) und im dünner besiedelten ländlichen Raum 450 (bisher 500) Gemeindeglieder zählen, um eine Vollbeschäftigteneinheit (100%) zugewiesen zu bekommen.
Auf Basis der Mitgliederzahlen der Kirchengemeinden und der Einordnung in eine der vier genannten Struktureinheiten wird für jede der 19 Kirchenregionen ein gemeinsames Stellenbudget nach einem Schlüssel definiert: 47 (bisher 52) Prozent Pastoren, 24 Prozent (wie bisher) Gemeindepädagogen, 14 Prozent (wie bisher) Kirchenmusiker und 15 (bisher 10) Prozent Küster und Verwaltungsmitarbeitende. Die konkreten Stellenpläne der 202 Kirchengemeinden sollen auf dieser Basis dann konkret in den Kirchenregionen untersetzt werden.
Unberührt: Mitarbeitende auf Überhangstellen
Zudem gilt: Alle Pastor: innen und Mitarbeiter: innen auf Überhangstellenanteilen bleiben wie bisher auch praktiziert vollumfänglich beschäftigt. Der Überhangstellenanteil wird in der Regel für regionale Aufgaben abgeordnet. Oder eine Kirchengemeinde finanziert ihn ganz oder anteilig zu 100 Prozent und setzt ihn weiterhin für den eigenen Bedarf ein.
Umgesetzt: mit Synodenbeschluss zum Haushalt 2026
Die neue Richtlinie soll erstmals für die Beschlussfassung über die Genehmigung von Stellenplänen der Kirchengemeinden für das Haushaltsjahr 2026 angewendet werden und bis 2032 gelten. Sie soll der regionalen Verschiedenheit im Kirchenkreis Rechnung tragen und zu einer soliden, solidarischen und verlässlichen Stellenplanung für strukturschwächere Land- und stärkere Stadtregionen führen.
Damit reagiere der Kirchenkreis vorsorglich „auf abnehmende Bevölkerungs- und Gemeindegliederzahlen und beachtet zugleich die künftig zur Verfügung stehenden finanziellen und personellen Ressourcen laut den Vorgaben der Nordkirche“, so Kirchenkreisratsvorsitzende Britta Carstensen. So stehen im Jahr 2030 allein 600 Pastorinnen und Pastoren in der gesamten Nordkirche weniger zur Verfügung als aktuell. Deshalb gibt es durch das Personalplanungsförderungesetz der Nordkirche Vorgaben, die das zur Verfügung stehende Pfarr-Personal solidarisch auf alle 13 Kirchenkreise verteilen.
Perspektivisch: 60 Vollzeit-Stellen in allen Berufsgruppen weniger
Im Vergleich der Entwicklung der Gemeindegliederzahlen im Kirchenkreis Mecklenburg, die im Zeitraum von 2015 bis 2025 um 23 Prozent gesunken sein wird, „verringert sich die Anzahl der gesamten VbE-Stellen für die Kirchengemeinden mit den neuen Kriterien ab 2026 schrittweise um gut 19,5 Prozent oder 60 VbE-Stellen über alle vier Berufsgruppen hinweg“, so Pröpstin Carstensen und ergänzt: „Dies ist eine Anpassung, die es uns ermöglicht, auch künftig in Stadt und Land angemessen präsent zu bleiben und ein möglichst vielfältiges Gemeindeleben zu gestalten. Und wir erfüllen die Vorgaben der Nordkirche.“ Zugleich gab die Pröpstin offen zu, dass dies teils auch sehr schwierig sein werde und Mitarbeitenden und Gemeindegliedern viel abverlange.
Votiert: Mehrheit der Ausschüsse für Zustimmung
Der Gemeinde- und Strukturausschuss der Synode hatte auf der Synode vor Beschlussfassung alle Anträge beraten und fasste Notwendigkeiten in einem Punktepapier zusammen. So sei es laut der Vorsitzenden Milva Wilkat u.a. nötig, bei der Ausbildung von Pastor: innen auch Management-Fähigkeiten in den Blick zu nehmen. Zudem müsse geklärt werden, was Lust auf Kirche macht und wie diese erhalten werden könne. Kirche sollte zudem am Zahn der Zeit bleiben, um junge Menschen zu begeistern. Wichtig sei auch, wie das Landeskirchenamt reformiert werden könne, um freie Ressourcen für die Verkündigung des Evangeliums vor Ort zu nutzen.
Der Theologische Ausschuss riet zu einem Wegkommen von der „pastorenzentrierten Kirche“, so die Vorsitzende Katrin Jell und ergänzte: „Kirche ist nicht nur da, wo es eine Pastorin oder einen Pastor gibt“. Der Finanzausschuss unterstützte in seinem Votum die Richtlinie und mahnte eine Entscheidung auf dieser Synode an, so der Vorsitzender Prof. Dr. Tobias Schultze. Grünes Licht im Blick auf die konkreten rechtlichen Inhalte, gab ebenso der Rechtsausschuss, wie der Vorsitzende Prof. Dr. Bodo Wiegand-Hoffmeister den Synodalen erläuterte. Positiv vermerkte er, dass die Richtlinie auch eine gewisse flexible Handhabung vorsehe. Für eine Abstimmung auf dieser Synode plädierte ebenso der Ausschuss für Frieden, Umwelt und Gerechtigkeit, so der Vorsitzende Frank Claus.
Vorgeschlagen: Härten durch 14 zusätzliche, befristete Stellen abfedern
Um Härten abzufedern, die aus den Veränderungsprozessen entstehen und zugleich die Möglichkeit zu haben, Bedarfe und Transformationsprozesse in den Kirchenregionen personell situativ und innovativ zu unterstützen, hat der Kirchenkreisrat darüber hinaus die Idee eingebracht, zum Haushaltsjahr 2026 befristet bis zum 31. Dezember 2032 im Stellenplan des Kirchenkreises insgesamt 14 weitere VBE-Mitarbeiterstellen -keine Pfarrstellen - als Verfügungsstellen einzurichten. Dieser Vorschlag wurde zunächst aber zurückgezogen und soll weiter diskutiert und untersetzt werden.
Verbinden: Zuschüsse für Gebäude mit Klimaschutz
Die Kirchenkreissynode beschloss zudem eine abschließende Bedarfsliste im Blick auf das Zuschussprogramm Klimaschutz für die PfarrGemeindeHaus-Planung im Kirchenkreis Mecklenburg. Die konkreten Standorte und Gebäude, damit sind keine Kirchen gemeint, auf die die Finanzmittel künftig konzentriert werden sollen, lagen als Übersichtskarten der vier Propsteien den Synodalen vor. Zugleich wurde vorgeschlagen und auch beschlossen, den „bereits vorhandenen Fonds für Klimaschutz bis 2027 mit insgesamt 10 Millionen Euro auszustatten. Diese Mittel werden in den Haushaltsjahren 2023 bis 2027 aus Rücklagen und Haushaltsmittel zugeführt. Die Gelder sind zweckgebunden für energetische Maßnahmen und für die Ausstattung mit regenerativer Gebäudetechnik“, so Propst Marcus Antonioli. Auf die vier Propsteien werde das Budget so aufgeteilt: 3 Millionen Euro für Rostock, 2,4 Millionen Euro für Neustrelitz, je 2,3 Millionen Euro für Parchim und Wismar.
Hintergrund: Mit der PfarrGemeindeHaus-Planung war die Zuordnung aller Gebäude, die keine Kirchengebäude sind, in die Kategorien 1 bis 3 nach entsprechenden Kriterien beschlossen worden. die festlegte welche Häuser vor Ort in Zukunft vom Kirchenkreis mit Zuschüssen für Investitionen und Bauunterhaltung gefördert werden. Zugleich hatte der Kirchenkreisrat im Jahr 2016 klargestellt, dass die Zuordnung zur Kategorie 1 keine Verpflichtung seitens des Kirchenkreises einschließt, alle Gebäude dieser Kategorie zu bezuschussen.
Verpflichtet: Treibhausgas-Emissionen um 60 Prozent bis Ende 2027 senken
Indem sich der Kirchenkreisrat der gemeinsamen Handlungsvereinbarung zur Emissionsreduzierung im Gebäudebereich der Nordkirche angeschlossen hat, verpflichtete er sich die Treibhausgas-Emissionen bis zum 31.12.2027 um 60 Prozent zu reduzieren (Bezugszeitraum 2019-2021 als Mittelwert). „Darüber hinaus scheint es angesichts der Kostenentwicklung bei fossilen Brennstoffen angeraten, den Kirchengemeinden Hilfestellungen zu geben, um zu einem Gebäudebestand zu kommen, der auch mittelfristig noch finanziell tragbar ist“, erläuterte Propst Marcus Antonioli die Ziele des beschlossenen Zuschussprogramm Klimaschutz.
Konzentrieren: Baumittel der Kirchengemeinden besonders für Klimaschutz
Denn der Rest der insgesamt berechneten 25 Millionen Gesamtkosten zur energetischen Ertüchtigung der Gebäude müssen „die Kirchengemeinden auch mit Nutzung von Förderprogrammen aufbringen. Um das zu leisten, werden sich Gemeinden auch von Häusern trennen müssen. Das sind schmerzhafte, aber notwendige Prozesse, um in allen Teilen des Kirchenkreises mit Pfarr- und Gemeindehäusern präsent zu bleiben“, so Propst Antonioli.
Mehr: 16. Tagung der II. Kirchenkreissynode
Quelle: ELKM (cme)