Mecklenburgischer Kirchenkreisrat: Weitere Kirchengemeinden schließen sich zusammen
17.10.2024 · Güstrow. Auf den beiden September-Sitzungen in Güstrow fassten die Mitglieder des Kirchenkreisrates Mecklenburg wichtige Entscheidungen. So wurde unter anderem das Einvernehmen zur Vereinigung der Kirchengemeinden Gielow und Rittermannshagen erteilt.
Zuvor hatten der Kirchengemeinderat der Kirchengemeinde Gielow und der Kirchengemeinderat der Kirchengemeinde Rittermannshagen die Vereinigung der beiden Gemeinden zum 1. Januar 2025 beschlossen. Der Name der Kirchengemeinde lautet: „Evangelisch-Lutherische Kirchengemeinde Gielow-Rittermannshagen“. Ihren Sitz der Kirchengemeinde in Rittermannshagen 27, 17139 Faulenrost. Dem Kirchengemeinderat gehören 20 Mitglieder an. Derzeit gibt es 201 Kirchengemeinden in Mecklenburg, 2018 waren es noch 245.
Hintergrund: Um kleinere Kirchengemeinden zur Fusion mit benachbarten Gemeinden zu ermutigen, damit handlungsfähigere Strukturen entstehen und der Verwaltungsaufwand minimiert wird, beschloss die mecklenburgische Kirchenkreissynode bereits 2018 einen mit 6 Millionen ausgestatteten Förderfonds für Kirchengemeindefusionen. Die Richtlinie soll auf der kommenden Herbstsynode neu gefasst werden, um künftig u.a. auch die Bildung von Pfarrsprengeln zu fördern.
Beschlossen: Kirchenkreiskollekten 2025
Zudem beschloss der Kirchenkreisrat die Verwendungszwecke der Kirchenkreiskollekten in dem von der Kirchenleitung der Nordkirche beschlossenen Kollektenplan 2025. Die jeweils aktuellen Kollektenzwecke für den laufenden Monat finden sich übrigens im offiziellen Internetportal unter www.kirche-mv.de/kollekten-elkm
Bewilligt: Projektmittel des Kirchenkreisrates und der Propsteien
Anlässlich seines 30jährigen Bestehens wird die Arbeit des Fördervereins „Dorfkirchen in Not“ in Mecklenburg und in Vorpommern e.V. vom Kirchenkreis Mecklenburg mit 10.000 Euro unterstützt, davon 6.000,00 Euro Projektmittel des Kirchenkreisrates sowie je 1.000,00 Euro aus den Propsteien.
Geändert: Orgelbauliste 2024
Die vom Bauausschuss beratende und befürwortete 1. Änderung der Orgelliste 2024 sowie die 2. Änderung der Bauobjektliste der Propstei Neustrelitz und die 3. Änderung der Bauobjektlisten der Propsteien Parchim, Rostock und Wismar beschlossen die Mitglieder des Kirchenkreisrates. U.a. sind die Grünberg-Orgeln in Kublank und Neustrelitz neu aufgenommen worden.
Geändert: Richtlinie des „Förderfonds der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen“
Die Mitglieder des Kirchenkreisrates beschlossen die Richtlinie des „Förderfonds der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen“ zum 1. Januar 2025 zu ändern. Es wurde ein neuer Punkt 11.1 mit folgendem Wortlaut eingefügt: „Als Fördervoraussetzung für Veranstaltungen braucht jede*r Antragssteller*in ein Schutzkonzept, sowie eine Risikoanalyse und eine Handlungskette für die zu fördernde Veranstaltung/Freizeit.“
Der Kinder- und Jugendausschuss des Kirchenkreisrates hatte auf Anregung der Pröpstinnen/Pröpste beschlossen, dass das Vorhandensein eines Schutzkonzeptes, das vor sexualisierter Gewalt und grenzverletzendem Verhalten schützen soll, eine grundlegende Voraussetzung für die Gewährung einer Förderung sein soll. „Die explizite Nennung von ,Risikoanalyse‘ und ,Handlungskette‘ unterstreicht die Relevanz, sich bei jeder Veranstaltung erneut mit der Thematik auseinanderzusetzen“, begründete Propst Dirk Fey
Beauftragt: Beratungsgesellschaft soll Stellen gemäß Stellenplan bewerten
Der Kirchenkreisrat nahm das Angebot der Beratungsforma KUBUS vom 28. Juni 2024 an und erteilte den Auftrag, eine entsprechende Stellenbewertung für die Stellen im Stellenplan des Kirchenkreises im Laufe des Jahres 2025 vorzulegen.
Besetzt: Leitung des Hauses der Kirche und der Jugendbildungsstätte Pfarrhaus Damm
Der Kirchenkreisrat wird mit Alexander Schulze zum 1. Januar 2025 einen Arbeitsvertrag als Hausleitung des Hauses der Kirche in Güstrow sowie der Jugendbildungsstätte Pfarrhaus Damm im Umfang einer Vollbeschäftigung schließen. Zuvor war die Stelle öffentlich ausgeschrieben worden. Grund ist, dass der bisherige Hausleiter Mathias Thoms in den Ruhestand geht.
Zugestimmt: Begründung eines befristeten Arbeitsvertrages als Vakanzkoordinatorin
Der Kirchenkreisrat beschloss die befristete Anstellung von Frau Carmen Leppin ab dem 16. Oktober 2024 befristet bis zum 15. Oktober 2028 als Verwaltungsmitarbeiterin für Vakanz-Koordination mit Schwerpunkt Gemeindemanagement in der Propstei Parchim im Umfang von 100 v. H. einer Vollbeschäftigung. Dienstsitz ist Lindenstraße 1 in 19370 Parchim. Der Einsatz erfolgt auf pröpstliche Weisung innerhalb der Propstei Parchim und zuständig für mehrere Kirchengemeinden.
Entsendet: Vertreter im Beirat für Polizeiseelsorge
Der Kirchenkreisrat entsandte Pastor Tom Ogilvie (Pinnow) als Vertreter des Evangelisch-Lutherischen Kirchenkreises Mecklenburg in den Beirat des Landes Mecklenburg- Vorpommern für die Polizeiseelsorge.
Besetzt: IT-Arbeitsgruppe
Der Kirchenkreisrat beschloss vorbehaltlich der Zustimmung der Anzufragenden die Besetzung der IT-Arbeitsgruppe zum 1. Oktober 2024 mit folgenden Mitgliedern: Propst Marcus Antonioli, Lea Saß, Pastor Christian Banek, Pastor Felix Degwitz, Tanja Christen, Tino Schmidt-Musche, Tim Hardow, Matthias Effenberger (Vorsitzender der AG) und Julia Janning (Koordinatorin IT und Digitalisierung in der KKV).
Berufen: Kreiskantor in der Propstei Parchim
Der Kirchenkreisrat berief Kantor Jannes Wendt (Ludwigslust) zum Kreiskantor in der Propstei Parchim mit einem Stellenumfang von 10 % zum 1. Oktober 2024.
Quelle: ELKM (cme)